TV Tipp Dienstag, 21.45 Uhr: ARD zu Handy Payment

Zwei weitere Beispiele:

Eine gewisse Lehrstellenseite hat auch im Nu den Besitzer gewechselt.
Eine andere Seite, die sich mit Pflanzen beschäftigt, bekam Asyl in Berlin.

Man könnte schon fast schon Wetten darüber abschließen, wann die Hausaufgaben und Malvorlagen wieder online gehen.

Gruß
Wembley
 
dvill schrieb:
Auf der Seite mit dieser "Rufnummernüberprüfung". Das nutzt den von der damaligen RegTP erkannten Tunneleffekt.
Die späteren Fenster sehen ähnlich aus, blenden dann aber im Fußbereich Zahlenangaben ein,
die die Preisinformation sein sollen.
Bei dem einen wird anscheinend auf Plausibilität geprüft, bei dem anderen reicht das Geburtsdatum
In beiden Fällen erschließt sich mir der Sinn des vorgeschalteten Fensters nicht, außer dem
vermuteten Tunneleffekt um User einzulullen und über die lästige/störende Preisangabe "wegzuhieven".

Diese ständigen "Basteleien" sind nicht gerade Anlaß unbedingtes Vertrauen in diese Zahlungsmethode zu erwecken..
 
Apropos Basteleien...auch die "Bastel"-Seite wird im Impressum des Bezahlfensters jetzt den Berlinern (MP) zugeordnet.
Wie z.B. auch die Tierheimeseite - während auf den Homepages nach wie vor die Brüder aus Büttelborn im Impressum stehen.
Also nur so viel Camouflage, wie gerade eben nötig scheint.

Was die Preise angeht: Hier ist nun z.B. auf der Geburtstags- und der Tierheimeseite von "Einmalbeträgen" die Rede. Im ersten Fall 9,98 € für einen Tag, im zweiten 9,99 € für eine Woche.

ABER: Bei der Geburtstagssseite heißt es in den AGB immer noch, der Vertrag ende erst "mit Eingang der Kündigung".
Als wohlmeinender Mensch könnte man dem Anbieter unterstellen, er sei halt noch nicht dazu gekommen, das zu ändern oder habe es vergessen. Trotzdem bleibt die Frage: Was gilt denn nun?

Noch tückischer ist die Tierheimeseite: Hier steht "Einmaliger Zugang". Aber erst in den AGB offenbart sich - nach dem Zusatzklick auf den AGB-Button, versteht sich -, dass der Einmalbetrag nur für T-Online-Kunden gilt.
Alle anderen Kunden schließen also doch ein Abo ab.
Das ist m.E. eindeutig irreführend und daher unzulässig (auch wenn ich bekanntlich kein Jurist bin).
 

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Wobei sich die Zahlungs-Anbieter nicht streiten müssen, wer die Malvorlagen bekommt. Da gibt es genügend Angebote.

Dietmar Vill
 

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News schrieb:
Noch tückischer ist die Tierheimeseite: Hier steht "Einmaliger Zugang". Aber erst in den AGB offenbart sich - nach dem Zusatzklick auf den AGB-Button, versteht sich -, dass der Einmalbetrag nur für T-Online-Kunden gilt.
Alle anderen Kunden schließen also doch ein Abo ab.
Das ist m.E. eindeutig irreführend und daher unzulässig (auch wenn ich bekanntlich kein Jurist bin).

Falsch. "Einmalbetrag" kommt NUR bei T-Mobile Kunden. Bei allen anderen "Abonnement: alle 7 Tage Preis: 9,99 EUR ".
Irreführung also scheinbar nur bei Halbwissen. Daher auch die Nummernüberprüfung (Mobilfunkbetreibererkennung). Jeder Mobilfunker hat halt seine Vorgaben. Orakel nützen bei der Bestimmung des Providers wenig. Unzulässig sind in diesem Fall Mutmaßungen.

Gruß Andreas
 
@Andreas: Danke für die Aufklärung. Es hat halt nicht jeder Handys verschiedener Anbieter zum Testen rumliegen, aber nun konnte ich es mit einer "erfundenen" Nummer nachvollziehen.
Jeder Mobilfunker hat halt seine Vorgaben.
Richtig, und nun dürfen wir mit Interesse abwarten (*), ob die anderen Mobilfunker ihre Vorgaben nicht auch bald ändern und von der Aboabrechnung abrücken.

(*): bzw. darauf hinwirken, wie es Plusminus ja schon getan hat.
 
dvill schrieb:
BTW: Bei Golem blieb noch eine Frage offen:
Im Gespräch mit Golem.de konnte Global Netcom jedoch keine Erklärung dafür liefern, warum in dem ersten Popup-Fenster nicht einmal ein Hinweis darauf erscheint, dass man für den angebotenen Inhalt bezahlen muss.
Gibt es eine Erklärung aus Berlin?

Dietmar Vill

Wie vorhin beschrieben. Bei jedem Mobilfunkanbieter sind die Vorgaben anders. Auch die Tarifgestaltung. Auf der ersten Seite könnte also kein direkter Tarif/Buchungsintervall angegeben werden. Oder eben z.b. alle 3 Varianten (E+, Vodafone, T-Mobile). Ob das dem besseren Verständnis dient?

h**p://hpabo.service-url.d*/?account=frt-10009&theme=style1
Das ist z.B. eine andere Lösung

Gruß Andreas
 
Schön politisch (=ausweichend) geantwortet. Die Frage war, warum auf der ersten Seite

a) der kommende Bezahlvorgang nicht klipp und klar formuliert ist.

b) die Auswahl des Providers nicht dem Telefonkunden überlassen wird. Der kennt den schon. Er müsste zum Bezahlen nur auf das Logo seines Rechnungsersteller klicken.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Schön politisch (=ausweichend) geantwortet. Die Frage war, warum auf der ersten Seite

a) der kommende Bezahlvorgang nicht klipp und klar formuliert ist.

b) die Auswahl des Providers nicht dem Telefonkunden überlassen wird. Der kennt den schon. Er müsste zum Bezahlen nur auf das Logo seines Rechnungsersteller klicken.

Dietmar Vill

Der kommende Bezahlvorgang wird beim kommenden Bezahlvorgang sehr deutlich formuliert. Bei der Auswahl der Vorwahl wählt der Telefonkunde indirekt seinen Provider. Nach der Wahl wird ihm der entsprechende Tarif und Buchungsintervall angezeigt. (Im zweiten Fenster). Vorher könnten wir den "Rechnungssteller" nur erraten.
Ob er nun auf ein Logo klickt oder seinen Provider anhand der Vorwahl wählt, sollte egal sein. Nach der Wahl bekommt er seinen Tarif angezeigt.

Gruß Andreas
 
Wer ist eigentlich dieser Anonoumus "Andreas" der hier pseudooffizielle Statements abliefert?
Wenn es tatsächlich ein Repräsentant des Berliner Ladens ist, sollte er sich anmelden,
schließlich bestehen ja mindestens zwei Accounts hier im Forum. So ist das für mich hohles
Gewäsch durch nichts verifiziert oder authorisiert

cp
 
Ich verstehe auch offen gestanden nicht, was er damit sagen will. Die angegebene URL (verstößt die nicht gegen die NUB) straft ja die vorherige Argumentation Lügen. Da findet plötzlich keine Überprüfung mehr statt. Und da scheint es auch mit dem Tarif kein Problem zu geben.

Halbwahrheiten...

Um auf die Preisangabe zurück zu kommen, die ja nicht möglich ist, bevor man nicht das Mobilfunknetz kennt: Woran liegt das denn? Liegen die Schmerzgrenzen der Mobilfunkbetreiber unterschiedlich hoch, so dass die Kundschaft für identische Leistungen unterschiedliche Tarife zahlen muss?
Oder wäre das zu schwer, bei einer Hand voll Netze den sämtliche Tarife im ersten Fenster zu zeigen? MP hat doch mündige Kunden, die dann wissen müssten, welcher Tarif für sie einschlägig ist.
 
Anonymous schrieb:
dvill schrieb:
Schön politisch (=ausweichend) geantwortet. Die Frage war, warum auf der ersten Seite

a) der kommende Bezahlvorgang nicht klipp und klar formuliert ist.

b) die Auswahl des Providers nicht dem Telefonkunden überlassen wird. Der kennt den schon. Er müsste zum Bezahlen nur auf das Logo seines Rechnungsersteller klicken.

Dietmar Vill

Der kommende Bezahlvorgang wird beim kommenden Bezahlvorgang sehr deutlich formuliert. Bei der Auswahl der Vorwahl wählt der Telefonkunde indirekt seinen Provider. Nach der Wahl wird ihm der entsprechende Tarif und Buchungsintervall angezeigt. (Im zweiten Fenster). Vorher könnten wir den "Rechnungssteller" nur erraten.
Ob er nun auf ein Logo klickt oder seinen Provider anhand der Vorwahl wählt, sollte egal sein. Nach der Wahl bekommt er seinen Tarif angezeigt.

Gruß Andreas

Was ist mit den Usern, die per Rufnummernmitnahme ihre Telefonnummer von einem Mobilfunkanbieter zum anderen transferiert haben. Funktioniert da die Übeprüfung via Vorwahl immer noch korrekt? Oder kann man die Vorwahl gar nicht mit der Rufnummer zusammen zu einem anderen Mobilfunkanbieter transferieren? (Meines Wissens kann die Vorwahl durchaus mit übertragen werden).

Und hier nochmal ganz klar die Frage:
Wieso wird nicht schon im ersten Fenster klipp und klar auf die Kostenpflichtigkeit (unabhängig vom Preis) des Angebots hingewiesen? Momentan sind die Formulierungen im ersten Handypay-Fenster so gewählt, dass dem "Kunden" der Kostengedanke gar nicht kommen soll/muss.

Und, Herr Richter, wie verfahren Sie eigentlich mit den Benutzern ihres Zahlungssystem, die auf ihrer Homepage die unwahre Behauptung aufstellen, dass die Seite lediglich mit einem Code geschützt sei (wegen der Suchmaschinen, Besucherströme etc...), den man per Handy anfordern könne. Hier wird ganz klar über die Kostenfplicjhtigkeit des Angebots hinweggetäuscht. Wann wird da mal durchgegriffen?

Gruß
Matthias
 
tuxedo schrieb:
Was ist mit den Usern, die per Rufnummernmitnahme ihre Telefonnummer von einem Mobilfunkanbieter zum anderen transferiert haben. Funktioniert da die Übeprüfung via Vorwahl immer noch korrekt?
Die Antwort gibt das Fenster selbst. Da fehlen ein paar Vorwahlbereiche, die vormals Mobilfunkbetreibern zugeordnet waren. Würde eine echte Überprüfung stattfinden, wäre das nicht nötig. Wenn Du im Online-Auftritt von Bild ein wenig stöberst, findest Du übrigens ein alternatives Payray-Fenster. Ganz ohne Überprüfung funktioniert das da. Und es scheint auch für jedes Netz dasselbe Geld zu kosten, wenn man E-Plus mal elegant übersieht.
 
sehr deutlich formuliert

Die Heilbronner Stimme informiert heute die Leser mit einer riesigen Überschrift über das Handypayment

Abzocker entdecken das Mobiltelefon

etwas dezenter nachzulesen in der Onlineausgabe

Wie sagte doch Andreas: „……. sehr deutlich formuliert“ ;)
 
Schön, dass in dem Artikel der Jurist der VBZ Hamburg erklärt:
So sehe das Bürgerliche Gesetzbuch beispielsweise vor, dass Leistung und Gegenleistung in einem vernünftigen Verhältnis stehen
müssen. Das sei bei einem Internetdienst, der Hilfe bei der Vornamensuche anbietet und dafür mit der Handyrechnung horrende Kosten einfordert, nicht gegeben.
Das war bisher schon meine Meinung, aber nun sehe ich sie untermauert. Eine der Abrechnungsfirmen hatte mir gegenüber argumentiert, man könne/wolle/dürfe den Maximalpreis nicht auf weniger als 300€ pro Monat beschränken, weil dann aufwändige und entsprechend teure Angebote nicht möglich seien.
Derartige Angebote (sagen wir z.B.: professionelle Datenbanken) haben die zwei Anbieter AFAIK aber gar nicht im Portfolio.
Insofern werte ich das - bis zum Beweis des Gegenteils - als Pseudo-Argument bzw. als Versuch, mich und andere für dumm zu verkaufen ;)
 
tuxedo schrieb:
Und, Herr Richter, wie verfahren Sie eigentlich mit den Benutzern ihres
Zahlungssystem, die auf ihrer Homepage die unwahre Behauptung aufstellen,
dass die Seite lediglich mit einem Code geschützt sei (wegen der Suchmaschinen,
Besucherströme etc...), den man per Handy anfordern könne. Hier wird ganz klar über die
Kostenfplicjhtigkeit des Angebots hinweggetäuscht. Wann wird da mal durchgegriffen?
Wie kommst du zu der festen Überzeugung, dass es der besagte Berliner Unternehmer ist?
Ich sehe nur einen Anonymous, der hier den Anschein erwecken will, dass er authorisierte Statements abgibt.
Wenn es hart auf hart kommt, hat hier niemals ein offizieller Vertreter gepostet.

cp
 
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