Urteil AG München zu Online-Überweisungen

TSCoreNinja

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Pressemeldung AG München:
Online - Banking
Im beleglosen Überweisungsverkehr trifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen
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Im beleglosen Überweisungsverkehr treffe die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. In einem solchen Fall sei die Empfängerbank berechtigt, die ihr von der überweisenden Bank übermittelten Daten ausschließlich auf Grund der Kontonummer auszuführen. Die Benutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit all seinen Vorteilen beinhalte auch den Verzicht auf einen solchen Abgleich.

Zahllose Nachrichtenmeldungen dazu: Google News: online banking Amtsgericht München

IMHO ein extrem verbraucherunfreundliches Fehlurteil, dass mal wieder das Unverständnis der deutschen Justiz für moderne Technik demonstriert. Mit minimalem zusätzlichen Aufwand wäre ein Abgleich von Kontonummer und Name möglich, und ein inhärent fehleranfälliges System wesentlich robuster (Eingabe etlicher kryptischer Nummern). Aber nein, den Banken ist dies natürlich nicht zuzumuten...

Gruß,
TSCN
 
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