Taeuschung oder nicht? Screenshot Einwahldialog

Liegt ein Taeuschungsversuch durch die Preisangabe im Einwahldialog des Screenshots vor?

  • Nein

    Stimmen: 0 0,0%
  • Weiss nicht

    Stimmen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    42
Ähm...ich persönlich halte jeden Dialer, der auch nur ansatzweise versucht, die Gebührenangabe durch Schriftgröße, Farbgebung oder Positionierung der Aufmerksamkeit des Users zu entziehen, für ein hinterhältiges Täuschingsmanöver. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine entsprechende Umfrage in diesem Forum nicht unbedingt repräsentativ ist. Immerhin dürfte ein Großteil der User dieses Forums bereits auf einen oder mehrere Dialer hereingefallen und daher etwas vorbelastet sein. Ein Außenstehender, der bis dato noch nie Probleme mit einer Dialer-Einwahl hatte, sieht das Problem wahrscheinlich gelassener.
Deshalb kann ich "Der Jurist" nur zustimmen. Hier eine Tendenz zu erfragen, ist wohl nicht das Gelbe vom Ei.

Gruß
Dino
 
@Dino
Nun ja, wenn man die Dialeranbieter im Forum mitzaehlt, gleicht sich das vielleicht aus :lol:

Aber im Ernst, glaubst Du, weil man schon getaeuscht worden ist, kann man nicht halbwegs objektiv bleiben?

Andererseits hab ich mich wieder abgeregt ob der Kommentare der Staatsanwaltschaft. Suche nach Begriffen Einstellung und Staatsanwaltschaft im Forum liefert etliche Beitraege, die die Einstellung der Staatsanwaltschaft bei Betrugsanzeigen widerspiegeln, haette mir klar sein muessen. Ist ja keiner umgebracht worden, und Hans Eichel freut sich auch ueber die Umsatzsteuer.

Fragwuerdig finde ich nur, dass ich als Konkurrenz von Dialeranbieter XX vermutlich mehr Chancen haette, eine Sperrung der Nummer/Webseite durchzusetzen (dank an Galdikas fuer die Links) bei der derzeitigen Interpretation von Betrug. Hallo liebe Dialeranbieter, die Ihr auch einen IQ Test im Angebot habt, meldet auch mal, wenn Ihr mit mir gegen einen Kollegen vorgehen wollt :evil:

Vielleicht ist das ja auch die wahre Motivation fuer die Kreuzverlinkung der Dialeranbieter untereinander. Alle verdienen und halten gegenseitig ruhig, wenns mit der Einhaltung der TKV bei der Konkurrenz nicht so ganz klappt (sollte dies im Geschaeftsmodell der Ich AG beruecksichtigen, dass evt ein paar Besucher bei der Konkurrenz landen als Schweigegeld)

Schoenen Abend noch allerseits,
TSCoreNinja
 
Betrug = Lappalie?

TSCoreNinja schrieb:
Suche nach Begriffen Einstellung und Staatsanwaltschaft im Forum liefert etliche Beitraege, die die Einstellung der Staatsanwaltschaft bei Betrugsanzeigen widerspiegeln, haette mir klar sein muessen. Ist ja keiner umgebracht worden, und Hans Eichel freut sich auch ueber die Umsatzsteuer.
Stimmt sicherlich nicht generell für Betrugsanzeigen. Die Dialer haben nur das besondere Problem, dass sie, einmal ins Netz gestellt quer durchs ganze Bundesgebiet Schäden verursachen. Und der erste Staatsanwalt, der wegen eines bestimmten Dialers die Verantwortlichen am Kragen packen will, muss alle Verfahren in gleicher Sache aus dem ganzen Bundesgebiet übernehmen, weil sonst Strafklageverbrauch eintritt, das heißt, wegen eines Dialers kann man nur ein einziges Mal verurteilt werden. Und Staatsanwälte sind auch nur Menschen, die kriegen keinen Cent mehr, wenn sie sich sowas ans Bein binden und Erfolg haben. Die sind doch nicht blöd!
 
Anonymous schrieb:
...Und der erste Staatsanwalt, der wegen eines bestimmten Dialers die Verantwortlichen am Kragen packen will, muss alle Verfahren in gleicher Sache aus dem ganzen Bundesgebiet übernehmen, weil sonst Strafklageverbrauch eintritt!...
MEn muß er nicht aber beim SkV muss ich seufenzend zustimmen - also, liebe StA´s, die Ihr keine Ahnung habt - stellt lieber ein, es wird jemand geben besser drauf ist und damit das Roß beim Zaumen hält!
:cry:
(nur gut, dass hier keine StA´s mitlesen!) :lol:
 
@tscoreninja

kommt bei dir auch ein script "acxd" vor? Mein Gott, wie bin ich blöd, gerade im Moment fiel mir ein, was acxd bedeuten könnte "ac"tivate "xd"ialer... Klingt doch angesichts des Inhalts des scripts sinnvoll...

Was hältst du von der Idee?
cj
 
Re: Täuschungshandlung

TSCoreNinja schrieb:
Was ich mich also frage, funktioniert folgendes Geschaeftsmodell (?) :

-mache xxx GmbH auf (Haftung auf EUR 25,000 beschraenkt, die als Sicherheit hinterlegt werden muessen), und schalte eine 0900 Nummer mit Dialer und dubioser Einwahlaufforderung (weiss auf hell-hell-hell grauem Hintergrund). Kosten Rufnummer 15 EUR pro Monat. Ausschuettung bei Nummern mit 1,99 ? pro Minute: 1,595 ?,bzw netto 1,375 ? (Quelle: www.nummerndirekt.de)

-wenn xxx GmbH zur Zahlung der 100,000 EUR verdonnert wird, wird sie halt dicht gemacht, Haftung ist auf 25,000 EUR beschraenkt, ich muss also deutlich mehr als das verdient haben.

-Unbekannte Groessen: 1. wie traege ist die RegTP, d.h. wie lange wird die xxx GmbH ueberleben? 2. Wieviel Einwahlminuten kriege ich pro Monat herein? 3. Wieviel geht an Inkassounternehmen? 4. Welche Verlustrate tritt auf, da die Leute dieses Forum lesen? 5. Rechtsanwaltskosten 6. Ach ja, muss noch irgendwoher sinnlosen Content zaubern

-ggf. wenn es sich gerechnet hat, goto: Gruendung xxy GmbH

Wenn ich das naechste Mal arbeitslos bin, werde ich das als Geschaeftsmodell fuer meine Ich AG vorschlagen...

TSCoreNinja


Dein Geschäftsmodell ist viel zu risikoreich.

...
 
Liebe Strafverfolger in Deutschland: In unserem Nachbarland gibt es freundliche, hilfsbereite und sehr engagierte Kollegen. Ich bin begeistert!
cj
 
Game Over

Jupp, jetzt ist es offiziell. Herr T*** S******** und Konsorten von TSCash, RK Medien Verlags Gmbh alias www.inet-cash.de, Internet Clearing sind keine Betrüger. Dazu müsste laut Staatsanwaltschaft die Absicht vorliegen
Staatsanwaltschaft Dortmund schrieb:
eine Geldzahlung ihrerseits zu erhalten, Sie [..]
über die wahren computertechnischen Vorgänge bei der Durchführung bzw Anbahnung des Online IQ Test täuschen zu wollen.
Eine derartige Täuschung ist nicht zu erkennen.
[..] Es erscheint zwar unglücklich, dass die Kosten in Hohe von 1,86 Euro in weißer Schrift auf hellgrauem Hintergrund wiedergegeben wurden, .dies allein erfüllt jedoch [..] nicht den Tatbestand des Betruges.
Zur Erinnerung: Der Dialer war nicht registriert, und gab im Dialog vor, zur korrekten Darstellung der Webseite notwendig zu sein. Scheinbar haben die Herren also nur ein etwas unglückliches Händchen, als sie vergassen, den Dialer zu registrieren, einen Abbrechbutton ohne Funktion anzeigten, Adware reinzudrücken und einen 8pt grossen Kostenhinweis zu verwendeten. Bitte Ihr Herren Mehrwertanbieter, informiert Euch mal besser.

Für Interessierte ist der komplette Text anonymisiert angehängt. Somit ist TSCoreNinja in seiner Mission gescheitert (was ich schon erwartet hatte).

Schönen Abend,
ein frustrierter TSCoreNinja

@ die Herren Juristen: macht ein Widerspruch in irgendeiner Form Sinn?
 

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Wie ein kluger Kopf schon am 30. Januar feststellte:

Es gibt StAn, die bei einer Preisangabe, gleich welcher Art und Güte, davon ausgehen, dass der Täuschungsversuch entfällt.

An eine solche bist Du offenbar geraten. Meiner Erfahrung mit Widersprüchen bei der StA gegen Einstellungsbescheide: Macht dem sachbearbeitenden StA zumindest etwas Arbeit. Ob was dabei rumkommt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich habe damals den Einspruch schon sehr gut begründet und aus der Antwort daraus gesehen, dass man sich tatsächlich damit beschäftigt hat (womöglich beschäftigen musste). Immerhin. Aber das wars dann auch - Ergebnis war das gleiche...
 
@ TSCoreNinja

Na ja die Rechtsbehelfsbelehrung ist ja beigefügt. Der würde ich Folge leisten.

Denn weiße Schrift auf grauem Grund hat doch ihren Grund oder.
 
Wenigstens ist dein Bescheid begründet (also nicht wie bei mir gegen Nexnet nur ein dreizeiliges Gedicht). Such dir die Punkte raus, die du nicht verstehst, und erkläre der StA deinen Standpunkt dazu. Wenn die StA Dinge einfach übergangen hat, dann sollte das in Beschwerde deutlich gemacht werden.
 
Re: New balls, please

TSCoreNinja schrieb:
Internet Clearing sind keine Betrüger. Dazu müsste laut Staatsanwaltschaft die Absicht vorliegen
Staatsanwaltschaft Dortmund schrieb:
Es erscheint zwar unglücklich, dass die Kosten in Hohe von 1,86 Euro in weißer Schrift auf hellgrauem Hintergrund wiedergegeben wurden, .dies allein erfüllt jedoch [..] nicht den Tatbestand des Betruges.
macht ein Widerspruch in irgendeiner Form Sinn?
Offenkundig geht die Staatsanwältin davon aus, daß der Betrugstatbestand eine Täuschung durch wahre Angaben ausschließt. Der BGH ist da neuerdings anderer Ansicht.

Heute muß erneut in einem Betrugs-Strafverfahren gegen einen Rechnunsgversender verhandelt werden ( http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=61490#61490 ), weil der BGH einen vorausgegangenen Freispruch des Landgerichts Potsdam aufgehoben hatte, der damit begründet worden war, daß "die wahren Angaben (zum Angebotscharakter) eine Absicht zur Täuschung (über die Bedeutung des Schreibens als Rechnung und damit über eine bereits entstandene Zahlungsverpflichtung) ausschließen würden".

BGH - 5 StR 308/03 - Urteil vom 5.12.2003

[Das Landgericht] hätte sich aber damit auseinandersetzen müssen, daß die äußerliche Gestaltung der Formulare auch auf deren Inhalt zurückwirken kann (vgl. Anm. Geisler in NStZ 2002, 86, 87 f. und Anm. Loos in JR 2002, 77, 78, jew. zu BGHSt 47, 1). Wie sich aus dem in den Urteilsgründen wiedergegebenen Formular ergibt, sind die auf der Rückseite befindlichen Angaben in winziger Schrift ohne jeden Absatz und ohne jede Hervorhebung mit hellgrauer Farbe gedruckt. Unter Berücksichtigung auch dieses Umstandes hätte sich dann möglicherweise ergeben, daß der Angeklagte mit dem Gesamterklärungswert des Formulars bei den Empfängern den Eindruck vermitteln wollte, daß eine Zahlung für eine bereits erfolgte Leistung eingefordert werde.

(...)

Die Erwägung des Landgerichts, die Angebotsschreiben seien nicht zur Täuschung geeignet gewesen, weil für deren Empfänger "bei Anwendung (nur) durchschnittlicher Sorgfalt ohne weiteres erkennbar (sei), daß es sich jedenfalls nicht um eine amtliche Rechnung handelt", und von den "im geschäftlichen Verkehr erfahrene(n) Adressaten" erwartet werden könne und müsse, "daß sie im Zweifel auch die Rückseite des Schreibens lesen und spätestens dadurch den Angebotscharakter erkennen" , vermag ebenfalls nicht zu überzeugen.

Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung schließen die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit gegebenenfalls eine Täuschung nicht aus (vgl. BGHSt 34, 199, 201; BGH NStZ 2003, 313, 314). Eine Täuschung kann auch konkludent erfolgen, nämlich durch irreführendes Verhalten.
Eine Täuschungshandlung kann somit auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu - isoliert betrachtet - wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (vgl. BGHSt 47, 1; BGH wistra 2001, 386).

gal.
 
Laut EU ist eine Banane nicht nur krumm, sondern normiert krumm. Wahrscheinlich ist sogar ihre Einfärbung auf der HKS-Farbskala vorgegeben. Aber warum bitteschön sollte eine (nachweislich irrelevante, lediglich umsatzfördernde) Preisinformation in den richtigen Proportionen vorgeschrieben werden??? Der Bürokratie ist Einhalt zu gebieten und deshalb sollte ein Preis am besten unter dem funktionsbefreiten "Abbrechen"-Button in das harmlose Gesamtlayout "eingebunden" werden. Betrug oder Irreführung? Mitnichten!

Und überhaupt: Ist eine Preisinformation nicht viel mehr eine Gewinnchance ("Lotteriekugeln rattern durch die Gewinntrommel>>>29,65 pro Minute>>>Wer hat's gewußt?>>>Bravo, Sie bekommen die neue Mulinetta Rotor 3 mit Mixer und Rührschüssel>>>Ratter, ratter>>>1,95 pro Minute>>>>Aah, schade, leider zu wenig!>>>Assistentin Cassandra tritt ins Bild>>>Und das wär' Ihr Preis gewesen!")?

Also wirklich, ich finde man tut den armen Dialern Unrecht. Der weiße Preis auf lichtgrauer Leiste ist sicher mit Georgio ArmerManni abgestimmt und in jeder Hinsicht modisch-elegant. Das empfiehlt der Staatsanwalt auch seiner Familie?!

Helau!
 
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