tricky.at - mp3-Player geschenkt?

Manuel316 schrieb:
hat es dann jetzt noch einen sinn einen widerruf zu schicken da ich bereits die rechnung bekommen habe? laut agb gibt es ja nur eine 14 tägige einspruchsfrist ...
Du kannst ja mal >HIER< (blaue Schrift anklicken) nachlesen, ab wann die Widerrufsfrist läuft:
rolf76 schrieb:
Die Widerrufsfrist beginnt ... erst dann, wenn der Anbieter dem Verbraucher folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise in Textform mitgeteilt hat: ...

Manuel316 schrieb:
sollte es sich rausstellen dass ich wirklich zu einer zahlung verpflichtet bin
Definitiv herausstellen kann sich das nur vor Gericht. Alles andere ist ein Nachgeben des Kunden oder des Anbieters. Es wurde aber in anderen Zusammenhängen schon häufig gemutmaßt, dass die Anbieter regelmäßig eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen werden, weil ihnen das Risiko einer für sie negativen Gerichtsentscheidung zu groß sein könnte, so z.B. hier.

Manuel316 schrieb:
was mich am ganzen stutzig macht ist, jene aussage dass dies meine einzige chance sei vor hohen inkasso bzw anwaltskosten bewahrt zu sein
Die Drohung mit Inkasso- und Anwaltskosten ist ein vielfach übliches Druckmittel, um die "Kunden" zum Nachgeben zu bewegen. Wie hoch Inkassogebühren sein dürfen, kann man hier nachlesen (blaue Schrift anklicken).
 
danke für die infos

ich habe mich bereits mit dem konsumentenschutz in verbindung gesetzt und die haben mir auch geraten einfach zu widerrufen, da die widerrufsbedingungen nicht korrekt dargestellt wurden,
über dieshinaus soll ich mich diesbezüglich auf das konsumentenschutzgesetz berufen und eine bestätigung anfordern

ich werde dies jetzt mal machen und dann schauen wir weiter
mal schauen vielleicht komme ich ja mit einem blauen auge davon
 
Anmeldung bei tricky.at

Hallo!

Ich hatte mich auch bei tricky.at angemeldet. Ich habe mal die Seiten angehängt, die im Laufe der Anmeldung zu sehen waren (am 13.2.2006).

Nach der Anmeldung habe ich folgende E-Mail erhalten:

Hallo .... .....!

Bitte klicken Sie folgenden Link, oder kopieren Sie ihn in Ihren Browser, um Ihren Account freizuschalten:
h..p://www.tricky.at/kundenlogin.php?id=......&optin=.......

Ihre Zugangsdaten:
h..p://www.tricky.at/kundenlogin.php
UserID: .......
Passwort: ........

Ihr Tricky.at Team!
h..p://www.tricky.at
h..p://www.tricky.at/teilnahme.php
h..p://www.tricky.at/kundeninfos.php
 

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HallO!
Ich war auch so doof und habe mich am 11.02.06 bei w*w.tricky.at registriert. UNd gestern, also am 26.02.06 kam dann die Rechnung. Was kann ich jetzt noch tun?? Kann ich jetzt noch Widerruf einlegen?? Bitte helft mir, ich hab die Kohle echt nicht über und weiss nicht weiter.

Mfg
losti
 
Anonymous schrieb:
Seh ich das richtig?
Rechnungen kommen, aber der MP3Player nicht?
Das Teil kostet etwa 40 € - zu verschenken hat da niemand was. Das soll heißen, erst wäre die Rechnung zu zahlen und dann abwarten, ob was zurück kommt.
 
Also ich hae jetzt einen Widerruf per Mail an tricky.at geschick mit der bitte um Antwort. Kommt morgen nix zurück schicke ich ein Einschreiben los. So wie ich das sehe hab ich auch gute chancen. Wenn das mit dem Widerruf nicht in den AGB`s stehen darf, und desweiteren kenntlich gemacht werden muss. Naja, ich werd euch mal auf dem laufenden halten. Zahlen will und kann ich jedenfalls nicht.

Mfg
losti
 
losti schrieb:
Also ich hae jetzt einen Widerruf per Mail an tricky.at geschick mit der bitte um Antwort. Kommt morgen nix zurück schicke ich ein Einschreiben los. So wie ich das sehe hab ich auch gute chancen.
Gute Chancen? Hmm...

Der Anbieter wird vermutlich davon ausgehen, dass er auf seinen Internetseiten hinreichend auf das Widerrufsrecht und auch auf die Kostenpflichtigkeit einer Registrierung hingewiesen hat (oder dies jedenfalls behaupten). Deshalb wird er sich wohl nicht von einem Widerruf und auch nicht von einer Anfechtung wegen Irrtums beeindrucken lassen, sondern die übliche Maschinerie in Gang setzen: Mahnung, Inkassoschreiben, Anwaltsschreiben.

Man kann dann entweder bezahlen, um Ruhe zu haben, oder im Vertrauen auf die "guten chancen" abwarten, ob nach den (sich vermutlich wochenlang hinziehenden) Mahnschreiben am Ende ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Legt man gegen den gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch ein, wird ein Gerichtsverhandlungstermin anberaumt. Dann kann sich frühestens erweisen, wie gut die chancen sind. Häufig kommt es aber gar nicht so weit, weil viele Anbieter ihr Geschäftsmodell nicht richterlich untersuchen lassen wollen.

Vielleicht ist der langfristige Lerneffekt größer, wenn man die Rechnung bezahlt, sich wochenlang darüber ärgert, dafür aber nie mehr auf ein angebliches "Gratis-Angebot" eingeht?
 
Fipps schrieb:
Vielleicht ist der langfristige Lerneffekt größer, wenn man die Rechnung bezahlt, sich wochenlang darüber ärgert, dafür aber nie mehr auf ein angebliches "Gratis-Angebot" eingeht?
Was ist das denn für ein seltsamer Rat?
Häufig kommt es aber gar nicht so weit, weil viele Anbieter ihr Geschäftsmodell
nicht richterlich untersuchen lassen wollen.
Nach meiner Kenntnis noch nie

cp
 
Captain, es war nicht bös gemeint.

Ich meinte nur, dass es ein Wunschdenken sein könnte, mit einem Einschreiben für Ruhe zu sorgen. Mit ein paar Mahnschreiben (und vielleicht mehr) wird man wohl schon rechnen müssen. Und wer das nicht aushält, kann meinetwegen gleich bezahlen - sofern er in Zukunft um Gratis-Angebote einen Bogen macht und damit zumindest in Zukunft den Absatz der einschlägigen Branche nicht mehr fördert.
 
Captain Picard schrieb:
Fipps schrieb:
Vielleicht ist der langfristige Lerneffekt größer, wenn man die Rechnung bezahlt, sich wochenlang darüber ärgert, dafür aber nie mehr auf ein angebliches "Gratis-Angebot" eingeht?
Was ist das denn für ein seltsamer Rat?
Dieser Frage schließe ich mich an: Als ob Betreiber wie T. O. eine Art pädagogische Funktion in unserer Gesellschaft hätten.

Gruß
Wembley
 
Leute, ich ärgere mich doch nur darüber, dass viele der Illusion erliegen, dass sie mit einem Einschreiben für Ruhe sorgen können, und nachher die Forderung doch und zusätzlich noch Mahn-, Inkasso- und evtl. noch Anwaltskosten zahlen.

Über T.O. brauchen wir hier wohl nicht zu reden, die Mods würden's wohl löschen...
 
Sie sollen natürlich nicht. Aber nicht jeder kann so hart bleiben wie Du, Captain. Manche bekommen halt Angst.
 
Fipps schrieb:
Aber nicht jeder kann so hart bleiben wie Du, Captain.
Was hat das mit hart zu tun? Wer Geld fordert, muss es beweisen, nicht umgekehrt.
Rechtsberatung im Einzelfall ist nicht gestattet: Ich hab aber was gegen pauschale Verunsicherung.
Das hinterläßt einen sehr faden Geschmack.

cp
 
Hallo,

mir geht es genauso. hab mich am 11.02. angemeldet und am 26.2. die rechnung bekommen. habe demnach gleich einen widerruf losgeschickt, aber keine antwort erhalten. bis sonntag wollen die das geld. seh ich aber nicht ein. hab mir heut einen anwalt genommen, der meinte ich solle es erst mal ignorieren u sehen was kommt. solang erst ne mahnung kommt, gehts ja, aber nicht dass ich aufeinmal gleich ein gerichtlicher mahnbescheid bekomme. wenn man die 120,- zahlt, hat man dann eigentlich ruhe oder kommen die immer wieder und wollen geld? hab heut noch ne mail geschickt an [email protected]mt überhaupt die adresse? an welche habt ihr gemailt, wenn ihr gemailt habt? bin jetzt mal gespannt ob was kommt.
bitte helft mir! bin so dumm:-(

lg ramona
 
@Manuel316

Hallo!
@Manuel316
Kannst Du bitte mal Kontakt mit mir aufnehmen. E-Mail: [email protected]
Danke im vorraus!!!!

@Mod
Bitte löschen falls nicht erwünscht. Wusste nicht wie sonst.

Mfg
losti

"Wusste nicht wie sonst." Kann sich anmelden
addi gelöscht , modaction
 
moin,

hab mich auch dort angemeldet...am 13.02 und heute die e-mail bekommen mit der Zahlungsaufforderung.Hab per e-mail gleich wiederrufen.Hab aber was gefunden bei euch...

Die Widerrufsfrist beginnt erst nach Vertragsschluss (bei Warenlieferungen frühestens mit Eingang der Warenlieferung)

das heisst ja eigentlich,wenn ich den mp3 player nicht bekommen habe und auch keine Gutscheine brauch ich mir ja wegen dem zeitraum keine sorgen machen.Vielleicht weiß ja einer was...
 
madstop85 schrieb:
das heisst ja eigentlich,wenn ich den mp3 player nicht bekommen habe und auch keine Gutscheine brauch ich mir ja wegen dem zeitraum keine sorgen machen.Vielleicht weiß ja einer was...
Du meinst, dass der Vertrag erst damit beginnt, wo der MP3-Player eintrifft? Schmarrn! Der Vertrag wurde ausgelöst mit der Bestellung, alles andere ist Beiwerk.
 
losti

du suchst kontakt zu mir, ich bin hier, also sprich zu mir
was ist deine frage

mfg

manuel
 
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