Verfassungsbeschwerde gegen 0190-Gesetz abgewiesen

Allmählich könnte Günni im Heiseforum auftauchen, damit wir etwas zu lachen haben. Wenigstens hat sich das Burat° schon mal zu Wort gemeldet.

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DocSnyder.
 
DocSnyder schrieb:
Allmählich könnte Günni im Heiseforum auftauchen, damit wir etwas zu lachen haben. Wenigstens hat sich das Burat° schon mal zu Wort gemeldet.

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DocSnyder.

Er ist grade eingetrudelt. Die bösen wissenschaftlichen Hilfskräfte beim BVerfG sind schuld.

Teleton
 
Ich versuche bisher ohne Ergebnis herauszufinden, ob man der Äußerung
Es werden jedes Jahr ca. 5.000 VB's eingereicht. 95,25% aller VB's werden nicht zu Entscheidung angenommen, d.h. fast alle scheitern nach wenigen Monaten bei den "wissenschaftlichen Mitarbeiter" in der Vorprüfung.
(Die Zahlen sind im Netz auffindbar)
irgendeinen Sinne entnehmen kann und wenn, welchen.

Die Zahlen sind in der Tat schon lange bekannt und es bestand kein Grund, die Quote der Abweisungen durch unbegründete Beschwerden weiter auf hohem Niveau zu halten. Das wird wohl nicht die beabsichtigte Aussage sein.

Was dann?

Sollen dort etwa die "wissenschaftlichen Mitarbeiter" in der Vorprüfung verantwortlich gemacht werden, eine "begründete" Beschwerde falsch beurteilt zu haben?

Das wäre heftig. Das Recht auf die Verfassungsbeschwerde ist ein wichtiges Grundrecht für jedermann. Das Verfassungsgericht muss für eine sachgerechte Prüfung der Beschwerden sorgen.

Natürlich muss bei einer Flut von Anträgen eine Vorprüfung stattfinden. Diese darf aber nicht Beschwerden mit relevanten Inhalten durch "Hilfskräfte" abschmettern.

Ein möglicher Vorwurf, genau dies würde passieren, würde dem Gericht insgesamt vorwerfen, der Verantwortung nicht gerecht zu werden. Wenn ein solcher Vorwurf unbegründet erhoben würde, halte ich das für rufschädigend dem Verfassungsgericht gegenüber.

Was auch immer hier gesagt werden sollte. Das Verfassungsgericht hat sicher nicht verdient, in dieser Form benutzt oder sogar beleidigt worden zu sein.

Dietmar Vill
 
@dvill,

es gibt aber auch das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Und die Entscheidungen des BVerfG waren immer schon gerne Ziel ausufernder Meinungshabe, bis hin zum Vorwurf der Rechtsbeugung und der Käuflichkeit. Wenn die Senate jedem Anwurf nachgehen würden, wäre die StA Karlsruhe erheblich unterbesetzt ...

Kennt ihr den Spruch mit der Eiche und dem Kratzen?
 
In Westfalen sagt man:

Was kümmert es die Eiche, wenn ein Schwein sich an ihr scheuert.

Die "wissenschaflichen Mitarbeiter" hätten aber gut eine angemessene Missbrauchsgebühr festsetzen können, wenn ihnen später so "gedankt" werden wird.

Dietmar Vill
 
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