Telefon-Aboabzocke und Lastschrift

H

hen

Hallo,

ich denke ständig über folgendes nach. Warum die Justiz den illegalen Lastschriften nicht Herr wird.

Folgender Gedanke.
Ich entwende einer anderen Person, hinter ihrem Rücken, einen Geldbetrag aus der Handtasche oder Brieftasche. Die Person merkt das uns zeigt mich an. Klarer Fall. Diebstahl. Ich bin dran und komme allenfalls aus der Sache raus wenn ich nachweise, daß die Geldentnahme vereinbart und erlaubt wurde.

Jetzt mache ich das gleiche mit dem Konto. Ich verfüge über die Kontodaten (Datenhandel) und veranlasse eine Lastschrift. Die Person bemerkt das, macht Rückbuchung und erstattet Anzeige wegen Diebstahls. Als seriöser Unternehmer habe ich vorher einen Vertrag geschlossen und mir eine Lastschriftvollmacht geben lassen, alles dokumentiert. Alles in Ordnung.

Bei telefonisch geschlossenen Verträgen verfüge ich über Mitschnitte. Seriöse Firmen können belegen, daß sie ein korrektes Gespräch geführt haben. Auch kein Problem. Die Telefonabzocker (Gewinnspiele i.A.) die ihre Opfer rhetorisch überrumpeln verfügen, wenn überhaupt, über die Bandmitschnitte. Die darf man allerdings keinem Richter vorlegen, weil sie belegen mit welchen Methoden die Leute belogen, getäuscht und über den Tisch gezogen werden. Fällt weg wenn überhaupt vorhanden.

Es bleibt der Diebstahlsvorwurf. Wer eine Lastschrift vornehmen will muß in Deutschland ein Konto haben. Und kein Konto ohne nachgewiesene Identität.

Wenn eine dieser Abzockfirmen im großen Stil illegal Lastschriften durchführt und die Opfer reagieren mit Strafanzeigen, hat der betreffende (einziehende) Kontoinhaber reihenweise Strafverfahren am Hals und es müßte gegen ihn vor gegangen werden wegen Diebstahls.

Jetzt frage ich mich.
Ich hole mir ein paar Geldscheine hinterrücks aus einer fremden Brieftasche und ich lande vorm Strafrichter. Ich hole mir Geld vom Konto des Opfers und die Justiz ist machtlos.

Wie kann das sein?

Gruß
Hendrik
 
Wie kann das sein?
Das ist eben nicht so simpel, wie ein Diebstahl! Zumeist bedienen sich die Handlungsführer (oft im Ausland) "relativ" seriöser Unternehmen, von denen die Buchung im Auftrag ausgeführt wird. Der Auftraggeber versichert dem Buchungsunternehmen die Rechtmäßigkeit des Buchungsauftrages und so gehts los. Im Umkehrschluss ist nicht das buchende Unternehmen im Visier der Justiz, sondern meist der Auftraggeber. Ist der aber im Ausland, so ist das erschwerend für die Klärung des Sachverhalts, da die deutsche Justiz nicht ohne die Referenzbehörden einfach im Ausland ermitteln darf.

Der Gesetzgeber hat Lastschriften ermöglicht. Er ermöglichte auch, dass Lastschriften ohne erforderlicher Genehmigung innerhalb von 13 Monaten zurück geholt werden können. Im Unterschied zum Diebstahl materieller Sachen kann sich ein Geschädigter bei solchen Vorgängen auf einfache Weise schadlos halten.
 
. Im Unterschied zum Diebstahl materieller Sachen kann sich ein Geschädigter bei solchen Vorgängen auf einfache Weise schadlos halten.
Dazu muß Otto/Ottilie Normalo erstmal wissen, dass es möglich ist und dass das 6 Wochenmärchen eine beliebte Ausrede der Banken ist. Auch hier gilt, das Wissen Macht ist und das wird dem einfachen Verbraucher sogar absichtlich vorenthalten. Von dem was durch Unkenntnis darüber in den Taschen der Abzockmafia verbleibt, kann man sicher Dutzende von Ferraris finanzieren. Der Versuch Untätigkeit und Ignoranz deutscher Politik und Behörden ggü virtuellen Abzockereien zu verharmlosen ist wenig befriedigend.
 
Das ist eben nicht so simpel, wie ein Diebstahl! Zumeist bedienen sich die Handlungsführer (oft im Ausland) "relativ" seriöser Unternehmen, von denen die Buchung im Auftrag ausgeführt wird.

Dann muß dieses Geschäftsmodell einfach abgeschafft (verboten) werden. Wer illegale Transaktionen durchführt ist haftbar für den Schaden. Daß kann einen so böse erwischen, da braucht es kein Strafurteil mehr.

Es gibt einen verwandten Bereich. Leute die ihr Konto zur Verfügung stellen um gestohlendes Geld ins Ausland zu transferieren (Pishing und Western Union). Geldwäsche. Diese Leute sind zwar stets unwissend, werden aber auch hart von der Justiz ran genommen. Unwissenheit zählt, wenn überhaupt, nur bedingt. Und da kann sich keiner raus reden mit "Ich kenne die Ausländischen Partner nicht" und "Ich habe in gutem Glauben gehandelt".

Hier ist auch eine Schere wo mit zweierlei Maß gemessen wird.

Gruß
Hendrik
 
Das sind ja einfache Bürger. Die haben genug Zeit und denen kann selbstverständlich eine genaue juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit der geplanten und dann durchgeführten Geschäftstätigkeit zugemutet werden ...

[sarkasmus off]
 
Jetzt mache ich das gleiche mit dem Konto. Ich verfüge über die Kontodaten (Datenhandel) und veranlasse eine Lastschrift. Die Person bemerkt das, macht Rückbuchung und erstattet Anzeige wegen Diebstahls.
Das ist kein Diebstahl. Das ist Betrug/Computerbetrug.

Bei telefonisch geschlossenen Verträgen verfüge ich über Mitschnitte. Seriöse Firmen können belegen, daß sie ein korrektes Gespräch geführt haben. Auch kein Problem. Die Telefonabzocker (Gewinnspiele i.A.) die ihre Opfer rhetorisch überrumpeln verfügen, wenn überhaupt, über die Bandmitschnitte. Die darf man allerdings keinem Richter vorlegen, weil sie belegen mit welchen Methoden die Leute belogen, getäuscht und über den Tisch gezogen werden. Fällt weg wenn überhaupt vorhanden.
Die sind schon da, werden aber ggfs. passend zusammengeschnitten. Im Zeitalter der elektronischen Aufzeichnung ist das überhaupt kein Problem mehr.

Es bleibt der Diebstahlsvorwurf. Wer eine Lastschrift vornehmen will muß in Deutschland ein Konto haben. Und kein Konto ohne nachgewiesene Identität.
Zumindest in der Theorie. Die Abzocker gründen aber Firmengeflechte und damit wird es deutlich leichter, "anonym" ein Konto zu bekommen. Oder man drückt einem armen Schlucker ein paar Euronen in die Hand und nimmt dessen Identität. Gabs auch schon.

Ich hole mir ein paar Geldscheine hinterrücks aus einer fremden Brieftasche und ich lande vorm Strafrichter. Ich hole mir Geld vom Konto des Opfers und die Justiz ist machtlos.

Wie kann das sein?
Weils politisch nicht gewollt ist.
[Ironie]Wir haben ja auch keine dringenderen Probleme als einen Facebook-Button und die Diskussion ob man den einmal oder zweimal drücken muss, damit man als "Like" gezählt wird.[/Ironie]
 
Das zentrale Problem ist der Unwille deutscher Staatsanwälte, gegen Wirtschaftskriminalität konsequent vorzugehen.

Während man bei Delikten aus der Alltagskriminalität nicht mit dämlichen Ausreden davonkommt, reichen den Staatsanwälten bei Wirtschaftsdelikten typischerweise auch noch die allerdümmsten Ausreden, um sich vor einer Anklage zu retten. Beispiel: man sei ja im guten Glauben gewesen, dass es einen telefonischen Vertrag gegeben habe u.s.w.
 
Hallo leute Ich habe seit 26.5.2011 ein anschlus bei duffy fon.de Und wollte zum zum 1.7 Umzihen aber ich muss eine Aufhebeungskosten in hohe von 287,52 Zahlenen. weill sie die leitung an geblich weiter zahlen müssen laut den ihr Vertrag bei der Telekom. Wen ich kündige muss ich eine Aufhebungskosten von 359,40 bezahlen
 
Hast Du angefragt, ob die Leistung am neuen Ort erbracht werden kann? Schau mal in den neuen §46 TKG insbesonder Abs 8. Da sind die Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechtes wegen Umzug geregelt.

Unabhängig davon glaube ich nicht, dass die die Leitungen nicht an Telekom zurückgeben können.
 
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