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Es wird im Regelfall an dem besseren Wissen scheitern. Wer schon weiss dass keine Straftat vorliegt und einen anderen anzeigt, dem gehörts nicht besser.StGB § 145d Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
zu täuschen sucht.
auch ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hünfeld bekommen. Und Talkline hat mir nach einem halben Jahr den "Anbieter" nennen können: die Firma Sun Infomedia in Palma de Mallorca (wie bei chimbo).
Wie komme ich an die vollständige Telefonnummer, die der Dialer gewählt hat? Sowohl Talkline als auch die Telekom behaupten, im Nachgang nur die gekürzte Nummer feststellen zu können. Aber wie wollen die dann abrechnen? Ich habe nämlich den Dialer noch auf dem PC. Und da steht im Text, die Firma würde in Gibraltar sitzen.
Hat jemand einen Tip?
onkiki schrieb:Hallo Schnauzevoll,
bis jetzt habe ich noch keinen solchen Brief erhalten.
Hast Du denn bei Talkline nach dem Betreiber der Seite nachgefragt oder hat Talkline von sich aus diesen Brief mit der Info über den Betreiber der Seite an Dich geschickt? Ich habe Talkline diese Frage bisher noch nicht gestellt.
Grüße, Onkiki
MOSFET schrieb:Hallo,
auch ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hünfeld bekommen. Und Talkline hat mir nach einem halben Jahr den "Anbieter" nennen können: die Firma Sun Infomedia in Palma de Mallorca (wie bei chimbo).
Wie komme ich an die vollständige Telefonnummer, die der Dialer gewählt hat? Sowohl Talkline als auch die Telekom behaupten, im Nachgang nur die gekürzte Nummer feststellen zu können. Aber wie wollen die dann abrechnen? Ich habe nämlich den Dialer noch auf dem PC. Und da steht im Text, die Firma würde in Gibraltar sitzen.
Hat jemand einen Tip?
Grüße MOSFET
Michael T schrieb:Liebe Leute,
allen entgegenlautenden Berichten hier im Forum, daß die "Geldeintreiber" wie die Talkline GmbH und ihre Schergen wie bestimmte Inkassounternehmen nur "mit dem Säbel rasseln" und weiter nichts unternehmen, muß ich Euch heute leider enttäuschen. Nach nunmehr fast einem halben Jahr habe ich dieser Tage ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei aus Darmstadt erhalten, die mir eine letzte Zahlungsfrist bis zum Tage X einräumen. Es kann also definitiv keine Rede mehr davon sein, daß offenen Posten "im Sande verlaufen", so wie das in der Vergangenheit hier im Forum einige behauptet haben (.. die tun eh nichts und da kommt nichts mehr ..). Ich habe an dieser Stelle nun die Optionen, einen recht chancenlosen Prozeß zu führen, bei dem ich das volle Risiko trage, den Zivilprozeß darüberhinaus auch noch zu verlieren, oder ich kneife die Pobacken zusammen, zahle und verbuche das Ganze unter "Erfahrungen fürs Leben".
Ich kann einfach nicht mehr glauben, daß es unter Euch nicht einen Einzigen gegeben hat, der nicht tatsächlich auch ein Schreiben von einem Anwalt bekommen hat und somit doch vor Recht vollendete Tatsachen gesetzt worden ist. Es dürfte an dieser Stelle klar sein, daß die Talkline schließendlich definitiv vor Gericht ziehen wird, um Ihre Forderung zu erhalten.