Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin zitiert aus einem Schreiben, das Paymentanbieter derzeit an ausgewählte Kunden verschicken. In diesem Schreiben wird auf die Staatsanwaltschaft München I Bezug genommen. Diese gehe "nunmehr von vorsätzlichem Betrug bei den Fällen aus(geht), bei denen in der so genannten Eingabemaske damit geworben wird, dass ein günstiges Probe-Abonnement (Schnupper-Abo, Tageszugang etc.) abgeschlossen werden kann, sich dann aber nur aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, dass sich dieses Probe-Abonnement automatisch in ein dauerhaftes, kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wird."
http://www.verbraucherrechtliches.d...t-munchen-geht-bei-abo-fallen-von-betrug-aus/
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