TEMARCA GmbH ( AVE-net GmbH )

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Verbraucher zentrale ?? da war ich schon die sagen viel können die nicht machen Ich wäre schließlich in der Beweis Pflicht das ich diese "blöden Dienste " nicht in Anspruch genommen habe
Auch in Verbraucherzentralen sitzen nur ( z.T sehr unterschiedliche ) Menschen.
Ohne zu wissen, was dem Mitarbeiter berichtet wurde und was genau daraus
interpretiert wurde, ist es unmöglich zu beurteilen, ob die Beratung korrekt war.

Die Beweislastsache sollte sich aber eigentlich längst durchgesprochen haben.
Wer fordert, hat zu beweisen, nicht der Verbraucher seine "Unschuld".
Wenn dies so gesagt worden wäre, wäre es kompletter Unfug.
 
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Hallo Miriam,
auch ich hab Post von Temarca AVEnet erhalten. Hast Du denen zwischenzeitlich geantwortet? Gab es noch eine Reaktion von denen?
 
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Hallo,

habe nun auch Post von denen bekommen. Ich soll angeblich ne Telefondienstleistung in Anspruch genommen haben, was natürlich nicht der Fall war.

Ich bin nicht ganz schlau hier geworden.

Reagieren und Frist setzen (von wegen DIE sollen nachweisen, dass ich bzw. was ich in Anspruch genommen habe) oder einfach (wie im Link "Das solltest Du über Inkasseunternehmen wissen") garnicht reagieren?

Ach ja, die haben weder korrekten Namen noch Adresse von mir.
 
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Eine Frage hätte ich noch.

Ich habe mir sagen lassen, dass sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen mich erlassen wurde, wird dies in die Schufa eingetragen, stimmt das?
 
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Danke für die Antwort Webwatcher!

Leider geht dort aber nicht eindeutig hervor, ob allein durch das in Gang setzen eine gerichtl. Mahnverfahrens gegen mich etwas in die Schufa eingetragen werden kann oder nicht.

Hab mich in der Sache jetzt mail an die VZ gewendet. Leider haben die keine direkte Telefonnummer, nur ne Faxnummer und Emailadresse...nerv..
 
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Hallo krabs,

bitte scroll nochmal ganz nach oben auf dieser Seite. da ist ein Info-Kasten mit allen Links. Wenn Du die durch hast, wirst Du zu 99% nicht mehr die Hilfe einer Verbraucherzentrale brauchen ;-)

LG
wahlhesse
 
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Leider geht dort aber nicht eindeutig hervor, ob allein durch das in Gang setzen eine gerichtl. Mahnverfahrens gegen mich etwas in die Schufa eingetragen werden kann oder nicht.

Auskunfteien dürfen grundsätzlich nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden.
Ein Mahnbescheid ist zunächst mal garnichts. Er ist eine völlig ungeprüfte Forderung.
Wird ihm widersprochen ist er eine bestrittene Forderung
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html
Man beachte auch die Belehrung am Ende des Dokuments:

"Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht."
Was folgt daraus?
 
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@wahlhesse:

ich hab mir die teile alle durchgelesen. aber mein fall ist etwas "speziell", da die nicht meine richtige adresse und namen haben.

angenommen, die legen es drauf an und erlassen mahnbescheid, dieser geht ja dann vermutlich an die "falsche" adresse und mein name wird ja da auch falsch drauf stehen. ODER können solche fimen in solchen fällen eine auskunft von einwohnermeldeamt bekommen?

angenommen sie können es nicht und der mahnbescheid kommt (wie gesagt, an die andere adresse, bei der ich nicht wohnhaft mehr wohnhaft bin, und an den falschgeschriebenen namen) und ich bekomme davon keine kenntnis (weil der brief nicht an mich weitergereicht werden kann...), ws dann?

dann kann ich ja auch nicht rechtskräftig widersprechen.

das sind eben meine sorgen.

der sonstige papiermüll von denen juckt mich wenig. sogar eher amüsant, sind immer sehr schöne unseriöse schmuddelwerbeflyer dabei.
 
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Ein Mahnbescheid ist zunächst mal garnichts. Er ist eine völlig ungeprüfte Forderung.
Wird ihm widersprochen ist er eine bestrittene Forderung
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html

Was folgt daraus?

@webwatcher:

was mich etwas stutzig gemacht hat, war diese (weitere) Aussage:

"Da kann ich aus eigener Erfahrung mit einem unberechtigten Schufa-Eintrag was beitragen. Die Schufa löscht die Einträge, sobald man ihr ein Gerichtsurteil vorlegt, aus dem hervorgeht, daß dem Eintrager die Forderung nicht zusteht. "

das lässt mich rückschließen, dass durchaus schufaeinträge wg. strittiger Forderungen gemeldet werden können.

oder hab ich mal wieder was nicht verstanden?
 
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Es muß wohl mal wieder sehr deutlich daran erinnert werden, dass hier keine (Einzel)Rechtsberatung erfolgen darf:

Allerdings dabei beachten: Auf konkrete Einzelfallfragen zum rechtlichen Vorgehen darf und wird
hier keine Antwort gegeben werden (Rechtsdienstleistungsgesetz).
Wenn die Lektüre der hier
allgemein gehaltenen Überlegungen , bzw. die Überlegungen zu angeblich abgeschlossenen Internet-Verträgen nicht ausreicht, wird geraten, konkrete rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
 
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Es muß wohl mal wieder sehr deutlich daran erinnert werden, dass hier keine (Einzel)Rechtsberatung erfolgen darf:


ganz genau, darum werdi ch wahrscheinlich doch die VZ benötigen.

abgesehen davon, wenn ich doch nur wissen möchte, wie das mit einem Mahnbescheid abläuft, wenn dieser nicht an meine adresse geht. Ob das bereits rechtsberatung ist, weiß ich nicht.
 
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Heute kam eine Mahnung vom Landesgericht. Muss/sollte man darauf reagieren?
 
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Wenn so ein Mahnbescheid eingeht, heißt das noch lange nicht, dass die Forderung rechtmäßig ist. Dies wird dabei vom Gericht nicht geprüft (steht auch so im Bescheid).
Also ist da noch lange nicht "aller Tage Abend".
 
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