Sehr geehrter Herr ***,
es tut mir leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich im Falle von Mobilfunkanschlüssen die gewünschte Auskunft nicht erteilen kann. Die von Ihnen angegebene Rufnummer ist, wie Sie schon selber festgestellt haben, eine Rufnummer im Mobilfunknetz von T-Mobile. Die Aussage von T-Mobile ist richtig, dass Auskünfte über den Anschlussinhaber nur an auskunftsberechtigte Stellen erteilt werden. Die Bundesnetzagentur gehört nicht zu den auskunftsberechtigten Stellen!
(§ 112 Automatisiertes Auskunftsverfahren:
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__112.html)
Die Bundesnetzagentur verfügt auch nicht über die Informationen "Rufnummerninhaber und Adresse". Diese Auskünfte werden bei den Netzbetreibern eingeholt und an die abfragenden Ermittlungsstellen (z. B. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden) weiterleitet. Hierzu ist bei der Bundesnetzagentur eine eigene unabhängige Stelle eingerichtet, die derartige Informationen rund um die Uhr einholt und an die Berechtigten weitergibt. Diese Stelle der Bundesnetzagentur darf dabei keine Auskunftsersuchen zu eigenen Zwecken - etwa zur Ermittlung von Letztverantwortlichen im Rahmen der Spamverfolgung - starten oder etwa eingehende Daten innerhalb des Hauses - etwa an den Bereich Rufnummernmissbrauch - weitergeben.
Um den Rufnummern-Inhaber festzustellen kann ich Sie nur an die allgemeine Telefonauskunft verweisen und dort auf die Möglichkeit der Invers-Suche (zu einem im Telefonbuch eingetragenen Teilnehmer die Adressdaten mit Hilfe der Telefonnummer ermitteln, wenn dieser einer Rückwärtssuche (Suche mit Telefonnummer) nicht widersprochen hat). Im Internet besteht z. B. auf der Seite
http://www1.dasoertliche.de/ (Erweiterte Suche inkl. Rückwärtssuche) die Möglichkeit den Rufnummerninhaber festzustellen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft dennoch geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen