Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

sascha

Administrator
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Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

R-Gespräche bei denen der Angerufene die Kosten übernimmt, haben in der Vergangenheit für viel Ärger gesorgt. Vor allem Eltern „freuten“ sich über hohe Rechnungen, weil sich ihre Kinder von Freunden anriefen ließen – und sie dafür zur Kasse gebeten wurden. Die Bundesnetzagentur geht jetzt daran, Telefonbesitzer vor unerwünschten R-Gesprächen zu schützen. Ab 1. Juli sollen sich Anschlussinhaber in eine zentrale Sperrkartei eintragen können.

Gut viereinhalb Jahre ist es her, dass in Deutschland die R-Gespräche eingeführt wurden. Bei diesem System bezahlt nicht der Anrufer die anfallenden Kosten, sondern der Angerufene. Daher rührt auch die Bezeichnung R-Gespräch. Das „R“ steht für das englische "Reverse Charge" (Rückwärtsberechnung). Doch was in Ländern wie den USA gang und gäbe ist, sorgte hierzulande für viel Verdruss. Gerade in den Anfangsjahren des Systems fielen vor allem Kinder und Jugendliche auf die Werbesprüche der Anbieter herein. Sie lasen zwar „kostenlos telefonieren“; auf den Zusatz „und der Angerufene zahlt“ achteten sie nicht.

Die Folgen waren verheerend. Reihenweise beschwerten sich Betroffene über hohe Telefonrechnungen – zumal für R-Gespräche oft saftige Gebühren von über einem Euro pro Minute abgerechnet wurden. Auch die Gerichte mussten sich vielfach mit Rechnungen für R-Gespräche befassen – und kamen zu widersprüchlichen Erkenntnissen. Mal mussten die Angerufen zahlen, mal eben nicht.

Eintragung ist kostenlos

Schließlich griff der Gesetzgeber ein. In das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurden Ende 2006 neue Regelungen aufgenommen, um Anschlussinhaber vor der Annahme unerwünschter R-Gespräche besser zu schützen. Konkret äußerte sich das in § 66i TKG. Demnach muss die Bundesnetzagentur eine Sperrliste mit Rufnummern führen, die von den Diensteanbietern für eingehende, teure Gespräch zu sperren sind. Endkunden können sich darin kostenlos von ihrem Netzanbieter eintragen lassen.

Wie die Bundesnetzagentur jetzt in ihrem aktuellen Amtsblatt mitteilt, soll diese Sperrliste für R-Gespräche am 1. Juli 2007 starten. Anbieter von R-Gesprächsdiensten können die Liste dann abrufen – und müssen die darin aufgelisteten Nummern für ihre Dienste sperren.

Gerade Eltern dürften gut beraten sein, sich dann in diese Sperrliste eintragen zu lassen. So verhindern sie nicht nur mögliche hohe Kosten, sondern auch drohende Rechtsstreitigkeiten mit den Anbietern. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2006 festgestellt, dass Anschlussinhaber die Kosten für R-Gespräche nicht bezahlen müssen, wenn ihre Kinder diese ohne Erlaubnis verursacht haben. Das lag aber vor allem daran, dass eine wirksame Sperrung zum damaligen Zeitpunkt (Juni 2003) kaum möglich war. „Allerdings mag sich die Sach- und Rechtslage ändern, wenn das von der Bundesregierung entworfene und in den Deutschen Bundestag in der 15. Wahlperiode eingebrachte Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 15/5213), das zunächst der Diskontinuität anheim gefallen ist, nach seiner Wiedereinbringung in Kraft tritt“, erklärten die Richter wörtlich. Und spielten eben auf jene Sperrliste für R-Gespräche an, die nun am 1. Juli kommen soll.

Anschlussinhaber in der Pflicht

Verbraucher können sich auf diese Liste also nur bedingt freuen. Zwar haben sie dann endlich eine zentrale Möglichkeit, ihren Anschluss für teure R-Gespräche sperren zu lassen und müssen sich nicht jeden einzelnen Anbieter melden. Allerdings stehen sie dabei auch in der Pflicht: Wer sich nicht aktiv bei der Bundesnetzagentur eintragen lässt, ist im Streitfall um die Kosten der Dumme.

Weitere Hintergründe zum Thema R-Gespräche, und wie man sich vor unerwünschten hohen Kosten schützen kann, lesen Sie bei Dialerschutz.de in einem gesonderten Kapitel.

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=415

cu,

Sascha
 
AW: Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

http://www.augsblog.de/index.php/2007/02/13/r-gespraeche-verbraucher-muessen-sich-selbst-schuetzen/
Tja, und genau das wird am 1. Juli so weit sein. Damit könnten Eltern dann sogar in die Pflicht geraten, sich in die Sperrliste eintragen zu lassen. Tun sie es nicht, sind sie möglicherweise die Dummen, wenn ihre Kids mal wieder R-Gespräche annehmen. Die Gerichte könnten nämlich - unter Berufung auf den BGH - sagen, dass die Möglichkeit zur Sperrung ja da gewesen sei.

In der Konsequenz könnte das heißen: Ich muss mich aktiv gegen eine Dienstleistung wehren, wenn ich sie nicht haben will. Wenn ich das nicht tue, muss ich sie auch bezahlen. Bringschuld und Holschuld werden quasi verkehrt.

Das ist der deutsche Rechtsstaat. Vermutlich werden uns R-Gespräche in Zukunft also noch viel Freude machen…
Besser kann man diese Scheinlösung nicht kommentieren. Die (rhetorische) Frage, warum man
nicht anstatt der opt-out eine opt-in Lösung eingeführt hat, erübrigt sich.
Provider bevorzugen grundsätzlich opt-out....
( Juristen, auch die des BGH, haben nun mal leider nur sehr limitierte Technikkenntnisse)
 
AW: Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

http://www.heise.de/newsticker/meldung/87221
Sperrliste für R-Gespräche ab September Pflicht
...
Ab dem 1. September müssen sich alle Telefonanbieter an dem System
beteiligen. Heute stellte die Regulierungsbehörde erste Details der neuen
Sperrlösung vor. Für die Sperrung beauftragt der Anschlussinhaber seinen
Diensteanbieter, die Rufnummer auf die Sperrliste setzen zu lassen. Die Sperrliste
wird von der Bundesnetzagentur als Datenbank geführt.
für Jubel ist, wie bereits angemerkt, kein Anlass
Verbraucher können sich auf diese Liste also nur bedingt freuen. Zwar
haben sie dann endlich eine zentrale Möglichkeit, ihren Anschluss für teure
R-Gespräche sperren zu lassen und müssen sich nicht jeden einzelnen Anbieter
melden. Allerdings stehen sie dabei auch in der Pflicht: Wer sich nicht aktiv bei
der Bundesnetzagentur eintragen lässt, ist im Streitfall um die Kosten der
Dumme.
 
AW: Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

Gibt es eigentlich schon Erfahrungswerte/berichte über den Umfang/Effizienz der Umsetzung bei den Providern?
Ja, gerne stelle ich meine kürzlich gemachten Erfahrungen zur allgemeinen Erheiterung zur Verfügung:

Auftrag von mir per Online-Formular an *Festnetzanbieter*:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beauftrage ich Sie zu veranlassen, dass meine
Rufnummer: 08-15
durch Eintrag in die Sperrliste der Bundesnetzagentur für
eingehende R-Gespräche gesperrt wird.

Ich bitte Sie, mir dies per Email zu bestätigen.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
xyz

Antwort:

Sehr geehrter Herr xyz,
vielen Dank für Ihre E-Mail.

Leider ist aus technischen Gründen eine generelle Sperre
für ankommende R-Gespräche an Ihrem Telefonanschluss nicht
möglich.

Damit Sie keine Anrufe für R-Gespräche erhalten, müssen Sie
jedem entsprechenden Anbieter separat den Auftrag erteilen,
Ihre Rufnummer für R-Gespräche zu sperren.

Auch die *Festnetzanbieter* bietet die Vermittlung von
R-Gesprächen an. Eine Sperre für die Vermittlung von
R-Gesprächen beauftragen Sie bitte per Brief, Fax oder
E-Mail, unter einer der folgenden Adressen:
- bla-bla -

Rückantwort von mir:

Sehr geehrte Frau abc,

ich möchte hiermit nochmals den gestern gestellten Antrag an Sie stellen und Sie um umgehende Bearbeitung - inclusive Bestätigung per Email - bitten.

Ihre Auskunft ist seit 01.09.2007 schlichtweg nicht mehr zutreffend.

Ich verweise hiermit auf §66i TKG neueste Fassung, Auszüge anbei.

Mit freundlichen Grüßen,
xyz

Auszug aus § 66i (2) TKG: (Textauszug angefügt.)


Bisher nur Eingangsbestätigung:

Sehr geehrter Herr xyz,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bitte geben Sie uns etwas Zeit, um Ihre Anfrage zu
bearbeiten. Sie erhalten so schnell wie möglich eine Antwort.

Bei Rückfragen per E-Mail geben Sie bitte unser Zeichen:
***-****** mit an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr *Festnetzanbieter*

Im Auftrag
***

Gleiches Spiel mit dem Mobilfunkunternehmen:

(Anschreiben analog wie oben.)

Erste Antwort:

Guten Tag Herr xyz,

vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten und
Services.

Es liegt in Ihrem Ermessen ein R-Gespräch anzunehmen oder abzulehnen.

Eine Sperrung dieser Anrufe können wir leider nicht vornehmen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Scharf nachgewaschen von mir:

Sehr geehrter Unbekannter,

ich bin nicht bereit, Ihre Auskunft zu akzeptieren.

Gem § 66i TKG neueste Fassung, (seit 01.09.2007 in Kraft) sid Sie zu der von mir erbetenen Dienstleistung verpflichtet.

Nicht *SIE* sollen die beiden Rufnummern für R-Gespräche sperren, sondern Sie sollen die Eintragung meiner beiden Rufnummern in die bei der BNetzA zu diesem Zweck angelegte Sperrliste veranlassen und mir diese Eintragung per Mail bestätigen.

Auszug aus § 66i (2) TKG: (Textauszug angefügt.)

Einen Tag später die hoffentlich verbindliche Antwort:

Guten Tag Herr xyz,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bitte entschuldigen Sie die Missverständnisse.

*Mobilfunkunternehmen* bietet selber keine R-Gespräche an, auch werden diese Anrufe
nicht in unser Netz weitergeleitet. Dies bedeutet, daß wir keine
R-Gespräche auf unseren Rechnungen abrechnen. *Mobilfunkunternehmen*-Kunden zahlen
daher auch keine R-Gesprächsgebühren.

Also, wie zu erwarten, weitestgehende Unwissenheit.

Schöne Grüße,
Dieter
 
AW: Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

Hab mir das noch mal zu Gemüte geführt. (Liegt ja auch schon etwas zurück)
man hört und liest übrigens nichts aktuelles, obwohl es seit dem 1.September Pflicht ist
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__66i.html
§ 66i R-Gespräche

(1) Auf Grund von Telefonverbindungen, bei denen dem Angerufenen das Verbindungsentgelt in Rechnung gestellt wird (R-Gespräche), dürfen keine Zahlungen an den Anrufer erfolgen. 2Das Angebot von R-Gesprächsdiensten mit einer Zahlung an den Anrufer nach Satz 1 ist unzulässig.

(2) Die Bundesnetzagentur führt eine Sperr-Liste mit Rufnummern, die von R-Gesprächsdiensten für eingehende R-Gespräche zu sperren sind. 2Endkunden können ihren Anbieter von Telekommunikationsdiensten beauftragen, die Aufnahme ihrer Nummern in die Sperr-Liste unentgeltlich zu veranlassen. 3Eine Löschung von der Liste kann kostenpflichtig sein. 4Der Anbieter übermittelt den Endkundenwunsch sowie etwaig erforderliche Streichungen wegen Wegfalls der abgeleiteten Zuteilung. 5Die Bundesnetzagentur stellt die Sperr-Liste Anbietern von R-Gesprächsdiensten zum Abruf bereit.
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...sbrauch/Wegfall_des_Entgeltanspruchs_3ya.html
§ 66g TKG regelt, dass bei bestimmten Verstößen gegen die verbraucherschützenden Vorschriften der §§ 66a bis 66i TKG der Endnutzer nicht zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet ist.
....
trotz Eintrags in die Sperr-Liste ab einem Tag danach noch R-Gespräche zu dem gesperrten Anschluss erfolgen.
Die Sperrliste wird von der BnetzA geführt.
http://www.jurpc.de/aufsatz/20070134.htm
Ebenfalls neu ist die Regelung zu R-Gesprächen (§ 66i TKG). Kernpunkt ist die Einführung einer von der Bundesnetzagentur geführten Sperrliste von Teilnehmernummern für R-Gespräche. Hier können sich Teilnehmer über ihren Telekommunikationsdiensteanbieter eintragen lassen. Stellt ein Anbieter von R-Gesprächen trotz Eintragung in diese Sperrliste eine Verbindung zu diesem Teilnehmer her, so entfällt sein Zahlungsanspruch (§ 66g Nr. 7 TKG).
http://www.dslteam.de/news/artikel/24836
Sperrdatei wird täglich aktualisiert

Um den Datenbestand aktuell zu halten, müssen die Telekommunikationsdienstleister alle eingegangenen Aufträge täglich an die BNetzA melden. Die Anbieter von R-Gesprächen sind zudem verpflichtet, die aktualisierte Liste mit den Sperrdaten täglich abzurufen.
http://www.br-online.de/bayern3/pc_co/news/artikel/pluspunkt-online/2007/03/23-gespraeche/index.xml
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070901140653.html
01.09.2007 01.09: TKG-Änderungen in Kraft: Neue Preisangabepflichten, Dialer, R-Gespräche u.a.
einsehen kann man die Sperr-Liste der Nummern anscheinend nicht....
.
 
Sperrliste R-Gespräche - ja wie denn nun?

Zur Information: Seit dem 1. 9. führt die Bundesnetzagentur eine Sperrliste, die von den Anbietern der R-Gespräche täglich eingesehen werden muß. Der Kunde kann bei seinem Telefonanbieter seinen Anschluß für R-Gespräche sperren lassen.

Also gehe ich auf die Internetpräsenz der T-Com. Dort finde ich nach einiger Sucherei unten stehende FAQ, die mir sagt, was ich tun muß:

Fragen und Antworten:
Ich möchte generell keine R-Gespräche annehmen. Kann ich mich in eine Sperrliste eintragen lassen?

Die Bundesnetzagentur führt seit dem 01.09.2007 eine Sperr-Liste mit Rufnummern, die von R-Gesprächsdiensten für eingehende R-Gespräche zu sperren sind. Endkunden können ihren Anbieter von Telekommunikationsdiensten beauftragen, die Aufnahme ihrer Nummern in die Sperr-Liste unentgeltlich zu veranlassen. Der Anbieter übermittelt den Endkundenwunsch sowie etwaige erforderliche Streichungen wegen Wegfalls der abgeleiteten Zuteilung. Die Bundesnetzagentur stellt die Sperr-Liste Anbietern von R-Gesprächsdiensten zum Abruf bereit. (§ 66i Abs. 2 TKG).

Falls Sie keine R-Gespräche entgegennehmen möchten, nehmen wir Ihren Sperrwunsch unter der Kundenhotline 0800 33 01000 oder unter www.telekom.de/kontakt entgegen. Die Aufnahme in die Sperrliste ist kostenfrei.


Ich wähle also die angegebene Nummer 0800 33 01000.

Bis hier war ich noch voller Zuversicht.

Diese schwand sofort, als sich am anderen Ende eine Stimme vom band meldet, die mich auffordert, mein Begehr zu formulieren. Sie gibt mir dafür Hilfestellung in Form von Stichworten, die ich wiederholen möchte. Ich komme erstaunlich weit. Einmal versteht sie mich nicht. Aber nach Wiederholung des entsprechenden Wortes komme ich weiter.

Es meldet sich: ein Mensch.

Der Simme nach eine junge Frau - die arme.

Sie darf nun den ganzen Schlamassel, den ihr ihr merkbefreiter Arbeitgeber eingebrockt hat, ausbaden. Sie bemüht sich aber.

Folgender Text ist ein Gedankenprotokoll von ca. 20:00 Uhr

“Guten Tag. Ich möchte diesen Anschluß für R-Gespräche sperren lassen.”

“Sie meinen die 0110-Vorwahlen, oder?”

“Ich meine R-Gespräche, ganz allgemein”

“Äh”

“Wissen sie nicht was ein R-Gespräch ist?” (ich weiß, ich bin böse)

“Doch doch. Ich kann das aber, äh - Moment bitte, ich erkundige mich mal”

Düüdeldidüü düdeldidaa

“Hallo? Ich bin wieder da”

“Fein”

“Äh, das geht nicht. Sie können R-Gespäche nicht sperren lassen. Entweder, sie nehmen sie an oder sie legen auf”

“Gut, ich lese ihnen kurz den Text von der T-Home-Seite vor, ja?
Bla bla bla gilt seit 1. 9. bla bla bla, warum wissen sie das nicht?”

“Äh, ich weiß auch nicht, warum wir keine Information haben. Ich frage noch mal nach. Kleinen Moment bitte”

Düüdeldidüü düdeldidaa (umpf!)

“Hallo, ich bin wieder da. Wir können hier keine Sperrung veranlassen. Wir haben keine Informationen, daß das gehen soll.”

“Das gilt seit dem 1. 9. und heute ist der 13. 9., warum wissen sie so etwas nicht? Aber sie können ja nichts dafür. Ich bin gerade auf der Internetseite der T-Com und kann ihnen das gerne noch mal vorlesen.”

“Ich gehe auch auf die Seite, Moment”

Ich lotse sie auf die entsprechende Seite, weil sie sie nicht finden kann.
Sie liest.

“Ja, ich weiß jetzt auch nicht. Das sollten wir doch längst wissen. keine Ahnung, warum man uns noch nicht informiert hat.”

“Gut, sie können ja nichts dafür, aber den Vorgesetzten, der ihnen gerade die Auskunft gegeben hat, daß das nicht geht, den würde ich feuern, denn der sollte es wissen. Drucken sie sich doch die FAQ aus und halten sie sie ihrem Vorgesetzten unter die Nase. Immerhin wissen sie jetzt mehr als er.”

Wir beenden das Gespräch. Hat ja keinen Sinn mit diesem Sch...laden.
Sie entschuldigt sich noch - für die Verantwortlichen, die über ihr sitzen.

Ich habe dann auf den link im blauen Kasten der FAQ geklickt, wo man sich angeblich auch in die Sperrliste eintragen können soll.

Es folgt eine weitere Seite wo man sich erst langwierig und mühsam durch eventuell passende Themenbereiche klicken muß. Ob auf diese Weise der Sperrwunsch überhaupt ankommt? Ich hab wenig Hoffnung.
 
AW: Sperrliste R-Gespräche - ja wie denn nun?

das ist echt ein schlechter Scherz, nicht wahr? Die Endkunden sind verpflichtet, sich seit dem 1. 9. selbst um einen entsprechenden Schutz zu kümmern. Der steht aber gar nicht zur Verfügung.
 
AW: Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

Die Endkunden sind verpflichtet, sich seit
dem 1. 9. selbst um einen entsprechenden Schutz zu kümmern. .
Zumindest um in einem eventuellen Rechtsstreit nicht mangelnde Sorgfaltspflicht
vorgehalten zu bekommen.

Unmittelbare Gefahr geht von der Nichtregistrierung zunächst noch nicht aus.

Die BNetzA, die immer des lauten Eigenlobes voll ist, tut nichts um diese
Möglichkeit/Notwendigkeit zu publizieren
 
AW: Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

Die BNetzA, die immer des lauten Eigenlobes voll ist, tut nichts um diese
Möglichkeit/Notwendigkeit zu publizieren

naja, von der BNetzA habe ich die Info.
Ich hatte das so verstanden, daß die Anbieter seit 1. 9. verpflichtet sind. Daß man da aber offenbar völlig ahnungslos ist, ist der Hammer. Wie lange weiß man denn schon, daß diese Regelung am 1. 9. in Kraft treten sollte? Doch nicht erst seit gestern.
 
AW: Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

... Wie lange weiß man denn schon, daß diese Regelung am 1. 9. in Kraft treten sollte? Doch nicht erst seit gestern.

Am 22. März 2007 wurde von der BNetzA die Pressemeldung veröffentlicht:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/9337.pdf

Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 106):
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/index.html

§ 66i R-Gespräche:
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__66i.html
 
AW: Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

Am 22. März 2007 wurde von der BNetzA die Pressemeldung veröffentlicht:

Bekannt war es schon früher. Dieser Thread beginnt im Februar (und Sascha hat es
sicher nicht aus Geheiminformationen geschöpft)
Die Pressemitteilung bezieht sich auf die "Details für Sperrmöglichkeiten von R-Gesprächen"
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...tteilungen/PM_2__7_-_Jan-Maerz_3gy.html#10367

Hab eben mal bei T-Online die Begriffe R-Talk, R-Gespräch, Rufnummernsperre bzw
Rufnummernsperrung eingegeben : Fehlanzeige

beim dritten Begriff ist dies besonders peinlich, da es der offizielle Begriff der BNetzA ist

Hier der Link auf die letzte Ankündigung der BNetzA InfoBrief 01/2007
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...Bundesnetzagentur_erstellt_Datenbank_3gm.html
und Beschreibung
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...,0/News/Sperrliste_fuer_R-Gespraeche_3ed.html
Sperrliste für R-Gespräche Amtsblatt Nr. 6 v. 21.03.2007, Vfg-Nr. 16/2007
 
AW: Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

Ein großer magentafarbener Telekommunikationsanbieter hat offenbar gelernt:

Auf meine Nachricht per Kontaktformular am 19.09. gegen 20:30 Uhr, fanden sich am 20.09. folgende Mails im Postfach:

Zitat um 07:32Uhr:
Bitte geben Sie uns etwas Zeit, um Ihren Sperrwunsch zu
bearbeiten. Die Aufnahme in die Sperrliste ist kostenfrei.
Sie erhalten so schnell wie möglich eine Antwort.

Zitat um 18:11 Uhr:
Wir haben Ihren Auftrag für die Sperrung der R-Gespräche wie
gewünscht zum 21.09.2007 erledigt.
 
AW: Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

Ein großer magentafarbener Telekommunikationsanbieter hat offenbar gelernt:
das ist einerseits erfreulich, aber noch lange kein Grund zufrieden zu sein:
http://www.telekom.de
Zu R-Gespräch wird nur informiert, wie es funktioniert. Keine einzige Silbe, dass es die
Sperrmöglichkeit gibt, wozu sie dient und warum man sie benötigt
R-Gespräch - so funktioniert es
Zu R-Talk wird nur allgemeiner Blabla geliefert, der nichts mit dem Thema zu tun hat.

Zu Rufnummernsperre wird ein kostenpflichtiges Paket angeboten, das nichts mit der
R-Talk Sperre zu tun hat:
Das Sicherheitspaket Plus für den analogen Anschluss und ISDN
ab 2,99 €
Woher soll also Otto Normalo überhaupt davon wissen, was das Gericht von ihm verlangt, um
sich gegen R-Talkmißbrauch abzusichern?
besonders peinlich!
Die angeforderte Suchanfrage „Rufnummernsperrung“ ergab keine Treffer.
der Briefkasten quillt über vor Telekom Werbung, aber dazu nicht der leiseste Hinweis...
 
AW: Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten

Ist ja gut und schön, dass der Rosa Riese sich überhaupt dazu durchringt davon offiziell
Kenntnis zu nehmen und Informationen dazu zu präsentieren. Ob aber ausgerechnet "Sperrliste"
Otto Normalo in Verbindung zu R-Gesprächen bzw Rufnummersperre bringt, wage ich zu bezweifeln.
Unter R-Gespräche, Rufnummernsperre und dem offiziellen Begriff der BNetzA Rufnummernsperrung
ist nach wie vor nichts zu finden

Vielleicht ist es nicht nur simple Trägheit..... So kann man jederzeit sagen:
"seht her, hier steht es ". Vorschriften darüber, dass und wie die Verbraucher zu informieren
sind, gibt es nämlich nicht.
 
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