Talkline

@technofreak;

...will damit sagen, dass teleteamwork schon mal im Forum aufgetaucht ist,
und dass unter: http://www.teleteamwork.com/contact.html
herzlich wenig über die angebotenen oder nicht angebotenen "Dienstleistungen" zu erfahren ist.
Interessant wäre doch, rauszukriegen, ob es sich um eine neue, extra-linke Variante der Dialerspezies handelt, oder ob alle Betroffenen sich unter der Schwester http://www.st.......y.com verirrt haben....die nennen sich auch teleteamwork, und haben Eindeutiges zu bieten....
letztendlich geht es mir bei dem offenen Hinweis nur darum, ob sich überhaupt jemand nach den "Premium-Dienst"-Leistungen erkundigt hat, die das teleteamwork anbietet.

8)
 
@Gast
Danke für den Hinweis. Ich muß das mal in Ruhe untersuchen. Jetzt bin ich einfach nicht mehr
aufnahmefähig. Da wird man ja wirr,wenn man sich diese Kreuz- und Querverbindungen ansieht.
Ich werd mal (ist ja schon heute) meine Köderplatte einsetzen und dann mal sehen ,
was da Feines angedackelt kommt. :bandit
Gruß
Tf
 
Hi,

ich habe auf mein Anschreiben an die Talkline ein ziemlich nichtssagendes Anschreiben bekommen. Die Telekom hat bei der Abbuchung brav den Betrag von der Talkline weggelassen. Mal sehen, wie es weitergeht...

Aber hier ist noch was interessantes, nämlich die Verbraucherinformationen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Telefonmehrwertdienste (Talkline ist auch Mitglied):

http://www.fst-ev.org/ger/verbraucherinfos/druck/0190-0.html

Gruß

Ludger
 
Eine Preisobergrenze besteht für 0190-0 Rufnummern nicht. Es gibt weder spezielle gesetzliche Regelungen, noch eine diesbezügliche Vorgabe der RegTP. Auch der FST e.V. lehnt die Festlegung einer Obergrenze ab. Die Verbraucher sind nach Auffassung des FST e.V. ausreichend geschützt, soweit gewährleistet ist, dass die angebotene Leistung hinreichend bestimmt, der Tarif transparent und unmissverständlich ausgezeichnet ist und eine zusätzliche Tarifbestätigung ab einer bestimmten Höhe erfolgen muss. Sofern die aufgezeigten Hinweise vorliegen, ist ausreichend Sorge getragen, dass der Verbraucher alle wichtigen Informationen hat, um frei entscheiden zu können, ob er die Leistung in Anspruch nehmen will oder nicht. Gegen eine Einführung einer Preisobergrenze spricht auch, dass es grundsätzlich auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung ankommt und bereits heute viele Dienste angeboten werden, die einen hohen Blocktarif rechtfertigen. Grenzen für unverhältnismäßig hohe Kosten werden im übrigen durch die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zur Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) und zum Wucher (§ 291 StGB) gesetzt.

Die FST mutiert nun immer mehr zur androgynen Institution. Was da irgendwann passiert, lässt sich erahnen...die FST wird auf einer Dialerseite mit hohem Blocktarif als sich live (webcam) selbstbefruchtend angepriesen!
:santa:
 
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