tricky.at - mp3-Player geschenkt?

AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

Vielleicht liegt es daran, dass evtl. keine MP3-Player verschickt wurden?
Genau das ist es, das Nordlicht hatte nicht vor die Geräte zu versenden, zumindest hatte er nicht einen auf Lager. Erst als sich die Schlinge zu zog, kam er meines Wissens nach auf die rettende Idee, doch da war es zu spät. Außerdem ist es ja angeblich nicht das erste Mal, dass er mit dem Gesetz in Konflikt kam.
 
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Tja, das ist natürlich dumm. :-p

Wie sieht es bei anderen Seiten aus? Verschickt movie-scout eigentlich wirklich DVDs? Wobei die sich sowieso schlauer anstellen als der tricky-Typ. :rolleyes:
 
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Erst als sich die Schlinge zu zog, kam er meines Wissens nach auf die rettende Idee, doch da war es zu spät.
[ir]
Ein wirklich schöner Erfolg der deutschen Strafverfolgung und Justiz von überregionaler Signalwirkung.
Die Abschreckungswirkung wird sich sicher in Kürze im Forum bemerkbar machen, so dass mit der
Schliessung des Forums wegen völliger Absenz von Nutzlosanbietern gerechnet werden kann
[/ir]
 
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Das dürfte der Fehler gewesen sein. Wobei ganz im Ernst, als Strafrechtslaie würde ich es ja schwieriger halten nachzuweisen, dass die Lieferung von Anfang an nicht geplant war, als dass er nie an die Existenz der zivilrechtlichen Forderungen glaubte. Bezüglich der Lieferung muss er doch nur darlegen, dass ein Teil der Beute für den Erwerb der BilligMP3-Player fest eingeplant waren schon ist der Vorsatz flöten .
Bezüglich der "Verträge" müsste man dagegen nur ein Gericht davon überzeugen, dass wohl niemand der seine Preisangabe gut versteckt ernsthaft glaubt, dass alle seine Kunden diese sehen und damit einverstanden sind. Wenn sich dann noch im Rahmen der Ermittlungen herausstellt, dass es keinen einzigen zufriedenen "freiwilligen" Kunden gibt, hätte ich kein Problem mit dem Vorsatz.

Ich bin zwar auch juristischer Laie, jedoch muss ich sagen, das dort doch ein gewisser Vorsatz vorlag. So unintelligent kann man doch gar nicht sein, um zu glauben, das es juristisch einwandfrei ist. Weiterhin ist es schon merkwürdig, das er das ganze als Ltd., mit Sitz in England, bzw. in der Karibik geführt hat. Daraus ergibt sich in meinen Augen schon ein Vorsatz. Er hätte, das ganze auch als GmbH oder als GbR mit Sitz in Deutschland führen können. Weiterhin hat er S.B. als Inkasso-Unternehmen beauftragt. Der hat mit sowas Erfahrung. Ich hatte mit S.B. in einer anderen Sache, das Missvergnügen.
 
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Naja, aus der Gründung einer Ltd. kann man auf jeden Fall keinen Betrugsvorsatz ableiten und aus der Beauftragung eines bestimmten Inkasso-Unternehmens garantiert auch nicht.
 
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und selbst wenn, sicher nicht unbedingt sehr begehrenswertes
Da hast du Recht. Mir hat man mal erzählt, dass gratis-DVDs aus Zeitschriften-Rückgaben (also nicht verkaufte Exemplare) den Movietester als Abnehmer finden. Und was ist in den Zeitschriften zu weilen drin? Jedenfalls nicht unbedingt begehrenswertes, wenns schon gratis ist.
 
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Ach der TO...
T. O. will die schiefe Bahn verlassen, beteuert er. Will seine Opfer entschädigen, soweit es das Konto hergibt. Derzeit macht er sein Abitur per Fernstudium, möchte danach Informatik studieren, "die Stadt verlassen und ein ganz normales Leben führen"
Brossibaer.de - Das Wirtshaus im Spessart - Liedtexte
Ach, das könnte schön sein
Als friedlicher Bürger
Ein ehrbares Leben
Zu Haus zu beschließen
Ach, das könnte schön sein
Ein Häuschen mit Garten
In dem ich und Frauchen
Uns're Rosen begießen
Wenn man sarkastisch genug wäre, könnte man ja auch sagen, dass tricky.at auf dem Weg in die Ehrbarkeit schon ein gewisser ... Entwicklungsschritt war, oder? (PS: aus Harrislee zu kommen - naja, das ist gewissermaßen auch eine Art Milieuschädigung. Da muß ich von Berufs wegen Verständnis zeigen... Ein Steinwurf von Dänemark entfernt. Dänemark!)
 
Der geht nimmer!

Von dem Jungunternehmer aus SH hat man seit her nichts negatives wieder gehört. Hatten wir eigentlich den Hinweis auf das Rückgewinnungsverfahren hier?

http://www.kanzlei-richter.com/tatz...en-gegen-betreiber-der-abofalle-trickyat.html
Die Staatsanwaltschaft Flensburg sucht im Rahmen eines Rückgewinnungshilfeverfahrens wegen Betruges gegen den Betreiber der Abofalle tricky.at, T. O. aus Harrislee bei Flensburg, Opfer, die auf unberechtigte Forderungen bezahlt haben. Die Behörde veröffentlichte am 29.07.2009 im elektronischen Bundesanzeiger folgende Meldung:
"In einem unter dem Az.: 103 Js 4904/06 bei der Staatsanwaltschaft Flensburg geführten Ermittlungsverfahren wegen Betrugs hat der Beschuldigte T. O., geb. am **.**.**85 als Geschäftsführer der Firma „Mobile Premium Credits“ die Webseite www.tricky.at betrieben.

Auf dieser Seite wurde mit einer Sonderaktion geworben, die eine Umfrage und Anmeldung bei www.tricky.at beinhaltet. Für die Einrichtung dieses Accounts waren einmalig 120,- € zu zahlen.

Als Gegenleistung sollte der Einzahler einen MP3-Player, sowie Zugriff auf eine Liste von Gutscheinen über mindestens 200,- € erhalten.

Tatsächlich erhielten die Geschädigten diese Leistungen nicht.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden 35.480,05 €, die zwischenzeitlich auf einem Konto des Finanzverwaltungsamtes Schleswig-Holstein hinterlegt sind, gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Für die Geltendmachung ihrer Ansprüche sind die Geschädigten ausschließlich selbst zuständig.

Die von der StA zugunsten Verletzter gesicherten Vermögenswerte wirken nicht unmittelbar für und gegen Geschädigte.

Sofern sie auf die von Staatswegen gesicherten Vermögenswerte zugreifen wollen, müssten Sie Ihrerseits entsprechende Titel (Urteil, dinglicher Arrest usw.) einholen, um entsprechende Pfändungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Nach Vollstreckung bedarf es gem. §§ 111 g, h StPO der Zulassung durch einen gerichtlichen Beschluss.

Ich rege an, dass Sie zwecks Einleitung der erforderlichen Schritte einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass von hier aus keine weiteren Auskünfte über die von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können."
Mich würde echt mal interessieren, wie Opfer ihr sein Geld zurück bekommen haben, da die Rückgewinnung üb
er die StA kein einfaches Unterfangen ist. Was mit den 35480,05 € passiert, die nicht abgerufen werden, kann man sich lebhaft ausmalen.
 
Da braucht man nicht viel malen, denn nicht abgerufene Gelder dürften der Staatskasse zugefallen sein.
Wollte nur mal erwähnt wissen, wer letztlich die Beute behalten darf. Ist eigentlich bei den meisten Massendelikten mit kleinen Einzelschäden so, da sich die Geschädigten zumeist nicht mehr um ihre Entschädigung kümmern - der Gesetzgeber hat ja auch mächtige Hürden eingebaut.
 
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