Versand- und E-Mail-Konto-Betrug

meerjungfrau31

Frisch registriert
Hallo erst mal!
Ich hoffe,daß ich hier richtig bin!
Mein Lebensgefährte bekommt immer wieder Inkasso-Brief,vorher aber keine Lieferung,keine Rechnung und keine Mahnungen. Jetzt haben wir durch einen Bekannten erfahren,daß die Ex-Freundin auf seinen Namen E-Mail Konten erstellt hat und bei sämtlichen Online-Versand-Anbieter sich damit angemeldet hat und auf seinen Namen bestellt.
Warum funktioniert das,obwohl er doch in unserer Wohnung angemeldet hat!Was können wir dagegen tuen? Die Inkasso-Unternehmen geben keine Daten raus,z.B. was bestellt worden ist oder wo es hin geliefert wurde!Er muss zahlen!
Ich habe jetzt schon 2 mal gezahlt,aber da stürzen wir uns ja in Schulden,wenn wir alles zahlen müssen!
Bitte Euch um HILFE
 
Wieso muß er zahlen?
Wenn die Versandfirmen die Identität nicht prüfen ist das deren Risiko.
Und wenn die keine Info über den Verbleib der Sendungen geben kriegen sie schon gleich zweimal kein Geld.
Es sieht aber so aus daß ihr hier nicht um einen Anwalt herumkommt weil ihr ja auch die beiden bereits gezahlten Rechnungen vom echten Empfänger wieder erstattet haben wollt.
 
Sehe ich auch so, was ich nicht bestellt und schon gar nicht irgendwo auch unterschrieben habe, wird von mir nicht bezahlt. Ich würde höchstens die Inkassofirma über den Identitätsdiebstahl informieren und vielleicht auch noch, wenn bekannt, den Identitätsdieb bekanntgeben...
 
Ganz meine Meinung. Was nicht bestellt wurde, wird auch nicht bezahlt.
Mich würde aber mal interessieren, welche Inkassofirma da tätig wird.
 
Geschädigte sind in diesem Fall die Versandfirmen. Es ist deren Aufgabe, den Verursacher ausfindig zu machen. Das können die am ehesten, wenn die Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs erstatten. Es ist nicht Eure Aufgabe, den Schuldigen ausfindig zu machen. Es ist auch nicht Eure Aufgabe, zu beweisen, dass Dein LG es nicht war. Es reicht vollkommen, wenn man bestreitet, die Bestellung vorgenommen zu haben. Das kann man auch gegenüber dem Inkassobüro so vertreten.

Wenn trotz allem ein Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht) kommt: binnen 14 Tagen Widerspruch auf dem beigefügten Formular ankreuzen (braucht nicht begründet zu werden) und ans Gericht zurückschicken. Danach können die dann auch nicht den Gerichtsvollzieher schicken.

Wenn sie dann was wollen, müssten sie schon klagen vor Gericht. Na und? Dann braucht Ihr auch dort nur zu bestreiten, dass Dein LG die Bestellung vorgenommen hat, und vortragen, dass sich ein Unbekannter unter Missbrauch einer fremden Identität dort angemeldet haben muss. Danach hat der Versandhandel wieder den schwarzen Peter und verliert den Prozess, zahlt alle Gerichtskosten und auch Eure Anwaltskosten. Daher wird es höchstwahrscheinlich auch nie zum Prozess kommen. Sondern es wird wohl bei einigen bösen Drohbriefen bleiben, und dann wird die Sache von selbst einschlafen.

Wenn dann doch einer der Versandhändler Anzeige erstattet, erwischen sie mit Sicherheit den Verursacher anhand der Lieferadresse oder anhand des Mailkontos.
 
Hallo!
Leider war bin ich erkrankt und kann mich jetzt erst bei Euch bedanken für die vielen Antworten! Anwalt haben wir eingeschaltet gehabt,doch das hat nichts gebracht.Von einem Inkasso-Unternehmen bekamen wir sogar zwimalschon das Konto gesperrt.Da wir nichts anderes Beweisen konnten mussten wir das zahlen!
Dem Inkasso-Unternehmen ist das ziemlich egal,da die den Namen und Anschrift meines LG haben und die sich in keiner Lage dazu fühlen,andere Dinge zu unternehmen um den Identitätsklau zu beweisen.Polizei hat auch nichts dazu gesagt.Bis jetzt ist noch nichts anderes mehr gekommen.Wir werden jetzt ein P-Konto aus dem normalen Konto zu machen und dann werde ich eure Ratschläge in Anspruch nehmen.
Erst einmal Danke und ein schönes Wochenende!
 
Wenn euch das Konto gesperrt wurde ist da schon mehr gelaufen als nur Mahnungen eines Inkassobüros.
Ein Inkassobüro kann nämlich kein Konto sperren. Das geht erst wenn das Konto gepfändet wird und DAS wieder geht erst nach einem Schuldtitel mit anschließender Vollstreckung, d.h. Kontopfändung.
Entweder Dein LG hat Dir keinen reinen Wein eingeschenkt oder Du erzählst uns hier nicht alles.
Und ob sich ein Inkassobüro in der Lage fühlt was zu unternehmen einen Identitätsklau zu beweisen müßte nicht euer Problem sein sondern deren Problem.
Warum euch der Anwalt da nicht aufgeklärt hat (vorausgesetzt er hatte die gleichen Informationen wie wir hier) ist mir auch ein Rätsel...
 
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