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Hier wird es auch keine einstweilige Verfügung geben, weil es weder eine Eilbedürftigkeit gibt, noch eine Wiederholungsgefahr.raundsi schrieb:Aber auf was sollte hier eine solche Verfügung lauten, etwa auf "Du darfst keine Pornos mehr gugge, sonst du musse 10 millionen Strafe an Urheber zahlen"???
klar die Rede von Rechtmäßigkeit war
leider auf den Anhang geklickt
in denen ganz klar die Rede von Rechtmässigkeit war. Allerdings wurde nicht erwähnt, das es sich dabei um die per Post zugestellten Abmahnungen handelt.