Also ich persönlich mag deinen Fall nur ungern kommentieren, zumal du selbst in Verdacht wegen dem Fälschen beweisherheblicher Daten stehen könntest. Aber wenn du dich dort angemeldet hast, wirst du wohl auch deine richtige Anschrift angegeben haben, oder? Immerhin wolltest du ja den MP3-Player. Somit hast du womöglich nur ein falsches Geburtsdateum angegeben, was bei solchen Verträgen (aus strafrechtlich relevanter Sicht) nicht bedenklich ist. Blosß zivil ist damit der Vertrag nicht unbedingt gültig, da du den Anbieter getäuscht hast.
Da aber (man mag mich hier berichtigen) überhaupt keine MP3-Player ausgeliefert wurden, sind eigentlich alle Verträge nicht bindend, vor allem wenn sich herausstellen sollte, dass die Lieferung überhaupt nicht beabsichtigt war.
Du hast dich über einen nicht nachvollziehbaren Internetzugang angemeldet - also, was solls? Niemand kann dir einen Vertragsschluss nachweisen, wenn du dich stur stellst. Allenfalls über deine E-Mailadresse käme man an dich ran, doch das können nur Strafverfolger und ich nehme nicht an, dass irgendwer von den Geschäftsleuten es überhaupt in Betracht zieht, in der Sache Polizei oder StA zu bemühen. Also keine Angst, die Rechnungen sind (wenn man sie ausdruckt) mEn das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.