A
Anonymous
Unter http://www.heise.de/newsticker/data/ghi-16.11.03-001/ ist zu lesen, dass ein sehr "bekannter" Münchener Rechtsanwalt eine Verfassungsbeschwerde gegen das 0190-Gesetz eingebracht hat.
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Der Jurist schrieb:Deshalb war es zu meiner - zugegebner Maßen - sehr kurzen Zeit als Anwalt eine goldene Regel: ohne Schuss, kein ius
Counselor schrieb:Der Jurist schrieb:Deshalb war es zu meiner - zugegebner Maßen - sehr kurzen Zeit als Anwalt eine goldene Regel: ohne Schuss, kein ius
Au weia - wie bist du dann mit gerichtlichen Bestellungen im Strafverfahren bei mittellosen Mandanten umgegangen?
Counselor
DocSnyder schrieb:Mit einem muss man dem Freiherrn allerdings Recht geben: die Preisdeckelung verhindert Mehrwertdienstemissbrauch keineswegs, sondern begrenzt nur die Schäden ... Auf diese Art kann die Preisobergrenze sich sogar kontraproduktiv auswirken.
Ist aber nicht so schön öffentlichkeitswirksam und wird nicht so kontrovers diskutiert.DocSnyder schrieb:Dies geht bestimmt schneller, effektiver und billiger als eine Verfassungsbeschwerde.
Dagegen haben andere Dienste, die wirklich was bieten verloren.
dialerfucker schrieb:Bitte unbedingt diese Dienste hier melden!Counselor schrieb:Dagegen haben andere Dienste, die wirklich was bieten verloren.
OLG Nürnberg schrieb:Für diese Entscheidung kann es dahin stehen, ob sich für ein Nichtmitglied des Vereins "FST Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V." wettbewerbsrechtliche Folgen aus dem Verhaltenkodex des Vereines ergeben. Anerkannt ist, dass von branchenkundiger Hand erarbeitete Bestimmungen Erkenntnisquelle dafür sein können, was in der betreffenden Branche lauter oder unlauter ist (BGH GRUR 77, 257). Eine weitergehende Wirkung kommt den Wettbewerbsrichtlinien allerdings nicht zu. Auf den vorliegenden Fall bezogen ist nichts dazu vorgetragen, welche Mitgliederzahlen der Verein hat, welches Gewicht dem Kodex danach zukommt und inwieweit die dort niedergelegten Bestimmungen tatsächlich branchenüblich sind.
Wieviel Zeit muss ein Mensch eigentlich haben - um sowohl dauerhaft Schreiben an die REGTP - TELEKOM zu senden, dort anzurufen und dann noch in diversen Foren mitzuposten (egal ob nun nach Feierabend - oder von deinem Arbeitgeber in xxxxxx aus) .....
xxxxxx hat doch so süsse Mädchen - keine abbekommen?
Na dann .. poste mal schön weiter ...
Anonymous schrieb:@dvill
Jedenfalls ist für Unterhaltung gesorgt, und das Verfassungsgericht hätte sonst bestimmt nichts Wichtiges zu tun gehabt.
Also bei deinen Postings ist doch auch ständig für Unterhaltung gesorgt.
Ausserdem scheinst du ja nun wahrlich keine anderen Hobbys zu haben - denn du postest ja deine Meinung zu jedem Thema (siehe Google Groups) ..
Wieviel Zeit muss ein Mensch eigentlich haben - um sowohl dauerhaft Schreiben an die REGTP - TELEKOM zu senden, dort anzurufen und dann noch in diversen Foren mitzuposten (egal ob nun nach Feierabend - oder von deinem Arbeitgeber in xxxxxx aus) .....
xxxxxx hat doch so süsse Mädchen - keine abbekommen?
Na dann .. poste mal schön weiter ...
Der Jurist schrieb:@ KatzenHai
Einspruch, Euer Ehren, das klappt nicht. Der Kollege in München war zu eilig, eine ejaculatio praejus sozusagen. Er hätte erst bei der RegTP ein andere Tarifierung veralngen müssen und dann vor dem VG auf eine vorlage durch das VG zu drängen.
Vgl auch: http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=9890&t=9890 insbesondere die Diskussion zur Zulässigkeit
Wer soll das wissen, wenn er es selbst nicht weiß? Ob sich seine Befürchtungen zwangsläufig bewahrheiten, steht auf einem anderen Blatt. Bisserl dürftig deswegen...Rabauke schrieb:Zitat von GFvG in Juramail:
Die Zeit, die für die Beantragung und die Zuteilung der PIN vergeht, wird erwartungsgemäß weit über dem Zeitraum liegen, die einem Betroffenen bleibt, um sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob eine an ihn gerichtete Abmahnung begründet ist und wie er sich hinsichtlich dieser Abmahnung ver-halten soll.
Liegt er da so falsch?