Hab heute ein nettes Schreiben der Staatsanwaltschaft Kleve - Zweigstelle Moers erhalten.
Sehr geehrter Herr XXX,
das Ermittlungsverfahren wegen Betrug habe ich gem. § 153a Absatz 1 der Strafprozeßordnung nach vollständiger Erfüllung der Auflage (Zahlung einer Geldbuße von 10.000,- Euro an die Staatskasse) eingestellt.
Das ist doch mal ein toller Erfolg gegen eine Person, die in größerem Umfang illegale Dialer verschickt hat und durch rechtzeitige Maßnahmen an weiteren Aktionen gehindert worden ist.
Da war doch auf einmal ein Teil seines Geldes weg, welches er durch seine Aktionen verdient hat - was für ein Pech aber auch.
in diesem Sinne
Oliver
Sehr geehrter Herr XXX,
das Ermittlungsverfahren wegen Betrug habe ich gem. § 153a Absatz 1 der Strafprozeßordnung nach vollständiger Erfüllung der Auflage (Zahlung einer Geldbuße von 10.000,- Euro an die Staatskasse) eingestellt.
Das ist doch mal ein toller Erfolg gegen eine Person, die in größerem Umfang illegale Dialer verschickt hat und durch rechtzeitige Maßnahmen an weiteren Aktionen gehindert worden ist.
Da war doch auf einmal ein Teil seines Geldes weg, welches er durch seine Aktionen verdient hat - was für ein Pech aber auch.
in diesem Sinne
Oliver