rolf76
Winkel-Abokat
Du kannst ja mal >HIER< (blaue Schrift anklicken) nachlesen, ab wann die Widerrufsfrist läuft:Manuel316 schrieb:hat es dann jetzt noch einen sinn einen widerruf zu schicken da ich bereits die rechnung bekommen habe? laut agb gibt es ja nur eine 14 tägige einspruchsfrist ...
rolf76 schrieb:Die Widerrufsfrist beginnt ... erst dann, wenn der Anbieter dem Verbraucher folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise in Textform mitgeteilt hat: ...
Definitiv herausstellen kann sich das nur vor Gericht. Alles andere ist ein Nachgeben des Kunden oder des Anbieters. Es wurde aber in anderen Zusammenhängen schon häufig gemutmaßt, dass die Anbieter regelmäßig eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen werden, weil ihnen das Risiko einer für sie negativen Gerichtsentscheidung zu groß sein könnte, so z.B. hier.Manuel316 schrieb:sollte es sich rausstellen dass ich wirklich zu einer zahlung verpflichtet bin
Die Drohung mit Inkasso- und Anwaltskosten ist ein vielfach übliches Druckmittel, um die "Kunden" zum Nachgeben zu bewegen. Wie hoch Inkassogebühren sein dürfen, kann man hier nachlesen (blaue Schrift anklicken).Manuel316 schrieb:was mich am ganzen stutzig macht ist, jene aussage dass dies meine einzige chance sei vor hohen inkasso bzw anwaltskosten bewahrt zu sein