TSCoreNinja
Mitglied
[Einfuegung am Sonntag 1.2.2004 zur Zusammenfassung]
Meine Anzeige wg Betrug bei der Staatsanwaltschaft soll eingestellt werden laut Aussage der behandenden Person, weil auf dem Einwahldialog der Maehrwertnummer ja eine Preisangabe ist, und somit nicht ein Taeuschungsversuch vorlaege. Ich sehe dies nicht so, wass meint der Werte Leser dazu? Screenshot ist angehaengt, und sollte in voller Groesse betrachtet werden.
Zur juristischen Situation ist evt relevant:
Liebe Forenmitglieder,
Im Nachfeld einer Dialereinwahl habe ich Strafanzeige gegen den letztverantwortlichen Betreiber der Rufnummer erstattet. Nach einem Telefonat mit der Staatsanwaeltin wurde mir gesagt, dass das Verfahren eingestellt wuerde, meines Erachtens mit hoechst fadenscheinigen Gruenden. Wenn das so gehandhabt wird, dann hab ich bald auch ne 0900 Nummer, und zocke fleissig upgrade-faule Internet Explorer Nutzer ab, habe zumindest das noetige Know-How :evil:
Frage an die juristisch kundigen Forenteilnehmer: bin ich voreingenommen (wg meiner investierten Zeit [insert und Wut]), [emotionale Auslassungen ueber Beamten gestrichen] oder versagt die noetige gesetzliche Kontrolle? Warum wird von Seiten der Behoerden nichts unternommen, um Dialermissbrauch zu unterbinden? Insbesondere, da ich meinen Fall fuer relativ eindeutig halte (gesetzeswidriger Dialer, komplett nachvollziehbarer Vorgang etc)
Kurze Zusammenfassung des Vorganges:
-Einwahl im Nov 2003
-Site war ein IQ Test, der ueber einen nicht registrierten Dialer abgerechnet wird.
-Habe am Tage nach der Einwahl ein Abbild der Festplatte erstellt, und die Einwahl akribisch genau durch Screenshots, Analyse des JavaScript Codes und des Dialers dokumentiert
-Habe ne knappe Woche spaeter Strafanzeige erstellt wg Computerbetrug und Datenveraenderung , und zwar durch Zuschicken der Dokumentation an die lokale Staatsanwaltschaft wg §263b u. §303b Strafgesetzbuch (Computerbetrug u Datenveraenderung)
-Habe Auskunftsersuchen von der RegTP nachgereicht
Reaktion der Behoerden:
-im Januar kam endlich eine Anfrage von der Polizei wg Beweissicherung. Wenig Begeisterung, Quasi-Original-Zitat: "Wissen Sie eigentlich, was so ein Verfahren kostet? Bei gerade mal 30EUR Forderung..." (was inkorrekt war, waren 40, aber das tut nichts zur Sache).
-habe heute nochmal nachgefragt, das Verfahren wird eingestellt. Weil auf der "Einwahlaufforderung" Kosten angegeben seien. Und die Ermittlung des Betreibers nicht moeglich sei. Trotz vorliegender Auskunft der Telekom.
Meine Fragen:
-ist die Aussage zu halten, es liegt kein Betrugsversuch nach StGB §263b vor, weil Kosten angegeben wurden ([Vorsicht, Ironie] sehr deutlich, siehe beigefuegtem Screenshot)? [Insert: Bedingung fuer Betrug ist eine Taeuschung, taeuscht der Dialer eine kostenlose Leistung vor, oder ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Leistungsvertrages erkennbar] Damit waere TKV §43b Absatz 5 mehr oder minder bedeutungslos, abgesehen von den 100,000 EUR Sanktionen (Dialer muss bei RegTP registriert sein, und deren Anforderungen entsprechen). [siehe spaeter, ist also nur eine Ordnungswidrigkeit ]
Mach ich genug Geld, jucken mich die nicht wirklich, ich mach halt die GmbH zu, dann sinds eh nur 25,000 EUR , und eroeffne ne neue auf meine Frau/Geliebte/Buddy. Das Geld reicht schon noch fuer Porsche und den gelegentlichen Ausflug nach Mallorca, siehe http://www.eurowebtainment.com/old/ewt2003/
-stimmt es, dass ein Abbild der Festplatte (bzw Windowspartition) nicht beweiskraeftig ist?
-hat ein Widerspruch gegen die Einstellung ueberhaupt irgend einen Sinn? (Ich glaube, die nette Frau Staatsanwaeltin mag mich eh nicht mehr, nachdem wir uns etliche Male gegenseitig inst Wort gefallen sind, waere nicht einseitig)
-unabhaengig von den vorigen Fragen, haette eine Geldwaescheanzeige gegen Telekom Sinn (wenn der Fall ansonsten weiterverfolgt worden waere). Diese rechnet den Betrag ab, und nicht einmal ueber einen Fremdanbieter. Hotline sagt, es muss 3mal gemahnt werden, ehe sie die Infos an den Anbieter durchreichen koennen. Hoechst dubios, wie ist es zu erkennen, dass dies nicht eine "Telekomleistung" ist (kann zur Not das mal Scannen)
Danke fuer die Infos,
ein geschlagener TSCore Krieger (wer weiss, vielleicht wars nur die erste Schlacht)
PS: wer glaubt, vom Dialer tscore.exe abgezockt worden zu sein und IE Cache Dateien hat, ich kann ihm vermutlich seine "Einwahlaufforderung" rekonstruieren, schreibt mal ne PN, aber bitte nur, wenn das Ganze ggf auch strafrechtlich verfolgtwerden soll!!
History: Aufgrund des verfaenglichen Betreffs wurde dieses am Freitag abend (etwa 23:00) nochmal geaender. Ich moechte nicht ueber die Untaetigkeit der Staatsanwaltschaft abstimmen, sondern darueber, ob der Screenshot allseits deutlich eine Einwahl und den Schluss eines Vertrags anzeigt, oder ob hier der User getaeuscht wird, was ich finde, und wonach ein strafrechtliches Vorgehen angemessen waere. Ansonsten noch ein paar harmlose Edits bzw Einfuegungen, die durch eckige Klammern gekennzeichnet sind.
Meine Anzeige wg Betrug bei der Staatsanwaltschaft soll eingestellt werden laut Aussage der behandenden Person, weil auf dem Einwahldialog der Maehrwertnummer ja eine Preisangabe ist, und somit nicht ein Taeuschungsversuch vorlaege. Ich sehe dies nicht so, wass meint der Werte Leser dazu? Screenshot ist angehaengt, und sollte in voller Groesse betrachtet werden.
Zur juristischen Situation ist evt relevant:
[/Einfuegung]§ 312e BGB
Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
[...]
4.die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
Liebe Forenmitglieder,
Im Nachfeld einer Dialereinwahl habe ich Strafanzeige gegen den letztverantwortlichen Betreiber der Rufnummer erstattet. Nach einem Telefonat mit der Staatsanwaeltin wurde mir gesagt, dass das Verfahren eingestellt wuerde, meines Erachtens mit hoechst fadenscheinigen Gruenden. Wenn das so gehandhabt wird, dann hab ich bald auch ne 0900 Nummer, und zocke fleissig upgrade-faule Internet Explorer Nutzer ab, habe zumindest das noetige Know-How :evil:
Frage an die juristisch kundigen Forenteilnehmer: bin ich voreingenommen (wg meiner investierten Zeit [insert und Wut]), [emotionale Auslassungen ueber Beamten gestrichen] oder versagt die noetige gesetzliche Kontrolle? Warum wird von Seiten der Behoerden nichts unternommen, um Dialermissbrauch zu unterbinden? Insbesondere, da ich meinen Fall fuer relativ eindeutig halte (gesetzeswidriger Dialer, komplett nachvollziehbarer Vorgang etc)
Kurze Zusammenfassung des Vorganges:
-Einwahl im Nov 2003
-Site war ein IQ Test, der ueber einen nicht registrierten Dialer abgerechnet wird.
-Habe am Tage nach der Einwahl ein Abbild der Festplatte erstellt, und die Einwahl akribisch genau durch Screenshots, Analyse des JavaScript Codes und des Dialers dokumentiert
-Habe ne knappe Woche spaeter Strafanzeige erstellt wg Computerbetrug und Datenveraenderung , und zwar durch Zuschicken der Dokumentation an die lokale Staatsanwaltschaft wg §263b u. §303b Strafgesetzbuch (Computerbetrug u Datenveraenderung)
-Habe Auskunftsersuchen von der RegTP nachgereicht
Reaktion der Behoerden:
-im Januar kam endlich eine Anfrage von der Polizei wg Beweissicherung. Wenig Begeisterung, Quasi-Original-Zitat: "Wissen Sie eigentlich, was so ein Verfahren kostet? Bei gerade mal 30EUR Forderung..." (was inkorrekt war, waren 40, aber das tut nichts zur Sache).
-habe heute nochmal nachgefragt, das Verfahren wird eingestellt. Weil auf der "Einwahlaufforderung" Kosten angegeben seien. Und die Ermittlung des Betreibers nicht moeglich sei. Trotz vorliegender Auskunft der Telekom.
Meine Fragen:
-ist die Aussage zu halten, es liegt kein Betrugsversuch nach StGB §263b vor, weil Kosten angegeben wurden ([Vorsicht, Ironie] sehr deutlich, siehe beigefuegtem Screenshot)? [Insert: Bedingung fuer Betrug ist eine Taeuschung, taeuscht der Dialer eine kostenlose Leistung vor, oder ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Leistungsvertrages erkennbar] Damit waere TKV §43b Absatz 5 mehr oder minder bedeutungslos, abgesehen von den 100,000 EUR Sanktionen (Dialer muss bei RegTP registriert sein, und deren Anforderungen entsprechen). [siehe spaeter, ist also nur eine Ordnungswidrigkeit ]
Mach ich genug Geld, jucken mich die nicht wirklich, ich mach halt die GmbH zu, dann sinds eh nur 25,000 EUR , und eroeffne ne neue auf meine Frau/Geliebte/Buddy. Das Geld reicht schon noch fuer Porsche und den gelegentlichen Ausflug nach Mallorca, siehe http://www.eurowebtainment.com/old/ewt2003/
-stimmt es, dass ein Abbild der Festplatte (bzw Windowspartition) nicht beweiskraeftig ist?
-hat ein Widerspruch gegen die Einstellung ueberhaupt irgend einen Sinn? (Ich glaube, die nette Frau Staatsanwaeltin mag mich eh nicht mehr, nachdem wir uns etliche Male gegenseitig inst Wort gefallen sind, waere nicht einseitig)
-unabhaengig von den vorigen Fragen, haette eine Geldwaescheanzeige gegen Telekom Sinn (wenn der Fall ansonsten weiterverfolgt worden waere). Diese rechnet den Betrag ab, und nicht einmal ueber einen Fremdanbieter. Hotline sagt, es muss 3mal gemahnt werden, ehe sie die Infos an den Anbieter durchreichen koennen. Hoechst dubios, wie ist es zu erkennen, dass dies nicht eine "Telekomleistung" ist (kann zur Not das mal Scannen)
Danke fuer die Infos,
ein geschlagener TSCore Krieger (wer weiss, vielleicht wars nur die erste Schlacht)
PS: wer glaubt, vom Dialer tscore.exe abgezockt worden zu sein und IE Cache Dateien hat, ich kann ihm vermutlich seine "Einwahlaufforderung" rekonstruieren, schreibt mal ne PN, aber bitte nur, wenn das Ganze ggf auch strafrechtlich verfolgtwerden soll!!
History: Aufgrund des verfaenglichen Betreffs wurde dieses am Freitag abend (etwa 23:00) nochmal geaender. Ich moechte nicht ueber die Untaetigkeit der Staatsanwaltschaft abstimmen, sondern darueber, ob der Screenshot allseits deutlich eine Einwahl und den Schluss eines Vertrags anzeigt, oder ob hier der User getaeuscht wird, was ich finde, und wonach ein strafrechtliches Vorgehen angemessen waere. Ansonsten noch ein paar harmlose Edits bzw Einfuegungen, die durch eckige Klammern gekennzeichnet sind.