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Der Anti

Habe mir gerade den Artikel "Sicherheit und Gefahren beim Datentausch" angeschaut (https://www.computerbetrug.de/filehoster-sicherheit-und-gefahren-beim-datentausch), weil ich wissen wollte, wie sicher Filehoster sind, allerdings im Bezug auf Datenklau durch Amis und Chinesen. Darüber stand aber leider nichts im Artikel, nur über das altleidige Thema Urheberrecht. Folgendes habe ich zu den darin verbreiteten Weisheiten anzumerken:

Also 1.: OCH! Das ist doch nicht so schwer, drei Buchstaben in die Reihe zu bekommen, oder? OCH nicht OHC für One Click Hoster!

2. Die "Fakten" im Artikel sind genauso verdreht wie die drei Buschtaben! Das weiß ich daher, weil der damals minderjährige Sohn meines Kollegen verbotenerweise auch mal etwas über BitTorrent gesaugt hatte und sich prompt so ein Rechts-Stalker (manche nennen sich tatsächlich Anwalt) bei ihm gemeldet hatte. Dabei stellte sich dann doch sehr rechtssicher heraus, dass nicht "sogar" der Upload illegal ist, sondern NUR der Upload! Nur die Bereitstellung urheberrechtlich geschützten Materials ist Gegenstand der Verfolgungen. Downloads befinden sich in einer rechtlichen Grauzone, wohl weil dem Downloader nicht rechtssicher nachgewiesen werden kann, dass er absichtlich illegales Material herunterläd, dem Uploader aber schon. Filesharing führt diesen Grundsatz allerdings ad absurdum, weil der Nutzer ja eigentlich nur eine Datei herunterladen will, technisch bedingt die bereits heruntergeladenen Datenteile aber gleichzeitig zum Upload bereitstellt. Das machen sich die Abzocker-Anwälte zu Nutzen und unterstellen gleich die tausendfache Verteilung.

Dennoch sollte man sich auch als Downloader nicht ganz so sicher fühlen! Denn wie dann tatsächlich ganz richtig in dem Artikel geschrieben steht, kann man bei offensichtlich illegalen Inhalten nur schwer argumentieren, man wüsste von nichts! Allerdings sind diese Anwälte grundsätzlich und erwiesenermaßen stinkfaul, sie wollen ja nur kassieren aber nichts arbeiten! Und da sind die Uploader ein gefundenes Fressen, denn die braucht man nur abfischen. Einen reinen Downloader zu überführen kostet eben mehr Aufwand, wenn auch nur wenig.

Gerne!
Andreas
 
Okay, ein Schreibfehler. Aber der Rest dieses Monolog meines Vorschreibers ist ziemlich gequirltes Irgendwas. Und bitte, Der Anti, lass die Waldorf´s und Rasch´s hier ruhen, das ist nicht wirklich unser Thema hier, da das mit Computerbetrug nur imaginär was zu tun hat.
 
. Und bitte, Der Anti, lass die Waldorf´s und Rasch´s hier ruhen, das ist nicht wirklich unser Thema hier, da das mit Computerbetrug nur imaginär was zu tun hat.
Der Artikel ist schätzungsweise 6-7 Jahre alt. Es steht zwar kein Erstellungsdatum über oder unter dem Artikel, aber die genannten Urteile stammen aus 2012/13, was darauf schließen läßt. Das Thema ist außerdem nicht mehr sonderlich aktuell, (erfreulicherweise) da diese Form der Abzocke kaum noch im Einsatz ist.
 
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Der Artikel (Tauschbörsen, Filehoster ) gehört nicht zu den Themen des Forums.
Ob die Situation nach sechs Jahren unverändert ist wäre zu klären.
 
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Ob die Situation nach sechs Jahren unverändert ist wäre zu klären.
An dieser Front, alles wie gehabt!

Nur, es gibt ein Problem der Verbreitung. Anschlussinhaber haben Gäste im WLAN und wissen das oft gar nicht. Beispiel: die Freunde meiner Heranwachsenden nutzen beim Besuch gern das flotte WLAN im Haus. Die haben zur Studienvorbereitung Handys, Tablets und Notebooks dabei und niemand hat auf dem Schirm, was da drauf ist, erst recht nicht der Anschlussinhaber. Der weiß ja nichtmal, wer zu Besuch kommt.

Man muss nur die richtige Strategie gegen eine evtl. Forderung auflegen und eine ordentliche Argumentationskette haben.
 
Nur, es gibt ein Problem der Verbreitung. Anschlussinhaber haben Gäste im WLAN und wissen das oft gar nicht.
Wird von der Telekom dem Otto Normalo de facto ohne sein Wissen aufs Auge gedrückt
Nennt sich WLAN TO GO https://www.telekom.de/unterwegs/apps-und-dienste/konnektivitaet/wlan-to-go
Kostenloser Zugang an weltweit vielen Millionen Hotspots in Kooperation mit Fon.
ist bei jeden Speedport aktiv geschaltet. Die unfreiwillige Dienstleistung muß schriftlich
gekündigt werden. Selber kann man das nicht abschalten nur remote deaktivieren lassen.
Bei mir führte das immer wieder zu Ausfällen des Routers. ( Speedport W922V)
Von dem, was sich dann auf dem Router tummelt, hat man keine blasse Ahnung :(
 
Wenn das über "FON" läuft hat dieser spezielle Gästeanschluss eine vom Hauptanschluss unterschiedliche IP und befindet sich ausserhalb des Verantwortungsbereich des Hauptanschlussinhabers.
Teilnehmer dort melden sich mit ihrer T-Mobil-Kennung an
 
Ok aber dass mein Router ungefragt leistungsmäßig für Unbekannte zur Verfügung gestellt wird passte mir nicht insbesondere dass es zu Störungen führte. Die Behauptung es würde nur ungenutzte Bandbreite angezapft ist nicht nachprüfbar.
In der Info wird hart am Rande der Wahrheit operiert. Es wird nicht klar darauf hingewiesen, dass die Deaktivierung schriftlich angefordert werden muss.
Die "Millonen" Hotspots sind im übrigen nicht wirklich kostenlos, aber das führt hier zu weit.
 
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Dass das ungefragt passiert ist noch ne ganz andere Frechheit ...
Zumindest die Sache dass nur ungenutzte Bandbreite zur Verfügung gestellt wird stimmt (wenn es noch so läuft wie früher bei FON direkt.)
Das war überprüfbar.
 
Beim ursprünglichen FON lief das über die IP-Adresse des Anschlusses. Da gabs keine zusätzlich Adresse.
Anders bei den Kabel Hotspots. Und möglicherweise auch anders bei den jetzigen FON-Hotspots.

Das mit der ungenutzten Bandbreite ist aus meiner Sicht nicht haltbar. Internet in der jetzigen Form ist immer ein shared medium, da die Bandbreite im jeweiligen Segment nicht mit den Usern skaliert, sondern definiert ist. Besonders spürbar bei Mobilfunk und Kabel Internet. Insofern kann es schon sein, dass Dir der Hotspot Durchsatz wegnimmt, wenn Dein Segment eh schon am Limit ist.
 
Ich hab noch 2 dieser "Fonera" genannten APs rumfliegen.
Die hatten einen "eigenen" Zugang mit einer IP und einem zweiten Gastzugang mit einer anderen.
Der eigene - klar mit separatem PW. Der FON-Hotspot fragte Deine Fonera-Identität ab.
Da gab es den weltweit freien Zugang wenn Du selber Besitzer einer Fonera warst und Bandbreite geteilt hast oder Du konntest dich bei FON als zahlender Kunde anmelden.
Das ganze war aber schon 2006 bevor die ganzen Schmarrföner mit 4G oder LTE unterwegs waren
 
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