Bollenheidi
Frisch registriert
Hallo,
ich bin auch Verbraucher. Weil ein Wort fehlte, bin ich auf die Masche der Abzocker hereingefallen. Hätte anstatt "Jetzt anmelden" "Jetzt kostenpflichtig amelden" gestanden, hätte ich die Seite sofort weggeklickt. Nun, der Hinweis, dass es was kosten soll, stand rechts, fiel nicht sofort ins Auge und wurde von mir schlicht übersehen. Es war aber ein versteckter Preishinweis, und dies ist nicht zulässig.
Habe schriftlich Widerspruch eingelegt und darauf verwiesen, dass ja eine Widerrufsbelehrung fehlte. Gestern nun die Antwort, nicht von gewerbe-einkauf, de, von dem die Zahlungsaufforderung von 240 Euro stammt, sondern von melango.de GmbH Abteilung Kundensupport. Das Schreiben ist ohne Unterschrift, es steht nur am Ende: "Mit freunlichen Grüßen Team Kundensupport Bereich B2B:" Ist das zulässig bzw, rechtsgültg? Mir wird mitgeteilt: Die B2B-Plattform ist nur Firmen und Leuten usw im Sinne des § 14 BGB zulässig, denen kein Widerrufsrecht zusteht. "Sollten Sie dennoch eine Anmeldung als Verbraucher im Sinne des §13 BGB vorgenommen haben- können Sie sich aufgrund der von Ihnen begangenen Täuschungshandlung nicht auf die Verbraucherschutzvorschriften berufen." Es folgen Aktenzeichen angeblicher Rechtssprechungen. Ist dies alles rechtens? Man kann sich ja mit dem Anklicken irgenwie vertun, dann muss doch innerhalb einer Frist Widerruf möglich sein.
Noch ein wichtiger Fakt: Die Art von melango, Kunden zu ködern und zu fangen, lädt doch geradezu zum Kriminellen ein. Also, wenn jemand einem anderen eins auswischen will, braucht der den doch nur bei melango anzumelden, vorausgesetzt er besitzt dessen Adressdaten und E-Mailadresse (deren Besorgen gegenfalls nicht schwer sein dürfte.) Der Anschwärzer kann ja völlig anonym bleiben. Der "Angemeldete" hat nun den ganzen Ärger, wird immer wieder von melango belästigt, obwohl er sich gar nicht angemeldet hat. Hier ist also noch eine riesige Gesetzeslücke. Diesen Unfug aber erst gar nicht aufkommen zu lassen, dafür gibt es bestimmt jede Menge Vorschläge. Einer könnte sein: Dem User, der eine Anmeldung getätigt hat, eine Bestätigungsmail zu schicken und ihm darin klar aufzulisten, was er bestellt hat und wofür er zu zahlen hat. Erst wenn er bestätigt hat, kann der Vertrag in Kraft treten. Wenn er dann nicht zahlt, sind Mahnungen und Inkassoverfahren natürlich angebracht.
ich bin auch Verbraucher. Weil ein Wort fehlte, bin ich auf die Masche der Abzocker hereingefallen. Hätte anstatt "Jetzt anmelden" "Jetzt kostenpflichtig amelden" gestanden, hätte ich die Seite sofort weggeklickt. Nun, der Hinweis, dass es was kosten soll, stand rechts, fiel nicht sofort ins Auge und wurde von mir schlicht übersehen. Es war aber ein versteckter Preishinweis, und dies ist nicht zulässig.
Habe schriftlich Widerspruch eingelegt und darauf verwiesen, dass ja eine Widerrufsbelehrung fehlte. Gestern nun die Antwort, nicht von gewerbe-einkauf, de, von dem die Zahlungsaufforderung von 240 Euro stammt, sondern von melango.de GmbH Abteilung Kundensupport. Das Schreiben ist ohne Unterschrift, es steht nur am Ende: "Mit freunlichen Grüßen Team Kundensupport Bereich B2B:" Ist das zulässig bzw, rechtsgültg? Mir wird mitgeteilt: Die B2B-Plattform ist nur Firmen und Leuten usw im Sinne des § 14 BGB zulässig, denen kein Widerrufsrecht zusteht. "Sollten Sie dennoch eine Anmeldung als Verbraucher im Sinne des §13 BGB vorgenommen haben- können Sie sich aufgrund der von Ihnen begangenen Täuschungshandlung nicht auf die Verbraucherschutzvorschriften berufen." Es folgen Aktenzeichen angeblicher Rechtssprechungen. Ist dies alles rechtens? Man kann sich ja mit dem Anklicken irgenwie vertun, dann muss doch innerhalb einer Frist Widerruf möglich sein.
Noch ein wichtiger Fakt: Die Art von melango, Kunden zu ködern und zu fangen, lädt doch geradezu zum Kriminellen ein. Also, wenn jemand einem anderen eins auswischen will, braucht der den doch nur bei melango anzumelden, vorausgesetzt er besitzt dessen Adressdaten und E-Mailadresse (deren Besorgen gegenfalls nicht schwer sein dürfte.) Der Anschwärzer kann ja völlig anonym bleiben. Der "Angemeldete" hat nun den ganzen Ärger, wird immer wieder von melango belästigt, obwohl er sich gar nicht angemeldet hat. Hier ist also noch eine riesige Gesetzeslücke. Diesen Unfug aber erst gar nicht aufkommen zu lassen, dafür gibt es bestimmt jede Menge Vorschläge. Einer könnte sein: Dem User, der eine Anmeldung getätigt hat, eine Bestätigungsmail zu schicken und ihm darin klar aufzulisten, was er bestellt hat und wofür er zu zahlen hat. Erst wenn er bestätigt hat, kann der Vertrag in Kraft treten. Wenn er dann nicht zahlt, sind Mahnungen und Inkassoverfahren natürlich angebracht.