Tratsch mit dem Autohaus

Anne84

Frisch registriert
Ich weiß es ist Off-Topic
Und zwar,habe ich mir im Juli ein 1 Jahreswagen per Abzahlung gekauft
ALS ich Neukundin war war alles schön aber seid dem ich das Auto besitze werd ich nur noch angelogen und verarscht,wer hat Ähnliche Erfahrung gemacht und wie kann ich mich mich gegen diesen Nepp wehren,für Tips wäre ich euch sehr Dankbar
 
Bitte beachten, für Off Topic ist die Plauderecke zuständig und nur dort dürfen auch solche Themen erörtert werden....

Zum Glück sind wir ja in der Plauderecke und somit das hier genau richtig....

Bei mir hat auch nur das Autohaus meines Vertrauens geholfen. Wenn du den Jahreswagen über die Automarkenfinanzierungsgesellschaft und nicht über sonstige Kanäle finanzierst hast, kannst du doch den Händler wechseln, zu einem der die gleiche Marke betreut.
Ansonsten weiss ich ja nicht, welcher Art deine Probleme dort sind aber mein Autofabrikant fragt nach jedem Werkstattbesuch, wie es mir dort ergangen ist und wenn was nicht klappt, bekommt der Händler/Werkstatt eine Ermahnung von dem Fabrikanten. So die Aussage meines Händlers, weil ich mit seiner Leistung mal unzufrieden war und das bei der Umfrage äusserte. Er hat das dann sofort nachgebessert
 
Mein Autohändler ist ein Neu/Gebrauchtautowarenhändler mit ungefähr 10 Marken (Seat,VW,BMW,KIA,Ford ect)
Ich habe mir das Auto finanzieren lassen ohne Ballon,zahle 300 euro Monatlich 5 Jahre lang,dann ist es meins.
Probleme waren zb das mir das Auto mit USB Anschluss verkauft wurde obwohl keiner enthalten,war,ich habe das angezeigt und sollte auch noch die Einbaukosten dafürtragen.
Dann brauchte meine Steuertante den Neupreis des Wagens wegen Steuern,ich rufe vor 10 Tagen an; ich frage danach, der Mann am Aparatt sagte mir ich kann nächsten Tag vorbeikommen und es mir abholen,ich fahre die 10km bis zum Autohaus um zu Erfahren das die Buchhaltung es mir per Brief rausschicken will,auf den Brief warte ich immernoch,gestern rief ich da wieder an und frage ob sie mir es faxen können,ja kein Problem,sie rufen gleich zurück usw,nix passierte....
 
Das mit dem USB ist ärgerlich aber wozu sollte der denn sein? Fürs Radio/MP3, Navi oder/und Handy oder was? Wo stand beim Verkauf, dass USB dabei wäre und kannst du das beweisen?

Weitere Frage, wozu braucht "deine Steuertante" den Neupreis des Fahrzeugs? Der Kaufvertrag bei dir läuft auf einen Jahreswagen, also ein Gebrauchtfahrzeug. Gegenständlich ist der damit verbundene Preis und auch die Steuern nur darauf. Der Händler hat mMn keine Veranlassung, die den Preis beim Vorkunden zu benennen. Der empfohlene Verkaufspreis (Listenpreis) lässt sich bei so einem "frischen" Fahrzeug wahrscheinlich einfach über einen Modellgenerator auf der Website des Herstellers ermitteln.
 
USB war für MP3,Laut Liste ist dieser bei der Highline Austattung dabei,ich wollte sowieso ein USB Anschluss im Auto,die Werstatt des Autohauses wollte 400 euro für den Einbau+Arbeitsstunden,was ich aber nicht bezahlt habe
 
@BenTigger Reducal (Tante Edit sagt wer lesen kann ...)
Du brauchst für die sogenannte "1%-Regelung" den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, egal ob Du ihn gebraucht oder neu kaufst.

http://steuer-abenteuer.de/steuerlexikon/einkommensteuer/1-regelung-unternehmer.html
http://steuer-abenteuer.de/steuerlexikon/einkommensteuer/1-regelung.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienst...aten_Nutzung_des_betrieblichen_Kraftfahrzeugs

@Anne84
Wenn der USB-Anschluß lt Beschreibung dabei ist machst Du einen Sachmangel geltend und forderst den Händler auf nachzubessern.
Stell Dich aber drauf ein daß das nicht ohne Anwalt abgeht
http://www.rechtslexikon-online.de/Kaufvertrag_Sachmangel.html
 
*grins*
Das ist ´ne Idee vom "Amt für moderne Christenverfolgung" die Deinem Einkommen den Wert von 1% des Bruttolistenpreises Deinem steuerpflichtigen Einkommen als "geldwerter Vorteil" zurechnet.
Gilt aber nur wenn Du z.B. als Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur freien persönlichen Nutzung bekommst. Dann wird Deinem Bruttoeinkommen monatlich 1% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zugerechnet für den Du Sozialabgaben und Steuern zahlen mußt.
Wenn Du privat ein Auto kaufst ist das nicht relevant
 
Es geht ja nicht um dich und ich vermute auch bei Anne84 ist das nicht das Problem, denn sie hat das Auto ja selbst gekauft und sie stottert in 5 Jahren den Preis ab. Die Links von Hippo sind treffend, betreffen aber den Geldwertvorteil bei von Arbeitgebern überlassenen Firmenfahrzeugen zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer.

@ Hippo, heute bist du immer einen Tick schneller, ich lass es aber trotzdem stehen.
 
Anne hat ihre Antwort ja schon - § 434 BGB >>> http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

dejure.org schrieb:
§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

@Reducal
Nachtrag:
betreffen aber den Geldwertvorteil bei von Arbeitgebern überlassenen Firmenfahrzeugen zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer.
Nein, auch Selbständige die ihr Fahrzeug betrieblich nutzen und absetzen und wie ich z.B. zu faul sind ein Fahrtenbuch über die betrieblichen Fahrten zu führen ...
Da wirste nämlich zum Kilometerbuchhalter und mußt z.B. erklären warum der Weg länger war als ein Routenplaner sagt mit Baustelle, dichter Verkehr etc
Einfach grauslich
 
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