Verpflichtet AGBs zu lesen??

Tja, wenn du bestätigst das du sie gelesen hast (zum Beispiel bei einer Bestellung muß man das bestätigen) dann ist es egal ob du sie gelesen hast, du hast es bestätigt, und das reicht dem gegenpart. Müssen tut man garnichts, aber wenn du es nicht tust könnten dir Nachteile entstehen. Auf der anderen Seite, steht was drinnen was nicht ganz konform ist, dann kann man es später anfechten, aber steht z.B. drinnen das das Angebot bei Nichtkündigung nach 4 Wochen Geld kostet, und du liest das nicht, dann gilt es trozdem, wenn der gegenpart beweisen kann das du gelegenheit hattest die AGB zu lesen. Es ist wie bei den Versicherungen, das Kleingedruckte ist oft um Potenzen wichtieger als der restliche Vertrag, und man sollte es schon lesen um vor Überaschungen einigermassen sicher zu sein
 
Oder - um die Frage ein wenig zu zerpflücken - so:

Genauso sehr wie im übrigen Leben.

Eigene Risikoentscheidung. Einbezogen sind sie, wenn man Kenntnis hatte oder haben musste. Und dann sind sie mal beim Vertrag dabei.

Ob sie auch wirksam sind, ist eine andere Frage.
 
Zurück
Oben