H
hen
Hallo,
ich denke ständig über folgendes nach. Warum die Justiz den illegalen Lastschriften nicht Herr wird.
Folgender Gedanke.
Ich entwende einer anderen Person, hinter ihrem Rücken, einen Geldbetrag aus der Handtasche oder Brieftasche. Die Person merkt das uns zeigt mich an. Klarer Fall. Diebstahl. Ich bin dran und komme allenfalls aus der Sache raus wenn ich nachweise, daß die Geldentnahme vereinbart und erlaubt wurde.
Jetzt mache ich das gleiche mit dem Konto. Ich verfüge über die Kontodaten (Datenhandel) und veranlasse eine Lastschrift. Die Person bemerkt das, macht Rückbuchung und erstattet Anzeige wegen Diebstahls. Als seriöser Unternehmer habe ich vorher einen Vertrag geschlossen und mir eine Lastschriftvollmacht geben lassen, alles dokumentiert. Alles in Ordnung.
Bei telefonisch geschlossenen Verträgen verfüge ich über Mitschnitte. Seriöse Firmen können belegen, daß sie ein korrektes Gespräch geführt haben. Auch kein Problem. Die Telefonabzocker (Gewinnspiele i.A.) die ihre Opfer rhetorisch überrumpeln verfügen, wenn überhaupt, über die Bandmitschnitte. Die darf man allerdings keinem Richter vorlegen, weil sie belegen mit welchen Methoden die Leute belogen, getäuscht und über den Tisch gezogen werden. Fällt weg wenn überhaupt vorhanden.
Es bleibt der Diebstahlsvorwurf. Wer eine Lastschrift vornehmen will muß in Deutschland ein Konto haben. Und kein Konto ohne nachgewiesene Identität.
Wenn eine dieser Abzockfirmen im großen Stil illegal Lastschriften durchführt und die Opfer reagieren mit Strafanzeigen, hat der betreffende (einziehende) Kontoinhaber reihenweise Strafverfahren am Hals und es müßte gegen ihn vor gegangen werden wegen Diebstahls.
Jetzt frage ich mich.
Ich hole mir ein paar Geldscheine hinterrücks aus einer fremden Brieftasche und ich lande vorm Strafrichter. Ich hole mir Geld vom Konto des Opfers und die Justiz ist machtlos.
Wie kann das sein?
Gruß
Hendrik
ich denke ständig über folgendes nach. Warum die Justiz den illegalen Lastschriften nicht Herr wird.
Folgender Gedanke.
Ich entwende einer anderen Person, hinter ihrem Rücken, einen Geldbetrag aus der Handtasche oder Brieftasche. Die Person merkt das uns zeigt mich an. Klarer Fall. Diebstahl. Ich bin dran und komme allenfalls aus der Sache raus wenn ich nachweise, daß die Geldentnahme vereinbart und erlaubt wurde.
Jetzt mache ich das gleiche mit dem Konto. Ich verfüge über die Kontodaten (Datenhandel) und veranlasse eine Lastschrift. Die Person bemerkt das, macht Rückbuchung und erstattet Anzeige wegen Diebstahls. Als seriöser Unternehmer habe ich vorher einen Vertrag geschlossen und mir eine Lastschriftvollmacht geben lassen, alles dokumentiert. Alles in Ordnung.
Bei telefonisch geschlossenen Verträgen verfüge ich über Mitschnitte. Seriöse Firmen können belegen, daß sie ein korrektes Gespräch geführt haben. Auch kein Problem. Die Telefonabzocker (Gewinnspiele i.A.) die ihre Opfer rhetorisch überrumpeln verfügen, wenn überhaupt, über die Bandmitschnitte. Die darf man allerdings keinem Richter vorlegen, weil sie belegen mit welchen Methoden die Leute belogen, getäuscht und über den Tisch gezogen werden. Fällt weg wenn überhaupt vorhanden.
Es bleibt der Diebstahlsvorwurf. Wer eine Lastschrift vornehmen will muß in Deutschland ein Konto haben. Und kein Konto ohne nachgewiesene Identität.
Wenn eine dieser Abzockfirmen im großen Stil illegal Lastschriften durchführt und die Opfer reagieren mit Strafanzeigen, hat der betreffende (einziehende) Kontoinhaber reihenweise Strafverfahren am Hals und es müßte gegen ihn vor gegangen werden wegen Diebstahls.
Jetzt frage ich mich.
Ich hole mir ein paar Geldscheine hinterrücks aus einer fremden Brieftasche und ich lande vorm Strafrichter. Ich hole mir Geld vom Konto des Opfers und die Justiz ist machtlos.
Wie kann das sein?
Gruß
Hendrik