D
Der Anti
Habe mir gerade den Artikel "Sicherheit und Gefahren beim Datentausch" angeschaut (https://www.computerbetrug.de/filehoster-sicherheit-und-gefahren-beim-datentausch), weil ich wissen wollte, wie sicher Filehoster sind, allerdings im Bezug auf Datenklau durch Amis und Chinesen. Darüber stand aber leider nichts im Artikel, nur über das altleidige Thema Urheberrecht. Folgendes habe ich zu den darin verbreiteten Weisheiten anzumerken:
Also 1.: OCH! Das ist doch nicht so schwer, drei Buchstaben in die Reihe zu bekommen, oder? OCH nicht OHC für One Click Hoster!
2. Die "Fakten" im Artikel sind genauso verdreht wie die drei Buschtaben! Das weiß ich daher, weil der damals minderjährige Sohn meines Kollegen verbotenerweise auch mal etwas über BitTorrent gesaugt hatte und sich prompt so ein Rechts-Stalker (manche nennen sich tatsächlich Anwalt) bei ihm gemeldet hatte. Dabei stellte sich dann doch sehr rechtssicher heraus, dass nicht "sogar" der Upload illegal ist, sondern NUR der Upload! Nur die Bereitstellung urheberrechtlich geschützten Materials ist Gegenstand der Verfolgungen. Downloads befinden sich in einer rechtlichen Grauzone, wohl weil dem Downloader nicht rechtssicher nachgewiesen werden kann, dass er absichtlich illegales Material herunterläd, dem Uploader aber schon. Filesharing führt diesen Grundsatz allerdings ad absurdum, weil der Nutzer ja eigentlich nur eine Datei herunterladen will, technisch bedingt die bereits heruntergeladenen Datenteile aber gleichzeitig zum Upload bereitstellt. Das machen sich die Abzocker-Anwälte zu Nutzen und unterstellen gleich die tausendfache Verteilung.
Dennoch sollte man sich auch als Downloader nicht ganz so sicher fühlen! Denn wie dann tatsächlich ganz richtig in dem Artikel geschrieben steht, kann man bei offensichtlich illegalen Inhalten nur schwer argumentieren, man wüsste von nichts! Allerdings sind diese Anwälte grundsätzlich und erwiesenermaßen stinkfaul, sie wollen ja nur kassieren aber nichts arbeiten! Und da sind die Uploader ein gefundenes Fressen, denn die braucht man nur abfischen. Einen reinen Downloader zu überführen kostet eben mehr Aufwand, wenn auch nur wenig.
Gerne!
Andreas
Also 1.: OCH! Das ist doch nicht so schwer, drei Buchstaben in die Reihe zu bekommen, oder? OCH nicht OHC für One Click Hoster!
2. Die "Fakten" im Artikel sind genauso verdreht wie die drei Buschtaben! Das weiß ich daher, weil der damals minderjährige Sohn meines Kollegen verbotenerweise auch mal etwas über BitTorrent gesaugt hatte und sich prompt so ein Rechts-Stalker (manche nennen sich tatsächlich Anwalt) bei ihm gemeldet hatte. Dabei stellte sich dann doch sehr rechtssicher heraus, dass nicht "sogar" der Upload illegal ist, sondern NUR der Upload! Nur die Bereitstellung urheberrechtlich geschützten Materials ist Gegenstand der Verfolgungen. Downloads befinden sich in einer rechtlichen Grauzone, wohl weil dem Downloader nicht rechtssicher nachgewiesen werden kann, dass er absichtlich illegales Material herunterläd, dem Uploader aber schon. Filesharing führt diesen Grundsatz allerdings ad absurdum, weil der Nutzer ja eigentlich nur eine Datei herunterladen will, technisch bedingt die bereits heruntergeladenen Datenteile aber gleichzeitig zum Upload bereitstellt. Das machen sich die Abzocker-Anwälte zu Nutzen und unterstellen gleich die tausendfache Verteilung.
Dennoch sollte man sich auch als Downloader nicht ganz so sicher fühlen! Denn wie dann tatsächlich ganz richtig in dem Artikel geschrieben steht, kann man bei offensichtlich illegalen Inhalten nur schwer argumentieren, man wüsste von nichts! Allerdings sind diese Anwälte grundsätzlich und erwiesenermaßen stinkfaul, sie wollen ja nur kassieren aber nichts arbeiten! Und da sind die Uploader ein gefundenes Fressen, denn die braucht man nur abfischen. Einen reinen Downloader zu überführen kostet eben mehr Aufwand, wenn auch nur wenig.
Gerne!
Andreas