Das heftig umkämpfte "Zugangserschwerungsgesetz" kann nicht planmäßig zum 1. August in Kraft treten, da der Entwurf dem Bundespräsidenten noch nicht zur Prüfung vorliegt.
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.