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AW: Verjährungsfrist bei Mahnung? [NEXNET]
Zitat:
Ein Beispiel: REchnungsdatum 31.7.2006, Verjährung 3 Jahre = 31.7.2009? Nein, da zum Jahresende tritt hier die Verjährung am 31.12.2009 in Kraft. Ab dem 1.1.2010 besteht keine reguläre Forderung mehr.
***
Letzteres stimmt nun gerade nicht: die Forderung besteht nämlich fort, sie ist nur einredebehaftet. Heißt: wenn die Forderung eingeklagt wird und der Schuldner nicht die Einrede der Verjährung erhebt, verurteilt der Richter!!
RAUG
Zitat:
Ein Beispiel: REchnungsdatum 31.7.2006, Verjährung 3 Jahre = 31.7.2009? Nein, da zum Jahresende tritt hier die Verjährung am 31.12.2009 in Kraft. Ab dem 1.1.2010 besteht keine reguläre Forderung mehr.
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Letzteres stimmt nun gerade nicht: die Forderung besteht nämlich fort, sie ist nur einredebehaftet. Heißt: wenn die Forderung eingeklagt wird und der Schuldner nicht die Einrede der Verjährung erhebt, verurteilt der Richter!!
RAUG