Troll zu Strafanzeige - Vollmondzeit und Jahrestag

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U

Unregistriert

Strafanzeige- Kosten? Aufwand?

Hallo,

Ich habe nirgends die Info finden können, was es eigentlich für MICH bedeutet, wenn ich eine Strafanzeige gg Unbekannt stelle.
Können Kosten auf mich zukommen?
Den Zusammenhang könnte man in der Eröffnungspredigt mal anmerken

LG U
 
AW: Strafanzeige- Kosten? Aufwand?

Unregistriert schrieb:
Ich habe nirgends die Info finden können, was es eigentlich für MICH bedeutet, wenn ich eine Strafanzeige gg Unbekannt stelle.
Können Kosten auf mich zukommen?
Ja!
Dein Zeitaufwand für (mindestens) eine Mail. Also ca. 15 Minuten = 0,25 h zu Deinem persönlichen Stundensatz
zuzüglich Zeitaufwand für evtl. Dokumentation und für das Zusammensuchen der Informationen. Hier leisten wir seit drei Jahren unermüdlich und ehrenamtlich Vorarbeiten, sodass dieser Punkt ebenfalls in max. 15 Minuten erledigt sein dürfte.

Sogar die Kontaktmöglichkeiten zu den Staatsanwaltschaften gibt es in meiner Signatur (link anklicken). Alles gratis! Und um den Zeitaufwand weiter zu minimieren: klick hier!

Mir ist kein Fall bekannt, wo eine (berechtigte) Strafanzeige gegen Unbekannt weitere Kosten verursacht hätte.

Ich hoffe, Ihre ernstgemeinte Anfrage hiermit ausreichend beantwortet zu haben, bei weiteren Fragen bitte gerne melden.
Amen.
Ihr Prediger in der (Ermittlungs-)Wüste
 
AW: 0137-Lockanrufe Pfingsten/Sommer 2006: Hier melden

und hier ein Extraservice, um Deinen Aufwand weiter zu reduzieren. Tipp: copy&paste
Strafanzeige gegen Unbekannt wegen (versuchten) gewerbs-/bandenmäßigen Betrugs

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen (versuchten) gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gemäß § 263 Abs. 3, 5 StGB und stelle zugleich Strafantrag.

Ich bin Inhaber eines Mobilfunkanschlusses bei dem Netzbetreiber (...) mit der Rufnummer (...).
Am (...) erreichte mich auf meinem Handy ein Anruf. Bevor ich diesen annehmen konnte, trennte der unbekannte Anrufer die Verbindung. Als "Anruf in Abwesenheit" erschien auf dem Display meines Handys die Nummer 0137..... Dabei handelte es sich um eine so genannte MABEZ-Nummer, also eine hoch tarifierte Servicenummer, die eigentlich für Gewinnspiele, aber nicht für normale Telefonanrufe vorgesehen ist.

Mit dem Kurzanruf sollte mir offensichtlich vorgespiegelt werden, dass mich tatsächlich ein Anrufer mit der Nummer 0137... erreichen wollte. Damit sollte ich zum Rückruf auf die teure Rufnummer verleitet, und dem Täter dadurch ein Vermögensvorteil verschafft werden. Dies erfüllt den Tatbestand des (versuchten) Betrugs.

Recherchen im Internet (Seiten nennen) zeigen deutlich, dass ich nicht das einzige Opfer dieser Lockanrufe war. Tatsächlich dürften hunderte oder sogar tausende Menschen in gleicher Weise irregeführt worden sein. Damit besteht der Verdacht, dass diese Betrugshandlung gewerbsmäßig betrieben wird, bzw. eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten gebracht wurde. Mir ist bewusst, dass der Schaden bei dem einzelnen Geschädigten relativ gering ausfällt (regelmäßig um die 1,50 Euro pro Rückruf). Der Gesamtschaden pro „Welle“ dürfte aber in fünf- bis sechsstellige Beträge gehen. Die Bagatellgrenze ist jedenfalls weit überschritten.

In der Vergangenheit wurden in vergleichbaren Fällen erfolgreich Sammelverfahren wegen des Missbrauchs gebührenpflichtiger Mehrwertdienste-Nummern durch die Staatsanwaltschaften Augsburg (Az. 304 Js 103092/03) und Hildesheim (Urteil des LG Hildesheim vom 15. Februar 2004, 26 KLs 16 Js 26785/02) durchgeführt. Diese bitte ich zur strafrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts heranzuziehen.

Die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der erleichterte Informationsaustausch unter den Geschädigten haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Provider von Mehrwertdienste-Rufnummern wie das oben genannte Unternehmen innerhalb kürzester Zeit von den Missbräuchen informiert werden. Diese Firma erhält selbst einen Anteil der Gebühren, die durch die betrügerischen Anrufe erwirtschaftet werden. Insofern bitte ich Sie auch um Überprüfung, ob sich dieses Unternehmen der Beihilfe zum Betrug strafbar macht, wenn es von betrogenen Nutzern auf die Machenschaften hingewiesen wurde und dennoch Auszahlungen an die Letztveranwortlichen vornimmt, bzw. den auf sich selbst entfallenden Gebührenanteil behält. Hier bitte ich auch, den Vorwurf der Geldwäsche gem. § 261 StGB zu prüfen.

Als Beweis kann der "Anruf in Abwesenheit" auf meinem Handy eingesehen werden/Eine Kopie meines Handydisplays mit dem "Anruf in Abwesenheit" füge ich bei. Screenshots der Meldungen anderer Betroffener im Internet finden Sie im Anhang.

Ich bitte Sie höflich, die Ermittlungen aufzunehmen und mich zu gegebener Zeit über deren Ergebnis zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen
Mann, mann,...
 
AW: Strafanzeige- Kosten? Aufwand?

anonymer Querulant schrieb:
Den Zusammenhang könnte man in der Eröffnungspredigt mal anmerken
Aka hat sich mehr um die Aufklärung von Internetabzocke verdient gemacht als irgend jemand
sonst (inklusive der staatlichen Organe)
bevor du also nicht etwas substantielles beizutragen hast:
"Halt dein ungewaschenes Maul"

tf
Moderator
 
AW: Troll zu Strafanzeige - Vollmondzeit und Jahrestag

Thread aus dem (unpassenden) anderen Zusammenhang extrahiert und hierher gestellt und geschlossen.

Da hat wohl jemand Probleme mit Vollmond oder dem 5. Jahrestag des 11.9. gehabt. Und nicht einmal die Traute, sich zu registrieren ...

So nicht. - modaction.sep
 
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