Telekom kann 0190-Gebühren nicht einklagen

Aka-Aka

Chaostheoretiker
http://www.heise.de/newsticker/meldung/76156

und das heisst???
Zur Begründung verwies das OLG darauf, nur wenn die Telefongesellschaft darlegen könne, dass sie der Anbieter der angewählten Dienste mit dem Inkasso beauftragt habe, könne sie die Gebühren gerichtlich geltend machen. Da die Telefongesellschaft nicht selbst diese Dienste anbiete und auch keinen Einfluss auf deren Inhalt habe, sei sie nicht ohne weiteres zur Klage berechtigt. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Sache liegt wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor
 
AW: Telekom kann 0190-Gebühren nicht einklagen

Aka-Aka schrieb:
und das heisst???
vorläufig noch gar nichts, bevor der BGH nicht seine eigene bescheuerte Rechtsprechung revidiert
und dann ist es min. 5 Jahre zu spät. Hätte die Dialerei nie in dem Umfang "blühen" lassen können.
 
AW: Telekom kann 0190-Gebühren nicht einklagen

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/31/olg-koblenz-urt-v-09022006-az-2-u-4205-volltext/
OLG Koblenz, Urt. v. 09.02.2006, Az. 2 U 42/05 - Volltext
Montag, 31. Juli 2006
Zitat eines Insiders: "Schönes Urteil". Jetzt muß nur noch der BGH über seinen eigenen
langen dunklen Schatten springen...
Grundlegend hat der Bundesgerichtshof sich in der Entscheidung vom 22. November 2001 ( NJW 2002, 361 f.) mit der rechtlichen Bewertung der Verträge und Leistungen bei Anwahl von 0190er-Sondernummern auseinandergesetzt
 
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