A
Anonymous
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/47015
30.04.2004 12:41
Der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) hat im Kampf gegen Fax-Spam vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln eine herbe Niederlage erlitten. Dem Berufungsurteil des OLG (Az 6U141/03) zufolge ist ein Netzbetreiber nur dann zum Einschreiten gegen unerwünschte Werbefaxe verpflichtet, wenn er von den Rechtsverstößen mit 0190- oder 0900-Nummern "gesicherte Kenntnis" hat. Das OLG ließ keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu, das Urteil ist also nicht mehr anfechtbar.
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Wurde dieses Thema mit der nötigen Polemik nicht auch in diesem Forum besprochen ?
30.04.2004 12:41
Der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) hat im Kampf gegen Fax-Spam vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln eine herbe Niederlage erlitten. Dem Berufungsurteil des OLG (Az 6U141/03) zufolge ist ein Netzbetreiber nur dann zum Einschreiten gegen unerwünschte Werbefaxe verpflichtet, wenn er von den Rechtsverstößen mit 0190- oder 0900-Nummern "gesicherte Kenntnis" hat. Das OLG ließ keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu, das Urteil ist also nicht mehr anfechtbar.
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Wurde dieses Thema mit der nötigen Polemik nicht auch in diesem Forum besprochen ?