Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten
R-Gespräche bei denen der Angerufene die Kosten übernimmt, haben in der Vergangenheit für viel Ärger gesorgt. Vor allem Eltern „freuten“ sich über hohe Rechnungen, weil sich ihre Kinder von Freunden anriefen ließen – und sie dafür zur Kasse gebeten wurden. Die Bundesnetzagentur geht jetzt daran, Telefonbesitzer vor unerwünschten R-Gesprächen zu schützen. Ab 1. Juli sollen sich Anschlussinhaber in eine zentrale Sperrkartei eintragen können.
Gut viereinhalb Jahre ist es her, dass in Deutschland die R-Gespräche eingeführt wurden. Bei diesem System bezahlt nicht der Anrufer die anfallenden Kosten, sondern der Angerufene. Daher rührt auch die Bezeichnung R-Gespräch. Das „R“ steht für das englische "Reverse Charge" (Rückwärtsberechnung). Doch was in Ländern wie den USA gang und gäbe ist, sorgte hierzulande für viel Verdruss. Gerade in den Anfangsjahren des Systems fielen vor allem Kinder und Jugendliche auf die Werbesprüche der Anbieter herein. Sie lasen zwar „kostenlos telefonieren“; auf den Zusatz „und der Angerufene zahlt“ achteten sie nicht.
Die Folgen waren verheerend. Reihenweise beschwerten sich Betroffene über hohe Telefonrechnungen – zumal für R-Gespräche oft saftige Gebühren von über einem Euro pro Minute abgerechnet wurden. Auch die Gerichte mussten sich vielfach mit Rechnungen für R-Gespräche befassen – und kamen zu widersprüchlichen Erkenntnissen. Mal mussten die Angerufen zahlen, mal eben nicht.
Eintragung ist kostenlos
Schließlich griff der Gesetzgeber ein. In das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurden Ende 2006 neue Regelungen aufgenommen, um Anschlussinhaber vor der Annahme unerwünschter R-Gespräche besser zu schützen. Konkret äußerte sich das in § 66i TKG. Demnach muss die Bundesnetzagentur eine Sperrliste mit Rufnummern führen, die von den Diensteanbietern für eingehende, teure Gespräch zu sperren sind. Endkunden können sich darin kostenlos von ihrem Netzanbieter eintragen lassen.
Wie die Bundesnetzagentur jetzt in ihrem aktuellen Amtsblatt mitteilt, soll diese Sperrliste für R-Gespräche am 1. Juli 2007 starten. Anbieter von R-Gesprächsdiensten können die Liste dann abrufen – und müssen die darin aufgelisteten Nummern für ihre Dienste sperren.
Gerade Eltern dürften gut beraten sein, sich dann in diese Sperrliste eintragen zu lassen. So verhindern sie nicht nur mögliche hohe Kosten, sondern auch drohende Rechtsstreitigkeiten mit den Anbietern. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2006 festgestellt, dass Anschlussinhaber die Kosten für R-Gespräche nicht bezahlen müssen, wenn ihre Kinder diese ohne Erlaubnis verursacht haben. Das lag aber vor allem daran, dass eine wirksame Sperrung zum damaligen Zeitpunkt (Juni 2003) kaum möglich war. „Allerdings mag sich die Sach- und Rechtslage ändern, wenn das von der Bundesregierung entworfene und in den Deutschen Bundestag in der 15. Wahlperiode eingebrachte Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 15/5213), das zunächst der Diskontinuität anheim gefallen ist, nach seiner Wiedereinbringung in Kraft tritt“, erklärten die Richter wörtlich. Und spielten eben auf jene Sperrliste für R-Gespräche an, die nun am 1. Juli kommen soll.
Anschlussinhaber in der Pflicht
Verbraucher können sich auf diese Liste also nur bedingt freuen. Zwar haben sie dann endlich eine zentrale Möglichkeit, ihren Anschluss für teure R-Gespräche sperren zu lassen und müssen sich nicht jeden einzelnen Anbieter melden. Allerdings stehen sie dabei auch in der Pflicht: Wer sich nicht aktiv bei der Bundesnetzagentur eintragen lässt, ist im Streitfall um die Kosten der Dumme.
Weitere Hintergründe zum Thema R-Gespräche, und wie man sich vor unerwünschten hohen Kosten schützen kann, lesen Sie bei Dialerschutz.de in einem gesonderten Kapitel.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=415
cu,
Sascha
R-Gespräche bei denen der Angerufene die Kosten übernimmt, haben in der Vergangenheit für viel Ärger gesorgt. Vor allem Eltern „freuten“ sich über hohe Rechnungen, weil sich ihre Kinder von Freunden anriefen ließen – und sie dafür zur Kasse gebeten wurden. Die Bundesnetzagentur geht jetzt daran, Telefonbesitzer vor unerwünschten R-Gesprächen zu schützen. Ab 1. Juli sollen sich Anschlussinhaber in eine zentrale Sperrkartei eintragen können.
Gut viereinhalb Jahre ist es her, dass in Deutschland die R-Gespräche eingeführt wurden. Bei diesem System bezahlt nicht der Anrufer die anfallenden Kosten, sondern der Angerufene. Daher rührt auch die Bezeichnung R-Gespräch. Das „R“ steht für das englische "Reverse Charge" (Rückwärtsberechnung). Doch was in Ländern wie den USA gang und gäbe ist, sorgte hierzulande für viel Verdruss. Gerade in den Anfangsjahren des Systems fielen vor allem Kinder und Jugendliche auf die Werbesprüche der Anbieter herein. Sie lasen zwar „kostenlos telefonieren“; auf den Zusatz „und der Angerufene zahlt“ achteten sie nicht.
Die Folgen waren verheerend. Reihenweise beschwerten sich Betroffene über hohe Telefonrechnungen – zumal für R-Gespräche oft saftige Gebühren von über einem Euro pro Minute abgerechnet wurden. Auch die Gerichte mussten sich vielfach mit Rechnungen für R-Gespräche befassen – und kamen zu widersprüchlichen Erkenntnissen. Mal mussten die Angerufen zahlen, mal eben nicht.
Eintragung ist kostenlos
Schließlich griff der Gesetzgeber ein. In das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurden Ende 2006 neue Regelungen aufgenommen, um Anschlussinhaber vor der Annahme unerwünschter R-Gespräche besser zu schützen. Konkret äußerte sich das in § 66i TKG. Demnach muss die Bundesnetzagentur eine Sperrliste mit Rufnummern führen, die von den Diensteanbietern für eingehende, teure Gespräch zu sperren sind. Endkunden können sich darin kostenlos von ihrem Netzanbieter eintragen lassen.
Wie die Bundesnetzagentur jetzt in ihrem aktuellen Amtsblatt mitteilt, soll diese Sperrliste für R-Gespräche am 1. Juli 2007 starten. Anbieter von R-Gesprächsdiensten können die Liste dann abrufen – und müssen die darin aufgelisteten Nummern für ihre Dienste sperren.
Gerade Eltern dürften gut beraten sein, sich dann in diese Sperrliste eintragen zu lassen. So verhindern sie nicht nur mögliche hohe Kosten, sondern auch drohende Rechtsstreitigkeiten mit den Anbietern. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2006 festgestellt, dass Anschlussinhaber die Kosten für R-Gespräche nicht bezahlen müssen, wenn ihre Kinder diese ohne Erlaubnis verursacht haben. Das lag aber vor allem daran, dass eine wirksame Sperrung zum damaligen Zeitpunkt (Juni 2003) kaum möglich war. „Allerdings mag sich die Sach- und Rechtslage ändern, wenn das von der Bundesregierung entworfene und in den Deutschen Bundestag in der 15. Wahlperiode eingebrachte Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 15/5213), das zunächst der Diskontinuität anheim gefallen ist, nach seiner Wiedereinbringung in Kraft tritt“, erklärten die Richter wörtlich. Und spielten eben auf jene Sperrliste für R-Gespräche an, die nun am 1. Juli kommen soll.
Anschlussinhaber in der Pflicht
Verbraucher können sich auf diese Liste also nur bedingt freuen. Zwar haben sie dann endlich eine zentrale Möglichkeit, ihren Anschluss für teure R-Gespräche sperren zu lassen und müssen sich nicht jeden einzelnen Anbieter melden. Allerdings stehen sie dabei auch in der Pflicht: Wer sich nicht aktiv bei der Bundesnetzagentur eintragen lässt, ist im Streitfall um die Kosten der Dumme.
Weitere Hintergründe zum Thema R-Gespräche, und wie man sich vor unerwünschten hohen Kosten schützen kann, lesen Sie bei Dialerschutz.de in einem gesonderten Kapitel.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=415
cu,
Sascha