Taeuschung oder nicht? Screenshot Einwahldialog

Liegt ein Taeuschungsversuch durch die Preisangabe im Einwahldialog des Screenshots vor?

  • Nein

    Stimmen: 0 0,0%
  • Weiss nicht

    Stimmen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    42

TSCoreNinja

Mitglied
[Einfuegung am Sonntag 1.2.2004 zur Zusammenfassung]
Meine Anzeige wg Betrug bei der Staatsanwaltschaft soll eingestellt werden laut Aussage der behandenden Person, weil auf dem Einwahldialog der Maehrwertnummer ja eine Preisangabe ist, und somit nicht ein Taeuschungsversuch vorlaege. Ich sehe dies nicht so, wass meint der Werte Leser dazu? Screenshot ist angehaengt, und sollte in voller Groesse betrachtet werden.

Zur juristischen Situation ist evt relevant:
§ 312e BGB
Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
[...]
4.die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
[/Einfuegung]
Liebe Forenmitglieder,

Im Nachfeld einer Dialereinwahl habe ich Strafanzeige gegen den letztverantwortlichen Betreiber der Rufnummer erstattet. Nach einem Telefonat mit der Staatsanwaeltin wurde mir gesagt, dass das Verfahren eingestellt wuerde, meines Erachtens mit hoechst fadenscheinigen Gruenden. Wenn das so gehandhabt wird, dann hab ich bald auch ne 0900 Nummer, und zocke fleissig upgrade-faule Internet Explorer Nutzer ab, habe zumindest das noetige Know-How :evil:

Frage an die juristisch kundigen Forenteilnehmer: bin ich voreingenommen (wg meiner investierten Zeit [insert und Wut]), [emotionale Auslassungen ueber Beamten gestrichen] oder versagt die noetige gesetzliche Kontrolle? Warum wird von Seiten der Behoerden nichts unternommen, um Dialermissbrauch zu unterbinden? Insbesondere, da ich meinen Fall fuer relativ eindeutig halte (gesetzeswidriger Dialer, komplett nachvollziehbarer Vorgang etc)

Kurze Zusammenfassung des Vorganges:
-Einwahl im Nov 2003
-Site war ein IQ Test, der ueber einen nicht registrierten Dialer abgerechnet wird.
-Habe am Tage nach der Einwahl ein Abbild der Festplatte erstellt, und die Einwahl akribisch genau durch Screenshots, Analyse des JavaScript Codes und des Dialers dokumentiert
-Habe ne knappe Woche spaeter Strafanzeige erstellt wg Computerbetrug und Datenveraenderung , und zwar durch Zuschicken der Dokumentation an die lokale Staatsanwaltschaft wg §263b u. §303b Strafgesetzbuch (Computerbetrug u Datenveraenderung)
-Habe Auskunftsersuchen von der RegTP nachgereicht

Reaktion der Behoerden:
-im Januar kam endlich eine Anfrage von der Polizei wg Beweissicherung. Wenig Begeisterung, Quasi-Original-Zitat: "Wissen Sie eigentlich, was so ein Verfahren kostet? Bei gerade mal 30EUR Forderung..." (was inkorrekt war, waren 40, aber das tut nichts zur Sache).

-habe heute nochmal nachgefragt, das Verfahren wird eingestellt. Weil auf der "Einwahlaufforderung" Kosten angegeben seien. Und die Ermittlung des Betreibers nicht moeglich sei. Trotz vorliegender Auskunft der Telekom.

Meine Fragen:

-ist die Aussage zu halten, es liegt kein Betrugsversuch nach StGB §263b vor, weil Kosten angegeben wurden ([Vorsicht, Ironie] sehr deutlich, siehe beigefuegtem Screenshot)? [Insert: Bedingung fuer Betrug ist eine Taeuschung, taeuscht der Dialer eine kostenlose Leistung vor, oder ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Leistungsvertrages erkennbar] Damit waere TKV §43b Absatz 5 mehr oder minder bedeutungslos, abgesehen von den 100,000 EUR Sanktionen (Dialer muss bei RegTP registriert sein, und deren Anforderungen entsprechen). [siehe spaeter, ist also nur eine Ordnungswidrigkeit ]

Mach ich genug Geld, jucken mich die nicht wirklich, ich mach halt die GmbH zu, dann sinds eh nur 25,000 EUR , und eroeffne ne neue auf meine Frau/Geliebte/Buddy. Das Geld reicht schon noch fuer Porsche und den gelegentlichen Ausflug nach Mallorca, siehe http://www.eurowebtainment.com/old/ewt2003/

-stimmt es, dass ein Abbild der Festplatte (bzw Windowspartition) nicht beweiskraeftig ist?

-hat ein Widerspruch gegen die Einstellung ueberhaupt irgend einen Sinn? (Ich glaube, die nette Frau Staatsanwaeltin mag mich eh nicht mehr, nachdem wir uns etliche Male gegenseitig inst Wort gefallen sind, waere nicht einseitig)

-unabhaengig von den vorigen Fragen, haette eine Geldwaescheanzeige gegen Telekom Sinn (wenn der Fall ansonsten weiterverfolgt worden waere). Diese rechnet den Betrag ab, und nicht einmal ueber einen Fremdanbieter. Hotline sagt, es muss 3mal gemahnt werden, ehe sie die Infos an den Anbieter durchreichen koennen. Hoechst dubios, wie ist es zu erkennen, dass dies nicht eine "Telekomleistung" ist (kann zur Not das mal Scannen)

Danke fuer die Infos,
ein geschlagener TSCore Krieger (wer weiss, vielleicht wars nur die erste Schlacht)

PS: wer glaubt, vom Dialer tscore.exe abgezockt worden zu sein und IE Cache Dateien hat, ich kann ihm vermutlich seine "Einwahlaufforderung" rekonstruieren, schreibt mal ne PN, aber bitte nur, wenn das Ganze ggf auch strafrechtlich verfolgtwerden soll!!

History: Aufgrund des verfaenglichen Betreffs wurde dieses am Freitag abend (etwa 23:00) nochmal geaender. Ich moechte nicht ueber die Untaetigkeit der Staatsanwaltschaft abstimmen, sondern darueber, ob der Screenshot allseits deutlich eine Einwahl und den Schluss eines Vertrags anzeigt, oder ob hier der User getaeuscht wird, was ich finde, und wonach ein strafrechtliches Vorgehen angemessen waere. Ansonsten noch ein paar harmlose Edits bzw Einfuegungen, die durch eckige Klammern gekennzeichnet sind.
 

Anhänge

  • einwahl_173.png
    einwahl_173.png
    23,4 KB · Aufrufe: 498
[...] Ich habe es schon mal gesagt und sage es wieder: Wenn Einwahlfenster wie Deines oder bei gut-kochen oder auf den Pornoseiten der "Klopapierholding" legal sind, lerne ich das Morsealphabet und schmeiss meinen PC weg. Das kann nicht sein.
[...]
 
Täuschungshandlung

Wie schon neulich eine Selbstantwort, da ich eben mal wieder etwas schlauer geworden bin. Ich hoffe, es ist im Sinne des Informanten, wenn ich die Essenz hier poste, und die Forenmitglieder an meinem Wissen teilhaben lasse.

Juristisch kompetente Belehrung zu meinen Fragen:

-Für einen Betrug iSd § 263 StGB ist objektiv immer eine Täuschungshandlung erforderlich

-Ein Verstoß gegen §43b V TKG stellt gem. § 96 I Ziff. 9b ff. TKG nur eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der RegTP verfolgt werden müsste (§§ 96 II TKG iVm §§ 35 ff. OWiG).

Das heisst, Webseite/Dialer per Dialog von Screenshot aus 1. Posting ist nur dann eine Straftat, wenn der Dialog einen Taeuschungsversuch darstellt. Deswegen habe ich zum Originalposting eine Umfrage darueber hinzugefuegt, ob der Dialog einen Taeuschungsversuch beinhaltet, oder lediglich ich zu verbohrt bin, und die Kostenangabe hinreichend ist (bitte Screenshot in Originalgroesse anschauen!!!). BTW @Heiko, nettes Feature, die Abstimmungen.

Was ich mich also frage, funktioniert folgendes Geschaeftsmodell (?) :

-mache xxx GmbH auf (Haftung auf EUR 25,000 beschraenkt, die als Sicherheit hinterlegt werden muessen), und schalte eine 0900 Nummer mit Dialer und dubioser Einwahlaufforderung (weiss auf hell-hell-hell grauem Hintergrund). Kosten Rufnummer 15 EUR pro Monat. Ausschuettung bei Nummern mit 1,99 ? pro Minute: 1,595 ?,bzw netto 1,375 ? (Quelle: www.nummerndirekt.de)

-wenn xxx GmbH zur Zahlung der 100,000 EUR verdonnert wird, wird sie halt dicht gemacht, Haftung ist auf 25,000 EUR beschraenkt, ich muss also deutlich mehr als das verdient haben.

-Unbekannte Groessen: 1. wie traege ist die RegTP, d.h. wie lange wird die xxx GmbH ueberleben? 2. Wieviel Einwahlminuten kriege ich pro Monat herein? 3. Wieviel geht an Inkassounternehmen? 4. Welche Verlustrate tritt auf, da die Leute dieses Forum lesen? 5. Rechtsanwaltskosten 6. Ach ja, muss noch irgendwoher sinnlosen Content zaubern

-ggf. wenn es sich gerechnet hat, goto: Gruendung xxy GmbH

Wenn ich das naechste Mal arbeitslos bin, werde ich das als Geschaeftsmodell fuer meine Ich AG vorschlagen...

Gruesse u danke fuers Abstimmen,
TSCoreNinja
 
Es gibt StAn, die bei einer Preisangabe, gleich welcher Art und Güte, davon ausgehen, dass der Täuschungsversuch entfällt.

Andere StAn schauen sich den konkreten Fall an, kleine Schrift in Rosa auf orangem Hintergrund etwa wird als Täuschung gewertet.
 
Der Jurist schrieb:
Andere StAn schauen sich den konkreten Fall an, kleine Schrift in Rosa auf orangem Hintergrund etwa wird als Täuschung gewertet.

Habe ich dann einfach Pech gehabt mit meiner Anzeige? Ist das Rechtstaatlichkeit? Wenn die Juristen nur manchmal etwas mehr allgemeines Rechtsempfinden haetten, und das zur Auslegung der Gesetze anwenden wuerden, und nicht unter staendiger Unterbesetzung wg desolate Staatsfinanzen litten <quote Staatsanwaeltin> Wenn Sie wuessten, was wir hier zu tun haben </quote>

Grr... (Der aussenstehende Leser merkt sicherlich, dass mich der Vorgang ziemlich aergert)
 
Es tut mir leid, aber die RegTP wird "meinem" tscore-dialer NICHT die Registrierung entziehen.

Begründung: Ich müsste, um eine nachträgliche Deregistrierung der verwendeten 0190er-Nr und weitere Sanktionen möglich zu machen, den Einwahlvorgang komplett von Anfang bis Ende nachvollziehbar anhand der Originaldateien vorlegen. Dabei muss deutlich gemacht werden, wie die Einwahl genau erfolgte, die exe des Dialers, die Ausgangs-URL,... usw. usf.

Ich HABE ABER DEN REGISTRIERTEN DIALER NICHT!!!!!!

Es wurde ein Active-X-Zertifikat bejaht und los ging's. Da ist nichts.

Bei der zweiten "Einwahl", die ja eher eine "Umwahl" war (dialer bricht sich selbst ab und wählt sich wieder ein, wieder Blocktarif) und bei der dritten und vierten Einwahl gibt es "Bestätigungsfenster". Diese Fenster sind ein Witz. NIEMALS RegTP-konform, im Leben nicht.

Registriert ist der erotik.exe und den finde ich nirgends, ich finde aber ein kryptisches Stückchen in der index.dat, in dem das Wort "HASH" vorkommt. Ist das ein hash-Wert???

Hat sich die Datei in Luft aufgelöst? GAB es überhaupt eine Dialerdatei??? tscore.exe kann sich einwählen, die Parameter kriegt er von sonstwoher. Was weiss ich!

Na, da bin ich ja mal gespannt, was jetzt die Leute machen, die einen Schaden davon haben und um Weihnachten herum ihre ersten Erinnerungsschreiben gekriegt haben.

Zivilrechtlich, das zum Trost, sieht es natürlich gut aus. Ob man klagen könnte (negative Feststellungsklage)??? Ob in-telegence immer noch den Anbieter zur Zurücknahme seiner Forderung bewegen kann, wenn man entschlossen droht, die Polizei einzuschalten??? Ob es überhaupt viele Betroffene gibt??? Fragen über Fragen???

Kann man eigentlich den erlittenen psychischen Schaden durch das monatelange Bibbern nicht einklagen?

Muss ich jetzt das Morsealphabet lernen oder ist die RegTP-Botschaft janusköpfig???

Ich übe schon mal!

---- . .. ... ... .


---- . .. ... ... .


---- . .. ... ... .



:evil:
 
@cicojore

Kann evt damit aushelfen... Muss mich aber momentan mal wieder ums Real Life (ausserhalb von 20 Zoll Display, glaube ich) kuemmern.

<quote cicojore>
tscore.exe kann sich einwählen, die Parameter kriegt er von sonstwoher
</quote>
Antwort dazu per Experiment (!!!!!!!! nur bei gezogener Telefonleitung!!!!!!!!!)

DOS - Fenster auf, ins Verzeichnis von tscore.exe
Eingabe: cd c:\windows\system\webinstall
Eingabe: tscore.exe 45228
Einwahl erfolgt prompt (ohne Einwahlaufforderung, aber mit komisch flackerndem kleinen Fenster).

geht auch ueber Javascript von einer Webseite per ActiveX Komponente webinstall.dll:
Befehl: plugin.invokeProgram("TSCore.exe", 45228, true);

Was ist nun 45228? Eine KundenID, TSCore.exe laedt dann die Infos ueber Rufnummer/Webseite/Tarif von
h**p://w00t.tscash.com/customer/45228
herunter. Dieser Link ist nach bestem Wissen u Gewissen sicher, und zum Experimentieren gedacht, es kommt lediglich eine Textdatei, veraendert mal die Nummer. Klappt naemlich auch fuer andere IDs (etwa von 50-48000)

So long, and have a nice weekend, dear reader
 
Re: Untaetigkeit der Staatsanwaltschaft bei Dialern?

TSCoreNinja schrieb:
Kurze Zusammenfassung des Vorganges:
-Einwahl im Nov 2003
-Site war ein IQ Test, der ueber einen nicht registrierten Dialer abgerechnet wird.

Der Betrugsstraftatbestand dürfte wohl nicht erfüllt sein.

Aber: wurde mit sonstigen wissentlich unwahren, irreführenden Angaben der Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorgerufen?

--> strafbar, § 4 UWG.
http://transpatent.com/gesetze/uwg.html#4

Oder wurde in wettbewerbswidriger Weise gegen e-commerce-Vorschriften verstoßen?

"Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die ... die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden

angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann (...)"

--> teuer, § 1 UWG, § 312e BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/312e.html

gal.
 
Re: Untaetigkeit der Staatsanwaltschaft bei Dialern?

galdikas schrieb:
Der Betrugsstraftatbestand dürfte wohl nicht erfüllt sein.

IQ Test wurde von freenet.de beworben, und die Einwahl erfolgte unwissentlich und unbemerkt(!), sie dachte, der Test sei kostenlos. Zumindest ist meine Frau getaeuscht worden, was ja im Prinzip Grundlage fuer Betrug ist (siehe mein 2. Posting). Vielleicht ist es blauaeugig, aber es soll ja noch kostenlose Dinge im www geben (wenn man nicht gerade den Top-Links von google folgt)

Auch IQ-Tests, z.B.
http://www.freenet.de/freenet/wissenschaft/testarea/iqtest/startseite_iqtest/

galdikas schrieb:
Aber: wurde mit sonstigen wissentlich unwahren, irreführenden Angaben der Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorgerufen?

--> strafbar, § 4 UWG.
http://transpatent.com/gesetze/uwg.html#4

Oder wurde in wettbewerbswidriger Weise gegen e-commerce-Vorschriften verstoßen?

Apropos, wie sieht es eigentlich mit dem Impressum aus? Meines Erachtens ist es in dem Fall falsch, naemlich eine polnische Firma, die hoechstwahrscheinlich nicht existiert. Aber hier begebe ich mich auf duennes Eis, muesste man nachvollziehen.

galdikas schrieb:
"Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die ... die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann (...)"

--> teuer, § 1 UWG, § 312e BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/312e.html
Yup, gut zu wissen, leider war sich meine Frau nicht bewusst, eine Bestellung/Vertrag durch im 1. Posting angezeigten Einwahldialog abzuschliessen.

Verstoss gegen § 312e BGB, Absatz2, hoechstens?
die in der Rechtsverordnung nach Artikel 241 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
gal.
 
@ TSCoreNinja

Ich finde, Du stellst genau die richtigen Fragen!

Zur strafrechtlichen Seite: wenn der Dialer sich – auf welche Weise auch immer – selbsttätig einwählt und Du das auch dokumentieren kannst, dürfte die Sache eindeutig sein, - und dann wäre m. E. auch ein Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens sinnvoll. Wenn der Dialer bloß durch „ungenaue“ Angaben zu „versehentlichen“ Klicks führt, ist die Täuschungsabsicht – gemäß „allgemeiner Erfahrung“ – sicherlich auch gegeben, aber sehr viel schwieriger nachweisbar.

Zur Beruhigung: ich glaube, daß die Dialerseuche sich letztlich eher vor den Zivilgerichten entscheiden wird. Da hat in letzter Zeit ein Umdenken stattgefunden, wie mittlerweile auch die Intrum Iustitia einräumt:

http://www.goettinger-tageblatt.de/nachrichten/lokales/240114.html

Wenn sich diese Rechtsprechung weiter durchsetzt, wird sich das Geschäftsmodell bald nicht mehr lohnen.

Zu Deiner Idee der GmbH-Gründung: genau so wird es laufen! Allerdings zum Porsche wird es bei den wenigsten reichen, zunächst heißt es lange harte Arbeit, um sich in der Branche nach oben zu kämpfen. :o
„Zweckdienliche“ Hintergrundinformationen findest Du in den Foren der Gegenseite:
www.jaginforum.de
www.affiliates.de

Ach ja: bei der Lektüre das Popcorn nicht vergessen! :D :D :D
 
Die polnische Firma GB Internet kenne ich nicht, aber ich kenne eine holländische Firma diesen Namens:

G.B. Internet B.V. 09136153 0000
Koopmanslaan 3, 7005BK Doetinchem
(Quelle: kvk.nl, Handelsregister Holland)

siehe dazu auch:

Internet Clearing B.V.
Ondernemingscentrum Achterhoek
Koopmanslaan 3
NL-7005 BK Doetinchem

(Quelle: www.internet-clearing.com)

Verantwortlich für Internet Clearing ist... siehe RegTP

Anmerkung zu Deiner Umfrage : Das ist eine Suggestivfrage und damit sind die Ergebnisse ungültig. Eine passendere Frage wäre: "Würden Sie innerhalb des Zeitrahmens, in dem sie gewöhnlich einen weiterführenden link klicken, registrieren, dass hier ein ungewöhnlicher Vorgang stattzufinden im Begriff ist, nämlich die Trennung der bestehenden Verbindung und der Ersatz derselben durch eine kostenpflichtige Verbindung, über deren genauere Rahmenbedingungen sie sich über die AGBs informieren sollten". Wer im Durchschnitt weiterführende links nach 2 sekunden klickt und in dieser Zeit mehr als die Hälfte dieser Frage lesen und verstehen kann, hat einen IQ von 170 und braucht den Test nicht mehr...
 
TSCoreNinja schrieb:
DOS - Fenster auf, ins Verzeichnis von tscore.exe
Eingabe: cd c:\windows\system\webinstall
Eingabe: tscore.exe 45228
Einwahl erfolgt prompt (ohne Einwahlaufforderung, aber mit komisch flackerndem kleinen Fenster).

geht auch ueber Javascript von einer Webseite per ActiveX Komponente webinstall.dll:
Befehl: plugin.invokeProgram("TSCore.exe", 45228, true);

Mooooment, sagte Loriot. Wenn also webinstall.cab installiert ist und ich habe ein javascript und das javascript sagt

plugin.invokeProgram("TSCore.exe", 45228, true)

dann wählt er sich ein ohne weitere Anfrage.


Neulich habe ich hier was gelernt: "Anweisungen werden gehandelt". Also ist "plugin.invoke" die Anweisung, in Klammern die Parameter.

Gut, verstehe.

Aber damit ist doch nur klar, dass er sich damit einwählt. Entscheidend sind also die Bedingungen dafür, dass plugin.invoke aufgerufen wird.

if (Bedingung) = 3x ok nach ordentlicher Preisangabe, mit Angabe der Nummer, Tarif, usw. pipapo, then dialer= 8) (bleibt aber ein entscheidender Haken, den ich erst verrate, wenn diese Beweisführung nicht ausreicht)

if (Bedingung) not = siehe oben, then dialer :cry:

if (Bedingung) = nichts, then dialer = :devil2:

if (Bedingung) = Sicherheitszertifikat bejahen, then: mail an Microsoft und auf Schadensersatz klagen, denn nach der Bestätigung des Zertifikats kommt ein Windows-Update namens Blubb... Dann muss entweder Microsoft mir Schadensersatz zahlen oder sich an den wenden, der den Eindruck erweckt, da fände ein Windowsupdate statt, für das man ja auch ein Zertifikat bestätigen muss.

Da bin ich aber froh, dass ich noch keinen Anwalt habe. Den braucht man dann doch wohl nicht...
 
Seid Ihr aber cool... Aber das Geld landet doch in Tschechien. Siehste. Zumindest vom Ruhrgebiet aus gesehen ist das fast Tschechien ;)

@tscoreninja: Wer hat denn nun deine 30 Euronen gekriegt?

@cicoroje: Was ist eigentlich genau dein Problem?
 
Qoppa schrieb:
@ TSCoreNinja
Zur strafrechtlichen Seite: wenn der Dialer sich – auf welche Weise auch immer – selbsttätig einwählt und Du das auch dokumentieren kannst, dürfte die Sache eindeutig sein, - und dann wäre m. E. auch ein Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens sinnvoll. Wenn der Dialer bloß durch „ungenaue“ Angaben zu „versehentlichen“ Klicks führt, ist die Täuschungsabsicht – gemäß „allgemeiner Erfahrung“ – sicherlich auch gegeben, aber sehr viel schwieriger nachweisbar.
Ok, juristische Sichtweise der Taeuschung und "allgemeine" liegt also auseinander. Als Laie wundere ich mich darueber...

Qoppa schrieb:
Zur Beruhigung: ich glaube, daß die Dialerseuche sich letztlich eher vor den Zivilgerichten entscheiden wird.
Warum zur Beruhigung? Ich habe Strafanzeige gestellt, und wollte, dass gegen die Hinterleute ermittelt und Anzeige erhoben wird. Zivilrechtlich sehe ich wenig Chance, die Ansprueche gegen uns durchzusetzen (RegTP: wenn ein Dialer nicht registriert ist, besteht kein Zahlungsanspruch), aber wieviele Leute sonst zahlen. Und das die Hintermaenner davon leben koennnen, stoert mich :X

Qoppa schrieb:
Wenn sich diese Rechtsprechung weiter durchsetzt, wird sich das Geschäftsmodell bald nicht mehr lohnen.
Wenn den Hintermaenner mit Bewaehrungsauflagen eine Widerholung solcher Betrugsversuche untersagt wuerde, vermutlich noch schneller :D

Qoppa schrieb:
Zu Deiner Idee der GmbH-Gründung: genau so wird es laufen! Allerdings zum Porsche wird es bei den wenigsten reichen, zunächst heißt es lange harte Arbeit, um sich in der Branche nach oben zu kämpfen. :o
Laeuft es doch schon lange (siehe meinen Link zur Veranstaltung auf Malle). Problem ist, so lange dies zumindest theoretisch aufgeht, wird es gemacht werden

Qoppa schrieb:
Ach ja: bei der Lektüre das Popcorn nicht vergessen! :D :D :D
Yup, vermutlich braeuchte ich hoehere Dosen... :D
 
Zahlreiche Teilname

12 Stimmen nach 5 Tagen, bei 95 Views vom Dialog?

Ist es zu kompliziert, die Abstimmung zu benutzen?

Oder gilt das Motto: who cares?

ein sich wundernder
TSCoreNinja
 
Re: Zahlreiche Teilname

TSCoreNinja schrieb:
12 Stimmen nach 5 Tagen, bei 95 Views vom Dialog?

Ist es zu kompliziert, die Abstimmung zu benutzen?

Oder gilt das Motto: who cares?

ein sich wundernder
TSCoreNinja


Du musst einen Staatsanwalt davon überzeugen, nicht die Forums-Besucher.
Deshalb werde ich nicht abstimmen. Als Erklärung für mein Verhalten.
 
Re: Zahlreiche Teilname

Der Jurist schrieb:
TSCoreNinja schrieb:
12 Stimmen nach 5 Tagen, bei 95 Views vom Dialog?

Ist es zu kompliziert, die Abstimmung zu benutzen?

Oder gilt das Motto: who cares?

ein sich wundernder
TSCoreNinja
Du musst einen Staatsanwalt davon überzeugen, nicht die Forums-Besucher.
Deshalb werde ich nicht abstimmen. Als Erklärung für mein Verhalten.

Ich habe zweierlei Motivation:
-mich zu informieren, ob ich zu verbohrt bin. Wieviele Leute wuerden darauf hereinfallen, wenn sie so etwas sehen

-ggf gegen Einstellung widersprechen, wenn ich das vernuenftig begruenden kann. Und unter anderem diese Abstimmung zitieren als Beleg fuer eine Taeuschung, wenn hinreichend deutlich wird, das der normale Computerbenutzer dies auch so sieht (sicherlich nur ein relativ schwaches Argument, da hier die Grundtendenz in der Beurteilung von Dialern relativ klar ist)
 
Zurück
Oben