talkline und 0190

haudraufundschluss

Moderator
Teammitglied
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Bedauern nehmen wir Ihre Reklamation der von Ihnen vermeintlich
falschen Rechnung zur Kenntnis. Der hohe Qualitätsanspruch an die heutige Technik der
Telekommunikationsanbieter, schließt ungerechtfertigt berechnete Telefon- und Intemetverbindungen
nahezu 1 OO%ig aus. Wir haben nochmals, mit großer Sorgfalt, die auf Ihrer Rechnung der Deutschen
Telekom AG unter Talkline GmbH & Co. KG abgerechneten Gesprächsdaten auf ihre Richtigkeit
überprüft. Dabei wurde zweifelsfrei festgestellt, dass unser Abrechnungssystem die Daten korrekt
erfasst hat und die Gespräche zu dem angegebenen Zeitpunkt von Ihrem Anschluss geführt worden
sind.

Wir verstehen, dass die relativ hohen Gebühren, die Ihre Telefonrechnung aufweist, Sie im ersten
Moment verunsichern. Denken Sie jedoch daran, dass hinter diesen Gebühren von Ihrem Anschluss
aus Dienstleistungen bzw. Werte abgefordert wurden, die Sie in Anspruch genommen haben. Laut
Gesetzgeber sind alle Anbieter von 01 90-Servicerufnummern verpflichtet, die genauen
Gesprächsgebühren aufzuführen. Sie als Verbraucher sind somit vorab genau über die durch den Anruf
entstehenden Kosten informiert.

Bitte beachten Sie, dass bei 01 90 0... Servicerufnummern der Tarif nicht wie bei 01 90 1 ... bis 0190 9...
festgelegt ist. So ist es möglich, dass der Anruf pro Gespräch oder pro Minute abgerechnet wird. Wir
weisen darauf hin, dass bei den 0 1 90 0... Servicerufnummern gebührenfreie Zeiträume vorgeschrieben
sind. Sie als Nutzer haben somit die Möglichkeit, in diesem Zeitraum das Telefonat ohne entstehende
Kosten abzubrechen. Wird das Gespräch rechtzeitig abgebrochen, werden auf
Ihrer Telefonrechnung auch keine Verbindungsdaten stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Talkline-Team

das habe ich gerade von einem bekannten per e-mail bekommen: auf seiner letzten telefonrechnung findet sich eine 0190-position unbekannter herkunft, ohne einzelverbindungsnachweis und damit gibt es weder die vollständige nummer, noch die einwahlzeiträume. eine anfrage bei talkline bezüglich der position bescherte diese seltsame antwort. standardtext mit deutlichen anstrengungsvermeidungstendenzen. wäre schon nett gewesen, wenn die die entstandenen kosten wenigstens nach rufnummer und zeiträumen aufgschlüsselt hätten, um zumindest den eindruck zu erwecken, das hier irgendwas geprüft wurde. im moment lässt sich nahezu hundertprozentig ausschließen, dass es sich um eine fernmündliche dienstleistung gehandelt hat (2-personen-haushalt), jedoch gibt es einen pc mit windows als risiko.
mir stellen sich da verschiedene fragen:
die hochgelobte moderne technik von talkline sollte doch auf anfrage folgende auskünfte geben können: hat es sich um eine gesprächs- oder datenübertragung gehandelt? wenn die leitung diesen kostenfreien zeitraum hatte, kann der anbieter dann mitteilen (oder weiß er zumindest), wann eingewählt und ab wann letztendlich berechnet wurde?
ansonsten komme ich mit der logik des schreibens nicht klar, die leben für mich in einer anderen welt. (von nahezu 100% auf zweifelsfrei ist ein ganz schöner sprung...)



:3d:
 
Ich lach mich tot. Ich hab noch nie im Leben einen solchen Schmarrn gelesen, wie in diesem Talkline-Schriftstück...
 
@haudraufundschluss;
...drehen die jetzt alle ab???
Im Ernst, wurde von der DTAG eine Gebührenzählerprüfung durchgeführt und deren Richtigkeit bestätigt? Soweit ich informiert bin, müsste dieses Procedere auch bei Talkline stattfinden. Zumindest hab ich noch nie einen "Talkline"-Schrank in den Telekom-Technikräumen gesehen. Vielleicht wird jetzt aber auch geheimes High-End-Material eingesetzt. 8)

Ansonsten auch "entfernt-schräge" Ähnlichkeit mit Schreiben von Mainpean an "Kunden":
...so dass wir für den Fall einer weiteren Auseinandersetzung jeder Zeit in der Lage sind, sekundengenau nachzuweisen, wann die entsprechenden Leistungen an Sie erbracht worden sind...
...das geht aber auch nur über die Telekom! Ich halte es für 100% unmöglich, dass Mainpean einen geeichten Zähler in Berlin stehen hat!!!
Wo stehen die Zähler von Talkline???
:bandit
...die Nummer:
der hohe Qualitätsanspruch an die heutige Technik der
Telekommunikationsanbieter, schließt ungerechtfertigt berechnete Telefon- und Intemetverbindungen
nahezu 1OO%ig aus.
ist schon "Scheibenwischer"-reif. Wieder einmal mehr ärztlichen Glückwunsch an einen 0190-er-Anbieter! :evil:
 
dialerfucker schrieb:
...das geht aber auch nur über die Telekom! Ich halte es für 100% unmöglich, dass Mainpean einen geeichten Zähler in Berlin stehen hat!!!
Wo stehen die Zähler von Talkline???
Nur so nebenbei: bei der Telekom gibt es keine geeichten Zähler.
 
ich finde das talkline-schreiben auf den zweiten blick sehr nett...
die versichern doch eindeutig, dass bei ihnen alle 0190-nummern eine "vorlaufzeit" haben. ergo kann es bei talkline-nummern keine dieser berüchtigten sekundeneinwahlen in ganz kurzen abständen geben. ist das der fall, gehören diese offensichtlich zu den nahezu 0 prozent, die durch den hohen qualitätsanspruch der heutigen technik bei talkline keine beachtung finden. also würde es sich nahezu hundertprozentig zweifelsfrei um einen abrechnungsfehler handeln...
ansonsten hat es mehr eine pädagogische note mit ohrzieher und augenzwinkern: "na, sie wissen doch ganz genau, was sie da gewählt haben...natürlich wussten sie vorher bescheid..."
prüfung? die könnten die hauseigene abrechnung geprüft haben. und dass diese die gleichen angaben aufweist, wie die telefonrechnung, steht nahezu hundertprozentig zweifelsfrei außer frage, sonst gäbe es den ärger ja gar nicht...


:crazy:
 
Die Vorlaufzeit (i.d.R. 30sec.) ist nur für Verbindungen zu 0190-0xxxx vorgeschrieben. In der Zeit ist auf die entstehenden Kosten hinzuweisen, so dass der Verbraucher auflegen kann. Legt er auf dürfen auch keine Kosten entstehen.
 
Problematisch wird das vor allem bei Datenverbindungen:

*rausch_rausch_rausch_raschel_rausch_fiiiiiieeeeeeeeep_rausch*

=> Dieser Anruf kostet EUR 80,-
 
Telefongesellschaften müssen Gespräche in Streitfall belegen

29.1.2001: Yahoo-News, 15.44 Uhr (HighTech). [Original]

DRESDEN (Reuters). Telefongesellschaften müssen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden im Streitfall genau belegen, ob auch wirklich Leistungen in Anspruch genommen wurden. Bestreite der Telefonkunde, tatsächlich Gespräche geführt zu haben, müsse die Gesellschaft grundsätzlich die einzelnen Verbindungsdaten vorlegen, heißt es in einer heute veröffentlichen OLG- Entscheidung. Das Unternehmen müsse auch nachweisen, dass der Kunde die entsprechenden Rechnungen überhaupt erhalten habe. (Az: 9 U 2729/00)

@Heiko;
...das mit den "geeichten" Zählern ist mir bekannt. Die DTAG weigert sich schon seit Jahren erfolgreich, ein geeichtes Zählersystem einzuführen.
Im Geiste noch immer Monopolinhaber... :bandit
 
@ heiko:
ja wie schaut´s denn da aus?
bin ich dann fein raus, weil es eine vorschrift gibt, die diesen kostenfreien zeitraum für 0190-0-nummern vorgibt? (wo steht das überhaupt??)
wenn ich mich jetzt tatsächlich verwählt habe und es rasselt und fiept und wird schweineteuer, was dann? grundsätzlich muss ich für verwähler ja gerade stehen, aber hier handelt es sich ja um eine dienstleistung oder ware, die ich nicht in anspruch nehmen konnte und wollte. was nun? schaden könnte ja nur durch das blockieren der leitung entstanden sein und wenn der "anbieter" ohnehin nie voll ausgelastet ist, wie schaut´s denn dann aus?

ach so: folgendes fax ist raus, antwort kommt hoffentlich im laufe des tages...

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre umgehende Antwort, jedoch bedaure ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass sich mit Ihrem Schreiben die fragliche Position auf meiner Telefonrechnung keineswegs erklären lässt. Aufgrund der Größe meines Haushalts und der Zugänglichkeit meines Telefonanschlusses kann auch ich nahezu hundertprozentig zweifelsfrei sagen, dass ich über eine 0190-Nummer keinerlei Dienstleistung in Anspruch genommen oder Waren erhalten habe, die die von Ihnen beschriebenen Eigenschaften und Mechanismen aufwies.
Daher halte ich es zwecks Klärung des Sachverhaltes für unumgänglich, dass Sie mir Ihre Prüfungsergebnisse im einzelnen erläutern. Insbesondere lege ich Wert auf die 0190-Rufnummer, Verbindungszeiträume, Art und Weise der Verbindung (fernmündliche oder datentechnische Übertragung), sowie Einwahl- und Berechnungsbeginn der Verbindungen, da diese Ihrer Erklärung zufolge ja nicht zusammenliegen dürfen.
Um die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung zu prüfen, sind diese Daten unumgänglich.


Mit freundlichen Grüßen


:3d:
 
nexnet? talkline steht also zunächst selbst auf der telefonrechnung und verkauft dann bei erfolglosigkeit die forderung an nexnet weiter?? irgendwas hier im forum sagt mir, dass die noch viel zu sehr mit widersprüchen von hansenet-geschädigten beschäftigt sind. ob nexnet sich allen ernstes noch weitere eier ins nest legen wird??? da bin ich ja echt gespannt drauf...


:-?
 
01900 und Talkline

Hallo
habe auch in der Abrechnung von der Telekom eine Forderung von Talkline.Habe ihnen auch geschrieben und diesen oben abgedruckte Schreiben erhalten.Nach der Abrechnung müßte ich für einen Zeitraum von 00:01:08 min ganze 43.06 EURO berappen. Kann das Rechtens sein????????????
 
das hört sich nach einer frei tarifierbaren nummer an: talkline sollte auf anfrage in der lage sein, die verbindungsdaten rauszurücken. vielleicht könnte man auf diese weise feststellen, ob es eine nummer mit dem erwähnten kostenfreien zeitraum war.
ansonsten schaut es bei "verbindungsentgelten" jenseits der 1,86 €/min generell nicht so schlecht aus: der nachweis, dass es sich hier nicht um eine "dienstleistung" im rahmen des bereitstellens der leitung gehandelt haben kann, sollte recht einfach sein.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Gerne nehmen wir Stellung zu Ihrem Schreiben. Die Verbindung zu der 0190-Service-Rufnummer ist eindeutig Ihrem Telefon- bzw. Internetanschluss zuzuordnen. Wir weisen nochmals darauf hin, dass durch den FST (Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V., www.fst-ev.org ) alle Anbieter bei der Bewerbung ihrer Dienste dazu verpflichtet sind, die entstehenden Gebühren der Telefonverbindung aufzuführen.

Bei 0190 0...Servicerufnummern sind gebührenfreie Zeiträume vorgeschrieben, in denen der Nutzer die Möglichkeit hat, ohne entstehende Kosten das Gespräch abzubrechen.

Bitte beachten Sie, dass alle Mehrwertdienste auch über das Internet in Anspruch genommen werden können. Dort wird die Verbindung zu Ihrem bestehenden Internetanbieter unterbrochen und die erneute Einwahl über eine zuvor von Ihnen heruntergeladene oder bereits von Ihnen installierte Zugangssoftware (Dialer) erfolgt.

Aufgrund der Sachlage bestehen wir darauf, dass die aufgeführten Kosten auf der Rechnung der Deutschen Telekom AG von Ihnen beglichen werden. Sollte der offene Betrag bereits von Ihnen bezahlt worden sein, so sehen Sie dieses Schreiben als gegenstandslos an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Talkline-Team

das ist die sinnige antwort von talkline auf die bitte um den einzelverbindungsnachweis und die prüfungsdokumentation nach § 16 Abs. 1 TKV (anspruchsgrundlage wurde noch nicht ausdrücklich erwähnt). ich glaube, die verstehen das anliegen nicht so ganz. vielleicht ist man entgegen anderer erfahrungswerte in der freien wirtschaft bei talkline ja zu der einsicht gelangt, dass etwas durch ständiges wiederholen richtig wird und sich der wahrheitsgehalt erhöht. antwort ist raus und ich bin mal gespannt, ob jetzt ein inkasso-unternehmen eingeschaltet wird:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Antwort, jedoch bedaure ich, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ein weiteres Musterschreiben mit inhaltlich gleichen Antworten keineswegs dem Sachverhalt gerecht wird. Entgegen meiner Bitte im Faxschreiben vom 17.06.2002 sind Sie noch immer nicht Ihrer Verpflichtung nachgekommen, die Verbindungsdaten offen zu legen. Dieses eigenartige Verhalten legt die Vermutung nahe, dass sich in Ihrem Hause bisher noch niemand die Mühe gemacht hat, diesbezüglich eine Prüfung anzustreben.
Bereits in meinem letzten Schreiben, das von Ihnen auch beantwortet wurde, wies ich auf die Notwendigkeit eines Einzelverbindungsnachweises hin. Es genügt hier nicht, ein weiteres Mal die Richtigkeit der fraglichen Rechnungsposition zu beteuern ohne mir die Möglichkeit zu geben, dies genauer prüfen zu können. Leider haben Sie die Notwendigkeit bisher übersehen und sind dem eigentlichen Anliegen meines letzten Schreibens noch nicht nachgekommen. Daher fordere ich Sie ein weiteres Mal auf, nun Ihrer Verpflichtung als Telekommunikationsanbieter nach § 16 Abs. 1 TKV Folge zu leisten und eine Dokumentation über die von Ihnen bereits getätigte technische Prüfung zu erbringen sowie die Verbindungsdaten im Einzelnen offen zu legen.

Mit freundlichen Grüßen

by the way: wie schaut es denn aus, wenn die forderung berechtigt wäre? die möglichen inkasso-gebühren wären dann ja offensichtlich das resultat des unfugs, den man bei talkline betreibt und dürften wohl kaum zu lasten des kunden gehen, oder?




:punk:
 
@All

Talkline wird bei dialerschutz aktuell in mehreren themen diakutiert, da es zu Zeit hier wohl die meisten Geschädigten gibt. Als Antwort von Talkline auf Einsprüche von Betroffenen gibt es immern nur die auch hier beschriebenen Standardformulare ohne Inhalt.

Es gibt als Antwort auf das Verhalten von Talkline den Vorschlag, möglichst massenhaft alle bestehende Verträge mit Talkline (auch andy-Verträge) umgehenden zu kündigen um so Druck auf dieses unternehmen auszuüben.

Ich denke, dieser Vorschlag sollte auch hier diskutiert werden.

Wehren wir uns gegen die Abzocker!!

Donald
 
Ich bin sogar noch weiter gegangen und habe eben Talkline darum gebeten, meinen Zugang zum Talkline-Netz von vorneherein zu sperren. Dabei habe ich auf die dubiosen Vorfalle mit den 0190-Dialern in Verbindung mit Talkline verwiesen...
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Zeit ist für Sie die verkürzte Speicherung der Verbindungsdaten bei der Deutschen Telekom AG eingerichtet. Daher ist eine nachträgliche Prüfung der von Ihnen geführten Gespräche nicht möglich.

Zukünftig empfehlen wir Ihnen die Einrichtung einer kompletten Darstellung der angewählten Rufnummern. Sind Sie daran interessiert, so wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Telekom AG.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Talkline-Team


das ist die letzte antwort von talkline auf die wiederholte bitte um offenlegung der verbindungsdaten, zuletzt mit der entsprechenden rechtsgrundlage. ist schon toll, was die so fabrizieren.
noch interessanter ist allerdings, dass eines der vorhergehenden schreiben folgenden satz enthielt:


Wir haben nochmals, mit großer Sorgfalt, die auf Ihrer Rechnung der Deutschen Telekom AG unter Talkline GmbH & Co. KG abgerechneten Gesprächsdaten auf ihre Richtigkeit überprüft.


mir entgleitet hier der zusammenhang: wenn jemand keinen einzelverbindungsnachweis haben sollte, wäre er also dran schuld, dass talkline keine zählerprüfung beantragt... oder talkline muss keine gebührenzählerprüfung beantragen, wenn der anschlussinhaber auf seiner rechnung keinen einzelverbindungsnachweis ausgewiesen haben sollte oder so...


warum das so ist, kann sicherlich auch bei talkline niemand so genau sagen...



:3d:
 
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