Staatsanwaltschaft: Abo-Fallen sind Betrug

sascha

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Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin zitiert aus einem Schreiben, das Paymentanbieter derzeit an ausgewählte Kunden verschicken. In diesem Schreiben wird auf die Staatsanwaltschaft München I Bezug genommen. Diese gehe "nunmehr von vorsätzlichem Betrug bei den Fällen aus(geht), bei denen in der so genannten Eingabemaske damit geworben wird, dass ein günstiges Probe-Abonnement (Schnupper-Abo, Tageszugang etc.) abgeschlossen werden kann, sich dann aber nur aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, dass sich dieses Probe-Abonnement automatisch in ein dauerhaftes, kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wird."

http://www.verbraucherrechtliches.d...t-munchen-geht-bei-abo-fallen-von-betrug-aus/
 
AW: Staatsanwaltschaft: Abo-Fallen sind Betrug

Fragt sich, inwieweit dadurch das Vorgehen von "Anbietern" aus Ö und CH davon betroffen ist
und beeinträchtigt wird. Der Anteil unter den Anbietern nach Ansicht der Sta betrügerischen Vorgehens ist beträchtlich.

Außerdem würde es mich wundern, wenn nicht mit rasiermesserscharf an der Legalität entlang formulierten
Webseiten weiter agiert wird.

cp
 
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Captain Picard schrieb:
Fragt sich, inwieweit dadurch das Vorgehen von "Anbietern" aus Ö und CH davon betroffen ist und beeinträchtigt wird.
Es fällt ja eines auf: Bei Schweizer Anbietern werden manchmal Kunden aus der Schweiz ausgeschlossen (Auswahlliste lässt nur die Einstellungen "Deutschland" und "Österreich" zu). Dasselbe bei zumindest einem österreichischen "Anbieter". Da fehlt "Österreich" in der Auswahlliste.
Zufall? Wohl eher nicht.

Gruß
Wembley
 
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lysander79 schrieb:
Keine Ahnung. Mir wurde auch nur die anonymisierte Fassung zugespielt.
Naja, die Bewertung, dass entsprechende Seiten gegen das Verbot überraschender Klauseln verstoßen und Verträge daher nichtig sind, teilst Du ja wohl. Unterstellt man Absicht, die m. E. gegeben ist, ist der Schluß auf systematischen Betrug irgendwie naheliegend. Nun braucht es noch einen, der das in München anzeigt. Bei soviel Vorarbeit sollte die Anklage schnell gefertigt sein.

Andererseits: kann die StA nicht von auch Amts wegen tätig werden? Belege gibt es im Web ja genug.

M. Boettcher
 
AW: Staatsanwaltschaft: Abo-Fallen sind Betrug

Ich kapiere nicht, was es mit der Formulierung "in Zukunft" auf sich hat.

Die Absicht, Verbraucher zur Eingabe von Adressdaten in irriger Annahme der Vertragsbedingungen zu bringen, ist offensichtlich bei dem Abonepp. Das zu begreifen erfordert kein Jura-Studium.

Wenn man jetzt überzeugt ist, in diesen Fällen Betrug nachweisen zu können, sehe ich keinen Grund, warum man nicht Altfälle entsprechend angeht. Die Rechtslage hat sich nicht geändert. Man hat jetzt nur nachgeschaut, was im Gesetz steht. Das Gesetz galt so auch vor 6 Monaten.

Die Geschäfte wurden von raffinierten Rechtsberatern auf maximalen Gewinn optimiert. Wenn diese den Rechtsrahmen falsch vermutet hatten, sehe ich keinen Grund, warum Geschädigte aus der Vergangenheit nicht zu ihrem Recht kommen sollten.

Dietmar Vill
 
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drboe schrieb:
Nun braucht es noch einen, der das in München anzeigt.
Dort gibt es zig Anzeigen aber wenn man die Einzelfälle prüft, kommt zumeist nur Nonsens dabei raus, der nicht zu einer Klageerhebung oder gar zu einer Verurteilung führen kann. Der Betrugsverdacht als solcher mag augenscheinlich (gewerbsmäßig/bandenmäßig) gegeben sein, doch bislang hielt der mEn noch nie der Prüfung durch die StA stand. Gerade deshalb ist Reducal´s Frage auch für mich interessant, um nachhaken zu können.

drboe schrieb:
....kann die StA nicht von auch Amts wegen tätig werden?
Bei der heutigen Vorgangsbelastung ist das mMn nahezu undenkbar, zumal sich ohnehin nur wenige StA´s mit derartigen Themen hinreichend befassen. Gerade in München rollieren die jungen wilden Staatsanwälte so schnell zum Richteramt oder sonst wohin, dass schon von daher gar keine Zeit ist, sich auf Massenphänomene nur dem Interesse wegen zu stürzen.
 
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Insider schrieb:
Dort gibt es zig Anzeigen aber wenn man die Einzelfälle prüft, kommt zumeist nur Nonsens dabei raus, der nicht zu einer Klageerhebung oder gar zu einer Verurteilung führen kann. Der Betrugsverdacht als solcher mag augenscheinlich (gewerbsmäßig/bandenmäßig) gegeben sein, doch bislang hielt der mEn noch nie der Prüfung durch die StA stand.
Das muss sich geändert haben, denn bei Ronny Jahn heisst es:

hat ... im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens mitgeteilt, dass sie [die Staatsanwaltschaft München I] nunmehr von vorsätzlichem Betrug bei den Fällen ausgeht, bei denen in der so genannten Eingabemaske damit geworben wird, dass ein günstiges Probe-Abonnement (Schnupper-Abo, Tageszugang etc.) abgeschlossen werden kann, sich dann aber nur aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, dass sich dieses Probe-Abonnement automatisch in ein dauerhaftes, kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Im Übrigen ist doch kaum verständlich, das ein massenhafter Betrugsvorgang sich aus dem Einzelfall nicht ableiten lassen soll. Egal wer hereingelegt wurde: irgendein Anwalt kann das sicher einmal als Betrug nachvollziehbar darstellen. Und ist es einmal Betrug, so gilt das für alle diese Fälle. Und da legt dvill den Finger berechtigt in die Wunde: die Strafbarkeit ist angesichts der gegenüber früher völlig unveränderten Rechtslage doch nicht erst für die Zukunft und nicht dadurch gegeben, dass die StA München I diese ihre Einschätzung mitteilt. - (wem überhaupt? Einer Inkassofirma, einem Anwalt?) - Die StA schaft doch mit dieser Publikation nicht das Recht, sondern es existiert bereits vollständig. Man stelle sich einmal vor, die StA würde feststellen, dass ein absichtlicher Schuß in den Kopf den Tatbestand des Mordes erfüllt, will dies aber erst für künftige Fälle nach einer entsprechenden Mitteilung an die Anwälte der Mafia verfolgen. Was dann wohl los wäre. Geht es aber um Gauner, die im Internet tätig sind, will man denen offenbar wieder Pardon einräumen, so wie bei den Dialerbetrugsmaschen, und Erkenntnisse nur als Warnung verstehen.

M. Boettcher
 
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[sarkasm mode on]
drboe schrieb:
...und Erkenntnisse nur als Warnung verstehen.
M. Boettcher
Manche Münchner sind schon froh, wenn es bei der Staatsanwaltschaft München I Erkenntnisse gibt ;)
[sarskasm mode off]
In der Sache teile ich Deine Auffassung wie Deine Verwunderung.
 
AW: Staatsanwaltschaft: Abo-Fallen sind Betrug

Ich erweitere meine Verwunderung, dass hier möglicherweise Betrügern Freiversuche in der Verletzung geltenden Rechts eingeräumt werden könnten, dahingehend, dass es hier oft um gemeinschaftliches, verabredetes Handeln geht.

Neben dem Anbieter sorgt der Werbedrücker für die Anwerbung von hinreichend vielen Kunden und ein Inkassobüro in voller Kenntnis der Fragwürdigkeit der Forderung für die notwendige Zahlungsbereitschaft durch Androhung haltloser Konsequenzen wie Zwangseinzug oder negativer Schufa-Einträge usw..

Opfer solcher Angebote wurden oft Kinder und Jugendliche, denen widerlicher Weise dann sogar Strafanzeigen angedroht wurden, weil sie angeblich eine Leistung für Erwachsene erschlichen hätten.

Leute, die die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern mit dieser Kaltblütigkeit ausnutzen wollen, benötigen nicht selbst die grenzenlose Nachsicht der Rechtspflege.

Es würde das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv untergraben, wenn hier durch Untätigkeit der zuständigen Behörden eine Art Generalamnestie für Betrüger praktiziert würde, während sich die Bürger weiter mit alten Forderungen herumschlagen dürfen.

Dietmar Vill
 
AW: Staatsanwaltschaft: Abo-Fallen sind Betrug

Interessant...
Soso, die StA München I geht davon aus. Dann wird es ja mindestens ein Verfahren geben, in dem das geklärt wird. Da kann die StA von viel ausgehen - das wird das Gericht entscheiden.
So wird die obige Meldung von einem durchaus bekannten Menschen kommentiert. Woher nimmt der nur seine Sicherheit? Man darf gespannt sein und evtl. hoffen, dass die Münchner (StA und Gerichte) es "denen" zeigen.

http://www.affiliate.de/forum/ftopic9758-15.html
 
AW: Staatsanwaltschaft: Abo-Fallen sind Betrug

Aka-Aka schrieb:
Woher nimmt der nur seine Sicherheit?
Berufserfahrung.
Man darf gespannt sein und evtl. hoffen, dass die Münchner (StA und Gerichte) es "denen" zeigen.
http://www.affiliate.de/forum/ftopic9758-15.html
[Kristallkugelauspack]Man wird ermitteln. Lange ermitteln. Es wird auch die eine oder andere Gerichtsverhandlung geben. Irgendwann wird absehbar, dass es zu einer Verurteilung mit einer Geldstrafe, die relativ im Bereich eines Taschengeldes liegt, kommen kann. Dann und erst dann wird man das Geschäftsmodell geringfügig anpassen und das Verfahren mit einem billigen Deal begraben.[Kristallkugeleinpack]

Gruß A. John
 
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Also. Inzwischen hat die Presseabteilung von der Staatsanwaltschaft bei mir angerufen und wollte wissen, von welchem Staatsanwalt das zitierte Schreiben stammt. Da konnte ich leider nicht weiterhelfen. Der Pressesprecher meinte, dass er die Meldung nun in der Behörde rumgegeben hat und hofft, dass sich der betreffende StA meldet. Er wies allerdings darauf hin, dass sie viele Staatsanwälte haben und das entsprechend dauern kann.
 
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dvill schrieb:
Ich erweitere meine Verwunderung, dass hier möglicherweise Betrügern Freiversuche in der Verletzung geltenden Rechts eingeräumt werden könnten, dahingehend, dass es hier oft um gemeinschaftliches, verabredetes Handeln geht.

Es geht nicht darum, "Freiversuche" einzuräumen. Die Strafbarkeit eines Betruges setzt nun einmal auch den Vorsatz hinsichtlich des "Nichtbestehens" der geltend gemachten Forderung voraus.
 
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lysander79 schrieb:
Es geht nicht darum, "Freiversuche" einzuräumen. Die Strafbarkeit eines Betruges setzt nun einmal auch den Vorsatz hinsichtlich des "Nichtbestehens" der geltend gemachten Forderung voraus.
Die Aussage verstehe ich nicht.

Ob jemand etwas mit Vorsatz und/oder in betrügerischer Absicht tut, hängt von dieser Person ab und hat nichts damit zu schaffen, welche Paragraphen in einer Staatsanwaltschaft aktuell intensiv gelesen werden.

Was ändert sich in der Bewertung des Handelns einer Person, wenn andere zu einem späteren Zeitpunkt etwas anderes tun?

Dietmar Vill
 
AW: Staatsanwaltschaft: Abo-Fallen sind Betrug

Es geht darum, diese Personen darüber zu informieren, dass das was sie tun rechtswidrig ist. Damit sie - vereinfacht ausgedrückt - nicht sagen können: "Ich bin davon ausgegangen, dass die Forderungen berechtigt sind".
 
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lysander79 schrieb:
Es geht darum, diese Personen darüber zu informieren, dass das was sie tun rechtswidrig ist. Damit sie - vereinfacht ausgedrückt - nicht sagen können: "Ich bin davon ausgegangen, dass die Forderungen berechtigt sind".
Ist der Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" außer Kraft gesetzt?
Wenn ja, wann und warum?

cp
 
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lysander79 schrieb:
Es geht darum, diese Personen darüber zu informieren, dass das was sie tun rechtswidrig ist.
??? Das ist Deine persönliche Spekulation, nehme ich an. Solange nicht einmal die StA München I weiss, wer da was gesagt haben könnte, lesen wir hier Kaffeesatz - aber wenn stimmen würde, was Du schreibst (und wenn es denn vor Strafe schützen würde), dann wären wir wohl endgültig im Rechtssystem von Germanistan angelangt...
 
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