Verbraucherzentralen: Rufnummernsperre darf nichts kosten

ANTWORTSCHREIBEN:Bundesministeriums für Wirtschaft u. Arbeit

Hallo,

heute habe ich das Antwortschreiben, vom dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit,
per Post, bekommen.



RÜCKFORDERUNG DER GEBÜHREN FÜR DIR RUFNUMMERNSPERRE [AZ VII B1 999 890]


Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

nach Abschluss der rechtlichen Prüfung komme ich nunmehr auf Ihr Schreiben vom 29.09.2004, mit dem Sie die unentgeltliche Sperrung von Rufnummernbereichen angesprochen hatten, zurück.

Die rechtliche Prüfung Ihres Anliegen hat ergeben, das ein Anspruch gegen die Bundesregierung auf Erstattung von für dir Einrichtung einer Rufnummernsperre gezahlten Gebühren nicht besteht. Die geltende Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) sieht in § 13 Abs. 2 für den Kunden die Möglichkeit vor, die Nutzung seines Telefonzugangs durch eine netzseitige Sperrung bestimmter Arten von Rufnummern zu beschränken. Die Kostenfrage wird in dieser Regelung nicht angesprochen.

Die Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) sieht in ihrem Anhang I Teil A Buchstabe b in der Beschreibung der Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10 eine kostenlose selektive Rufnummernsperre für abgehende Verbindungen vor. Da die Universaldienstrichtlinie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit dem 25. Juli 2003 angewandt werden muss, ist die geltende Telekommunikations-Kundenschutzverordnung nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit – entsprechend der allgemein geltenden Auslegungskriterien – richtlinienkonform auszulegen. Ein Versäumnis der Bundesregierung, das einen Schadenersatzanspruch rechtfertigen würde, besteht daher nicht.

Gleichwohl erarbeitet die Bundesregierung derzeit auf der Grundlage des neunen Telekommunikationsgesetzes (TKG), das am 26. Juni 2004 in Kraft getreten ist, eine neue Telekommunikations-Kundenschutzverordnung, deren Entwurf in § 7 Abs. 3 für den Kunden ausdrücklich die unentgeltliche netzseitige Sperrung bestimmter Rufnummernbereiche vorsieht. Der Entwurf wird derzeit mit der Fachöffentlichkeit und den anderen Ministerien erörtert; er bedarf sowohl der Zustimmung des Bundesrates als auch des Deutschen Bundestages. Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit soll das parlamentarische Verfahren im Frühjahr 2005 abgeschlossen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


Pxxxxxx




die damen und herren, im bundesministeriums für wirtschaft und arbeit, können nicht einmal meine frage beantworten?!?

Nichtumsetzung einer kostenlose Rufnummer-Sperrung nach der EU-Richtlinie 2002/22 EG in die Nationalen Rechtsprechung, ab dem 25. Juli 2003

siehe meinen brief:

CDU-Landesgeschäftsstelle
Landesvorsitzender
Ministerpräsident E* T*
Hasenb***straße 49 b

D-70176 Stuttgart



Nichtumsetzung einer kostenlose Rufnummer-Sperrung nach der EU-Richtlinie 2002/22 EG in die Nationalen Rechtsprechung, ab dem 25. Juli 2003



Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 25. Juli 2003 hätte die Bundesrepublik eine europäische Universaldienstrichtlinie, 2002/22
EG, umsetzen und anwenden müssen, die eine kostenlose Sperrmöglichkeit vorschreibt.

Weil sie das versäumt hat, berechnen beispielsweise die Deutsche Telekom, €9,90 für eine 0190- / 0900-Sperrung, ihren Kunden immer noch erhebliche Gebühren für eine Sperrung.

Quellen:
1) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale BaWü am 08. September 2004
h**p://***.verbraucherzentrale-bw.de/UNIQ109473558303809754/doc11148A.html

2) Pressemitteilung der Homepage DialerSchutz.de am 11. September 2004
h**p://***.dialerschutz.de/home/Aktuelles/fairnews/read_news.php?action=output&id=194

3) Europäischen Parlament Universaldienstrichtlinie 2002/22 EG am 24. April 2002
h**p://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=320
02L0022&model=guichett

Hiermit Bitte ich Sie um die Überprüfung vom Sachverhalt und gegeben falls eine Weiterleitung meiner Beanstandung in den Landtag.


Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxx



in diesem sinne…

cu. rohbau :argue:
 
ZWISCHENNACHRICHT - STAATSMINISTERRIUM BADEN-WURTTEMBERG

hallo,
zur info.
in diesem sinne...
cu. rohbau

Ihr Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten vom 28.09.2004
Meine Zwischennachricht vom 05.10.2004

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

ich komme zurück auf die im Betreff genannte Angelegenheit und möchte
Ihnen mitteilen, dass die Frage einer möglichen Nichtumsetzung einer
kostenlosen Rufnummernsperrung nach der EU-Richtlinie 2002/22/EG
(Universaldienstrichtlinie) in nationales Recht mittlerweile Gegenstand
eines Antrags der Abg. Rxxxx u. a. (CDU) im Landtag vom Baden-
Württemberg ist. Derzeit erstellt das Staatsministerium eine
Stellungnahme zu dem Antrag. Sobald diese Stellungnahme offiziell als
Landtagsdrucksache veröffentlicht wird, was voraussichtlich Mitte
Dezember der Fall sein wird, werd wir Ihnen hiervon eine Mehrfertigung
zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Mxxxxxxx Gxxxxxx
 
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