Verfassungsbeschwerden gegen Hackerparagraphen unzulässig

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Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Beschwerden eines EDV-Unternehmers, eines Wissenschaftlers und eines Computernutzers als unzulässig ab. Die Kläger sahen sich bedroht, weil sie ohne kriminelle Absicht mit Hackerprogrammen umgehen.

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