Speichern von IP-Adressen

Reducal

Forenveteran
Übertrag aus: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=135689#135689

Qoppa schrieb:
was wird nun geloggt und gespeichert und was nicht?!?
hängt vom Internetprovider und Tarif ab. Bei Flatrate darf eigentlich gar nicht gespeichert werden (es gab da ein Urteil AG Darmstadt gegen T-Online).

Zweite Runde, die T-Online gibt nicht auf!

Heute in der AZ:
dpa schrieb:
Heute Entscheidung zu Datenspeicherung bei T-Online

Das Landgericht Darmstadt will heute sein Urteil zur Speicherung von Verbindungsdaten beim Internet-Anbieter T-Online verkünden. Das Verfahren ist bereits in der zweiten Instanz, nachdem das Amtsgericht dem Unternehmen aufgegeben hatte, die bei der Einwahl vergebene Internetadresse (IP- Adresse) seiner Kunden nach der Abrechnung zu löschen.

Das Gericht folgte damit der Auffassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz.

Mit Hilfe der IP-Adresse lässt sich das Verhalten von Internet-Nutzern lückenlos nachvollziehen. Dem ersten Urteil zufolge darf T- Online zwar keine IP-Adressen mehr speichern, wohl aber sämtliche Abrechnungsdaten wie etwa Beginn und Ende der Verbindung sowie die übertragene Datenmenge.
 
Hat sich in der zweiten Instanz nochmal eine Abfuhr geholt
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern

Die T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Klage des Flatrate-Nutzers Holger Voss (Az. 25 S 118/2005). Das bislang ebenfalls mitgespeicherte Volumen darf der Provider noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass diese Daten für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind und deshalb deren Erhebung und Speicherung nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig ist. Die bislang über Voss erhobenen Daten müssen rückwirkend gelöscht werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht T-Online ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro oder 6 Monate Haft, vollstreckbar gegen den Vorstand.
cp
 
sascha schrieb:
Mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung dürfte das wohl hinfällig sein...
Nach meinem Verständnis müssten nun T-Online & Co. die Speicherung so lange aussetzen, bis die gesetzliche EU-Vorgabe national umgesetzt ist. Für kommerzielle "Verwerter" wird (meiner [derzeitigen] Meinung nach) vorerst alles beim alten bleiben.
 
Reducal schrieb:
meinem Verständnis müssten nun T-Online & Co. die Speicherung so
lange aussetzen
Denke ich nicht, T-Online sieht das wohl als Einzelentscheidung, bei der jeder für sich das nochmal durchfechten müßte.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67088
Da es sich um eine Einzelklage handelt, wird von dieser Entscheidung allerdings nur
das Vertragsverhältnis mit einem einzigen Kunden berührt. T-Online erwiderte,
dass man sich nicht auf eine am Einzelfall orientierte Löschung von Benutzerdaten
einlassen könne und drohte unverhohlen mit einer Kündigung des Vertragsverhältnisses
mit der vereinbarten Kündigungsfrist von 30 Tagen.
netter Verein...

cp

PS: hier bedauert man es fast, dass es keine .....klage in Deutschland gibt...
 
sascha schrieb:
Mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung dürfte das wohl hinfällig sein...
da wird man sehen müssen, wie das umgesetzt wird. Das Vorhaben widerspricht den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Datensparsamkeit und der Verhältnismäßigkeit. Es ist also vorhersehbar, daß sich das BVerfG damit beschäftigen wird.


Sehr anschaulich und informativ zur IP-Speicherung:
http://www.heise.de/ct/05/15/032/
 
Captain Picard schrieb:
Denke ich nicht, T-Online sieht das wohl als Einzelentscheidung, bei der jeder für sich das nochmal durchfechten müßte.
Wobei der Gerichtsstand Darmstadt ist, und daher die Klage für den Kläger kaum ein Risiko darstellt. Ich denke jedenfalls, daß AG und LG Darmstadt bei gleichgelagerten Fällen auch gleich entscheiden werden.
 
Tipp für T-Online

Anstelle von T-Online würde ich nun die Tarife umstellen und in die Vertragsbedingungen aufnehmen, daß die Überschreitung eines Datentransferlimits von - sagen wir - 1 Terrabyte pro Tag mit einer zusätzlichen Gebühr von 5 Ct belegt wird. Und schon gibt es wieder ein berechtigtes Interesse an der Datenspeicherung, ohne die es nämlich keine Strafverfolgung im Internet mehr geben würde. :bussi:
 
Re: Tipp für T-Online

Prosecutor schrieb:
Überschreitung eines Datentransferlimits
...danach habe ich noch nicht gesucht aber ich meine, dass es in den Tiefen der AGB eine Art Ausschlussklausel gibt, die auch Flatrates bei T-Online wieder aushebelt.
Prosecutor schrieb:
Interesse an der Datenspeicherung, ohne die es nämlich keine Strafverfolgung im Internet mehr geben würde.
Strafverfolgung wird es dahingehend immer geben. Es bleibt aber dahingestellt, wie erfolgversprechend die ist, ohne Verbindungs- und dazugehörigen Bestandsdaten.
 
Re: Tipp für T-Online

Prosecutor schrieb:
Anstelle von T-Online würde ich nun die Tarife umstellen und in die Vertragsbedingungen aufnehmen, daß die Überschreitung eines Datentransferlimits von - sagen wir - 1 Terrabyte pro Tag mit einer zusätzlichen Gebühr von 5 Ct belegt wird.
So macht das ein ganzer Sack voll Flatrate-Anbieter. Man nennt sowas Fair-Use-Klausel.
 
AW: Speichern von IP-Adressen

Also ich verstehe eins nicht.
Die Datenspeicherung insbesondere bei Flatrates ist doch nicht im Sinne des Kunden, also quasi kundenfeindlich.Wiso sich T-online nur so sperrt ist nur so zu erklären, das T-online ein ehemaliges Staatsunternehmen ist , und so immer Staatskonform handeln will.

Für DSL Nutzer sollte es daher nur eins geben: Tschüß sagen zu T-online und alle anderen die freiwillig staatskonform speichern (wie auch 1&1).
Es gibt bessere und billigere DSL Zugangsanbieter und Provider.
 
AW: Speichern von IP-Adressen

pasmaster schrieb:
Es gibt bessere und billigere DSL Zugangsanbieter und Provider.
Als da wären? Rahmenbedingungen (für Hamburg): Call-by-Call für Telefonie muss vollständig erhalten bleiben. Keine Portsperre. Entstörung (Telefonie, DSL und Internet) mind Mo-Fr. von 7:00-18:00 Uhr. Keine überraschenden AGB/Vertragsänderung. 1024/128 KBit/s ist ausreichend. Mini-Ersparnisse bei sonst gleichen Leistungen lohnen den Wechselaufwand nicht.

M. E. fallen damit mindestens weg: Hansenet, Arcor, Strato, 1&1, AOL, Freenet, Lycos, Tiscali, Mediaways.

Deine Empfehlung?

M. Boettcher
 
Zurück
Oben