Der Jurist
Teammitglied
@ rabauke
Es gibt kein Grundrecht auf Geschwindigkeit.
Es gibt das Grundrecht auf Berufsausübung vgl. http://dejure.org/gesetze/GG/12.html
Ob die gesetzliche Begrenzung in § 43b TKG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/__43b.html nicht eine solche hinnehmbare Schranke ist, ist sehr die Frage.
Weiter kommt dazu, dass der Antragsteller eine Hotline konzipiert. Dabei könnte er auch Blocktarife zu 30 € anbieten und danach eine erneute Anwahl verlangen. Auch die Nennung von KreditkartenNummer währe eine Zahlungsmöglichkeit.
Kurz die Berufsausübung des Antragstellers hängt nicht ausschließlich an der höheren Tarifierung bei einer 0190 - Nummer.
Selbst wenn man unterstellt, dass er Erfolg haben würde, würde das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgeben eine höhere Tarifierung in bestimmten Fällen vorzusehen. Das Gestz müsste nachgebessert werden und würde nicht gekippt.
Es gibt kein Grundrecht auf Geschwindigkeit.
Es gibt das Grundrecht auf Berufsausübung vgl. http://dejure.org/gesetze/GG/12.html
Ob die gesetzliche Begrenzung in § 43b TKG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/__43b.html nicht eine solche hinnehmbare Schranke ist, ist sehr die Frage.
Weiter kommt dazu, dass der Antragsteller eine Hotline konzipiert. Dabei könnte er auch Blocktarife zu 30 € anbieten und danach eine erneute Anwahl verlangen. Auch die Nennung von KreditkartenNummer währe eine Zahlungsmöglichkeit.
Kurz die Berufsausübung des Antragstellers hängt nicht ausschließlich an der höheren Tarifierung bei einer 0190 - Nummer.
Selbst wenn man unterstellt, dass er Erfolg haben würde, würde das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgeben eine höhere Tarifierung in bestimmten Fällen vorzusehen. Das Gestz müsste nachgebessert werden und würde nicht gekippt.