A
Anonymous
Hallo,
ich lese schon seit einigen Molnaten hier mit, und suche nun eine Ausarbeitung, (habe ich schon gelesen, aber eben nicht auf Platte gespeichert) wonach die Rufnummernweitergabe an ein Inkassounternehmen zwecks geltendmachung der Forderung evtl auch strafrechtlich zu würdigen ist.
Gegen das Telekommunikationshesetz scheint es auf jeden Fall zu verstoßen.
Hat diesbezüglich schoneinmal jemand gegen einen Telekommunikationsbetreiber (DTMS/Telekom etc) Beschwerde bei der RegTP eingelegt, und war das erfolgreich ?
Laut TKG ist ja die unerlaubte Datenweitergabe zumindest mit einem Bussgeld belegt.
Freue mich auch Antworten, oder hilfreiche Links !!
DANKE!
Harald
ich lese schon seit einigen Molnaten hier mit, und suche nun eine Ausarbeitung, (habe ich schon gelesen, aber eben nicht auf Platte gespeichert) wonach die Rufnummernweitergabe an ein Inkassounternehmen zwecks geltendmachung der Forderung evtl auch strafrechtlich zu würdigen ist.
Gegen das Telekommunikationshesetz scheint es auf jeden Fall zu verstoßen.
Hat diesbezüglich schoneinmal jemand gegen einen Telekommunikationsbetreiber (DTMS/Telekom etc) Beschwerde bei der RegTP eingelegt, und war das erfolgreich ?
Laut TKG ist ja die unerlaubte Datenweitergabe zumindest mit einem Bussgeld belegt.
Freue mich auch Antworten, oder hilfreiche Links !!
DANKE!
Harald