dvill
Aktiv
Aus der beliebten Reihe über Manipulationsmöglichkeiten bei Dialern muss aus aktuellen Gründen auch was zum Handydialer gesagt werden.
Bei Widersprüchen von Verbraucherseite wird es darauf ankommen, wer was beweisen muss oder kann.
Hier also nur ein kleiner Hinweis, was aus dem erfolgreichen Ausfüllen eines Webformulars zu folgern ist: NICHTS
Der Mensch bedient im Normalfall einen Browser, der Browser kommuniziert mit einem entfernten Server. Der entfernte Server weiß nicht, ob der Mensch durch den Browser oder ein Browser-ähnlichen Programm mit ihm spricht.
Wir haben hier aktuelle Beispiele, wie durch geschickte iframe-Tricks am originalen Dialerfenster gerade die Preisinformation unsichtbar gemacht wird. Man könnte auch gleich ein Programm starten, welches gegenüber dem Server das Ausfüllen des Formulars erledigt.
Dann würde man mit beliebig anderen Informationen die Handynummer eines Verbrauchers abfragen und dessen Rufnummer funktionsidentisch in ein Dialerfenster automatisiert eingeben.
Aus Sicht des Serverprotokolls sieht das gleich aus. Man kann aus der Anforderung eines Bezahlcodes also nicht zwingend folgern, dass der zugehörige Mensch die Vertragsinformationen überhaupt gesehen hat.
Ein beliebiges Beispiel (1. Goggle-Treffer) für ein Programm, Webformulare auszufüllen, findet sich hier.
Dietmar Vill
Bei Widersprüchen von Verbraucherseite wird es darauf ankommen, wer was beweisen muss oder kann.
Hier also nur ein kleiner Hinweis, was aus dem erfolgreichen Ausfüllen eines Webformulars zu folgern ist: NICHTS
Der Mensch bedient im Normalfall einen Browser, der Browser kommuniziert mit einem entfernten Server. Der entfernte Server weiß nicht, ob der Mensch durch den Browser oder ein Browser-ähnlichen Programm mit ihm spricht.
Wir haben hier aktuelle Beispiele, wie durch geschickte iframe-Tricks am originalen Dialerfenster gerade die Preisinformation unsichtbar gemacht wird. Man könnte auch gleich ein Programm starten, welches gegenüber dem Server das Ausfüllen des Formulars erledigt.
Dann würde man mit beliebig anderen Informationen die Handynummer eines Verbrauchers abfragen und dessen Rufnummer funktionsidentisch in ein Dialerfenster automatisiert eingeben.
Aus Sicht des Serverprotokolls sieht das gleich aus. Man kann aus der Anforderung eines Bezahlcodes also nicht zwingend folgern, dass der zugehörige Mensch die Vertragsinformationen überhaupt gesehen hat.
Ein beliebiges Beispiel (1. Goggle-Treffer) für ein Programm, Webformulare auszufüllen, findet sich hier.
Dietmar Vill