Treffer... erster Schuss vor den Bug getroffen

oliveer

Frisch registriert
Hab heute ein nettes Schreiben der Staatsanwaltschaft Kleve - Zweigstelle Moers erhalten.

Sehr geehrter Herr XXX,

das Ermittlungsverfahren wegen Betrug habe ich gem. § 153a Absatz 1 der Strafprozeßordnung nach vollständiger Erfüllung der Auflage (Zahlung einer Geldbuße von 10.000,- Euro an die Staatskasse) eingestellt.


Das ist doch mal ein toller Erfolg gegen eine Person, die in größerem Umfang illegale Dialer verschickt hat und durch rechtzeitige Maßnahmen an weiteren Aktionen gehindert worden ist.

Da war doch auf einmal ein Teil seines Geldes weg, welches er durch seine Aktionen verdient hat - was für ein Pech aber auch.

in diesem Sinne


Oliver
 
Sorry, hab vergessen diesen Satz rauszulöschen. Das Posting wurde zusaätzlich im Antispamforum gepostet, wo über diese Person schon einiges gepostet worden ist.

Diese Person ist halt in den letzten Jahren durch die netten DOS-Dialer aufgefallen, die immer dieder diese netten Frauennamen getragen haben.

in diesem Sinne

Oliver
 
Kann es sich um einen Herrn J.W aus Berlin handeln? Der hat immer diese Frauennamen Domains mit
Autodialern in die Welt gesetzt, vornehmlich über den Windowsnachrichtendienst bespammt

cp
 
Hm... ich kann zwar jetzt mit dem Wort "Strafklageverbrauch" nicht so wirklich viel anfangen, aber außer dem netten Text, den ich als Brief vorliegen habe, hab ich soweit keinerlei Unterlagen. Mich würde in dem Zusammenhang nämlich das Urteil interessieren und wer sonst noch einen drüberbekommen hat.

Hier mal ein Link von Antispam , damit man sehen kann, um wen es hier geht. Dies ist allerdings nur ein Posting von mehreren zu dieser Person.

Nein, es handelt sich dabei um eine Person aus dem Raum NRW, nähere Details gibt es halt über den Link von Antispam. Ich weiß nämlich nicht, in wie weit ich hier mit Namensnennungen gehen darf, deswegen dieses Posting ohne Namensnennung von mir.

@ stieglitz : ja genau, das Posting meine ich auch !


in diesem Sinne

Oliver
 
oliveer schrieb:
... mit dem Wort "Strafklageverbrauch" nicht so wirklich viel anfangen
"Das Recht auf Einmaligkeit der Strafverfolgung" - wenn einer wegen einem Verfahren bereits ein Urteil oder eine rechtskräftige Einstellung des Verfahrens (wie hier mit Geldbuße) erfahren hat, darf kein neues Verfahren zur genau selben Sache durchgeführt werden. Weitere Strafanzeigen laufen damit u.U. ins Leere.
 
Heißt das, ich zocke hunderte von Leuten ab, mit einer Masche, das wird aber nur als ein Delikt betrachtet?
Was ist dann mit dem Taschendieb, der dreimal erwischt, empfindlich bestraft wird, weil Wiederholungstäter?
 
Plattenputzer schrieb:
Heißt das, ich zocke hunderte von Leuten ab, mit einer Masche, das wird aber nur als ein Delikt betrachtet?
Nein, der wird evtl. nur wegen einer einzigen Strafanzeige verfolgt/bestraft und alle anderen fallen dann unter den Tisch, weil es es i. d. R. kein "zusammengefasstes" Verfahren gibt. Das bedeutet, wenn da wieder einer kommt und den Täter für die selbe Sache, blos einem weiteren Geschädigten, bestrafen will, zeigt der lediglich den akzeptierten Strafbefehl vor und hat fertig.
Wie es hier im Einzelfall ist, muss aber offen bleiben, da man sicher die Hintergründe des Strafverfahrens hier nicht ergründen wird.
 
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