@ 0190opfer und alle anderen Geschädigten
Hier meine Checkliste:
Verfahrensschritte bei Dialer-Befall
1. Zivilrechtliches Vorgehen
Widerspruch bei Ihrem Telefondienstleister einlegen durch Schreiben an den Provider (Telekom, Arcor oder wie sie immer heißen).
Muster finde man hier:
http://www.dialerundrecht.de/wastun.htm
Wenn Sie sich gegen die vermeintlichen Forderungen wehren wollen und auch an strafrechtliche Schritte denken, teilen sie diese Absicht auch dem Provider mit. Zum einen kann es ihn vorsichtiger machen. Das heißt, er gibt früher auf. Zum anderen der Hinweis auch auf die Strafbarkeit, aber dazu unten mehr.
Das zivilrechtliche Verfahren ist die Auseinandersetzung mit den Unternehmen bei denen es darum geht, ob gezahlt werden muss oder nicht.
Wenn der Provider den Betrag bereits im Abbuchungsverfahren eingezogen hat, dann sollte über die Bank der Rückruf veranlasst werden. Danach den strittigen Betrag abziehen und den Rest sofort wieder überweisen.
Ich habe mit der Telekom auch gute Erfahrungen gemacht, als ich den Betrag von der Rechnung zwei Monate später abgezogen habe. Das macht aber etwas mehr Mühe, weil man gleichzeitig in einen Schreiben die Aufrechnung erklären muss.
Falls ein
gerichtlicher Mahnbescheide kommt, Widerspruch einlegen. Nichtstun heißt akzeptieren.
2. Strafrechtliche Schritte
Den Dailer-Betrieber wegen Betrug § 263 StGB anzeigen.
Gegen jeden der das Geld für den Betrüger eintreiben will, egal wer es ist Provider, Clearing-House, Inkasso-Büro oder Rechtsanwälte, die Strafanzeige gegen den Dailer-Betreiber um Geldwäsche § 261 StGB erweitern.
Meinen Fall als Beispiel mit Download eines Musters einer Strafanzeige im ersten Posting finden Sie hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207
Ihr könnt auch Strafanzeige bei der Polizei stellen. Macht der örtlichen Polizei klar, dass es sich um eine spezielle Form von Straftaten handelt und das jeweilige Landeskriminalamt zu informieren ist, weil dort die Computer-Spezialisten arbeiten.
3. Beweise sichern
Beweise müssen gesichert werden.d Die braucht Ihr vor allem in zivilrechtlichen Verfahren.
Dazu müsst Ihr wissen, das im zivilrechtlichen Verfahren bislang die Gerichte davon ausgingen, dass ein Dienstleistungsvertrag allein durch die Einwahl geschlossen wurde. Im Moment scheint sich zwar hier ein Wandel in der Rechtsprechung anzuzeichnen. (vgl.:
http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm) und dort vor allem Amtsgericht Elmshorn vom 10. Januar 2003, das noch nicht veröffentlichte Urteil des Kammergerichts vom 28. Januar 2003 (vgl die Meldung von Heise-online:
http://www.heise.de/newsticker/resu...a/hob-28.01.03-000/default.shtml&words=Klages)
Derzeit müsst ihr noch beweisen, dass das Angebot in betrügerischer Absicht gemacht worden ist. Das bedeutet, dass Ihr etwa durch den Text der Mail hereingelegt wurdet. Ein Beispiel dafür findet Ihr im Muster bei mir. Da war es ein minderjähriges Kind, das eine Poesie-Card lesen wollte.
In diesem Zusammenhang kann es dann auch wichtig sein, dass Ihr belegt, dass Ihr nicht zu Hause wart. In meinen Fall kann ich das über die Zeiterfassung meines Arbeitsgebers. Die Abwesenheit meiner Frau kann ich durch den Konto-Auszug belegen. Sie hat eingekauft und mit der Geldkarte bezahlt. Datum und genauen Zeitpunkt fand ich auf dem Auszug des Giro-Kontos. Also auch an so was denken.
Besonders nützlich kann es deshalb gerade für das zivilrechtliche Verfahren sein, dass Strafanzeige gestellt wurde.
Denn im strafrechtlichen Verfahren wird die Polizei beweise sichern. Allerdings hat sie es aber auch ganz gern, wenn die Beweise schon aufbereitet sind (Dialer.exe und Screenshots auf Diskette, ebenso die Ankündigungs-Mail usw.)
Aber wenn die Beweise auf dem eigenen Rechner schon vernichte wurden, weil man in Panik alles gelöscht und neu formatiert hat, kann der Kontakt zu Polizei besonders wichtig sein.
Denn der Dialer-Betreiber hat sicher noch andere Opfer. Dann kann man deren Beweise in das eigenen Verfahren einführen, indem man im Zivilverfahren beantragt, durch eine „amtliche Auskunft“ der Polizei die Vorgehensweise und den Ablauf der „Dienstleistung“ darlegt.
4. Letzter Hinweis
Den Sachverhalt Eures Falles müsst wahrheitsgemäß - nach bestem Wissen und Gewissen – aufschreiben bzw. darstellen. Wer einen Dialer gewollt und in Kenntnis der Probleme gestartet hat, muss auch bezahlen. Wer versucht, dann sich mit Tricks um das Bezahlen zu drücken, begeht selbst einen Betrug. Das würde allen anderen die Opfer von Dialer geworden sind, schaden, weil die Glaubwürdigkeit leidet.
Also bitte immer bei der Wahrheit bleiben. Wer Ferkeleien betrachten wollte und betrachtet hat, mag still die Rechnung dafür begleichen.
Als letzter Hinweis lass Dich registrieren und frage mit persönlichen Nachrichten nach, ob es Musterschreiben gibt.
Der Jurist
Ceterum censeo, coniunctio faciendam rem delendam esse – oder so ähnlich.