Shortpay Mobile Online Kundencenter

shortpay

Frisch registriert
Shortpay Mobile Online Kundencenter

Eine Übersicht aller Abo Dienste, eine Content Beschreibung, die Adressen und Ansprechpartner der jeweiligen Inhalte,
die Möglichkeit mit einem Klick das bestehende ABO zu beenden oder mit nur einem Klick erneut in den geschützen Contentbereich zu gelangen ?

Das Shortpay Mobile Kundencenter findet sich unter:

http://www.smsrechnung.de

Der Zugang erfolgt über ein geschütztes Passwort.
Dieses wird an die registrierte Handynummer kostenfrei zugesand.

Für die Nutzung des Dienstes entstehen keine weiteren Kosten.
 
Habe mir den Ablauf eines Bestellvorganges angesehen.

Woher erhält man das 2.Fenster. Etwa vom Inhalteanbieter?

Woher erhält man den Pincode? Etwa vom Inhalteanbieter?

Woher erhält man das 3.Fenster? Etwa vom Inhalteanbieter?

Woher erhält man den Zugangscode? Etwa vom Inhalteanbieter?

Wie wird sichergestellt dass der Endverbraucher einen Preis bewusst wahrgenommen hat?

Wie wird sichergestellt dass der Endverbraucher die AGB akzeptiert hat?
Warum kann der Endverbraucher die AGB nicht ausdrucken?

Fragen mit Bitte um Antwort
 
Zusatzfrage: Warum wurde der Hinweis, dass es sich um ein (selbstverlängerndes)
Abonnement handelt, wieder entfernt?

[noparse]http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=276[/noparse]
Update vom 04. August: Anbieter bessert nach

Die Global Netcom GmbH, die das Zahlungsmittel Handy-Payment für die genannten Seiten zur Verfügung stellt, hat sehr kurzfristig reagiert und nachgebessert. Auf den Seiten war zumindest heute deutlich zu lesen, dass bei Buchung ein Abonnement abgeschlossen wird.
 

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shortpay schrieb:
Shortpay Mobile Online Kundencenter
Mhhh.......... Das "Impressum" des Kundencenters von "Shortpay Mobile Online"
Impressum
Wapme Systems AG
Vogelsanger Weg 80
D-40470 Düsseldorf
ist inhaltlich fehlerhaft und unvollständig (Aber sowas von!).

"Mobile-Shortpay" ist also "irgendwie" ein Bestandteil von "Wapme"?
Die können ja gar nichts richtig machen!
....
shortpay schrieb:
Für die Nutzung des Dienstes entstehen keine weiteren Kosten.
Aha! Bedeutet das
[] Gratis,
[] Kostenlos,
[] 300EUR/Monat,
oder
[]"wirklich, echt, unbedingt, beim Leben meine Oma, das kostet wirklich überhaupt gar kein Geld!!elf!"

Vielleicht sollte sich einer der Verantwortlichen mal http://www.scheissprojekt.de/ zu Gemüte führen.

Klaus
P.S.: Link ist ungefährlich und beschreibt mobil*shortpay* sehr treffend.
P.P.S.: Shortpay: A payout made by a slot machine, which is less than the amount indicated by the payout schedule. Occurs when the coin hopper becomes depleted during a payout and the remaining amount is paid to the player by a hand pay.
 
Captain Picard schrieb:
Zusatzfrage: Warum wurde der Hinweis, dass es sich um ein (selbstverlängerndes)
Abonnement handelt, wieder entfernt?
ach, das soll ein Abo sein? :o

eindeutig nicht:
"Preis: 9.98 pro Tag!"


Dieser Screenshot ist ein wichtiges Dokument. Könnte auch für Wapme ziemlich blöd werden ...
 
Es lohnt sich, einmal den Whois-Eintrag für die neue Domain abzufragen und dort auf den Nameserver zu schauen. Wer den noch nicht kennt, nochmals Whois aufrufen. Dann hilft noch ein Traceroute zum Server.

Dietmar Vill
 
Teleton schrieb:
Zum Ausgleich erhält man dann ja bei der Code-SMS folgenden Hinweis:

Ihre Pin ist xxxxx. Bitte geben diesen Pin zur Bestätigung jetzt auf der Website ein.

Das Ganze ist sowas von lächerlich!

Klassische hit-and-run-Technik: schnell abstauben bei denen, die sich nicht wehren. Interessant wären jetzt die Verträge mit wapme und den Mobiltelcos, wegen Stornoregelungen ... :roll:

Aber auch hier ist die strafrechtliche Seite nicht ohne ...
 
Teleton schrieb:
Zum Ausgleich erhält man dann ja bei der Code-SMS folgenden Hinweis:

Ihre Pin ist xxxxx. Bitte geben diesen Pin zur Bestätigung jetzt auf der Website ein.
Durch Online-Banking sind die Begriffe PIN und TAN eindeutig definiert. Der PIN-Code identifiziert die Person, ein TAN-Code gibt eine Transaktion frei.

Der falsche Begriff "Pin" lenkt von der Realität des Zahlungsvorganges ab, weil Verbraucher gewohnt sind, dass eine PIN-Eingabe noch nichts kostet.

Welchen Sinn hat eine Bestätigung, wenn nicht gesagt ist, was bestätigt wird?

Dietmar Vill
 
OK. Keine Antwort ist auch eine Antwort.
Halten wir mal fest.
Ablauf eines Bestellvorgangs schreibt dass der jeweilige Inhalteanbieter ein Bezahlfenster bereitstellt.

Dann kann ich wohl davon ausgehen dass der Inhalteanbieter das 2. Fenster bereitstellt.

Dann kann ich wohl davon ausgehen dass der Inhalteanbieter den Pincode bereitstellt.

Dann kann ich wohl davon ausgehen dass der Inhalteanbieter das 3. Fenster bereitstellt.

Dann kann ich wohl davon ausgehen dass der Inhalteanbieter den Zugangscode bereitstellt.

Und wenn ich mir die Inhalteanbieter ansehe, die dieses Zahlungssystem benutzen, kann ich mir meine restlichen Fragen sparen.
Glaube nicht dass diese Inhalteanbieter irgendein Interesse haben, das der Endverbraucher einen Preis bzw. AGB wahrnimmt.

Gute Nacht Short Pay :wink:
 
Wie viele dieser Fenster dürfen/sollen sich da öffnen? War gerade auf Seiten des Herrn DAY - z. B. Rezepte - dort öffnet sich ein kleines Fenster und gleichzeitig eines im Vollbild. Wozu soll das wieder gut sein?

Gruß
Wembley
 
Qoppa schrieb:
Aber auch hier ist die strafrechtliche Seite nicht ohne ...
Welche denn? Ggf. bitte per PN.

Verdachtsmomente, wie diesen > von HIER < kannste in die Überlegungen gleich mit einbauen:
Qoppa schrieb:
Wobei im zweiten Fall (definitiv keinen Code eingegeben) das wirklich auch strafrechtliche Qualitäten hat ... Das müßte dringend aufgeklärt werden, wie das "funktioniert" ...
 
Qoppa schrieb:
Captain Picard schrieb:
Zusatzfrage: Warum wurde der Hinweis, dass es sich um ein (selbstverlängerndes)
Abonnement handelt, wieder entfernt?
ach, das soll ein Abo sein? :o
eindeutig nicht:
"Preis: 9.98 pro Tag!"
Dieser Screenshot ist ein wichtiges Dokument. Könnte auch für Wapme ziemlich blöd werden ...
Eine "Tageskarte" sozusagen, wie beim Zoo. Einmal bezahlen für einen Tag und das war es, keine sich täglich verlängernde Dauerkarte - so jedenfalls mein Empfängerhorizont, auf den es beim Vertragsschluss immerhin ankommt. Ich vermute bei objektiver Auslegung kommt auch jeder Amtsrichter zum gleichen Ergebnis. Also viel Spaß beim Klagen.
 
Insider schrieb:
Qoppa schrieb:
Aber auch hier ist die strafrechtliche Seite nicht ohne ...
Welche denn? Ggf. bitte per PN.
Verdachtsmomente, wie diesen > von HIER < kannste in die Überlegungen gleich mit einbauen:
Qoppa schrieb:
Wobei im zweiten Fall (definitiv keinen Code eingegeben) das wirklich auch strafrechtliche Qualitäten hat ... Das müßte dringend aufgeklärt werden, wie das "funktioniert" ...

Zur strafrechtlichen Seite empfehle ich wegen weiterführender Literatur:
Kurz zusammengefasst:
... In Fülling/Rath, "Internet-Dialer - Eine strafrechtliche Untersuchung", JuS 2005, Heft 7, Seite 598 ff. kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass bei den am häufigsten verwendeten Dialer-Tricks Betrug gemäß § 263 StGB zu bejahen ist. Wenn der Einsatz des Dialers Betrug darstellt, ist die Einziehung der Forderung Geldwäsche. .....

Die dort festgestellt Täuschung mittels Einsatz eines Anwahlprogramms wird hier ersetzt durch den Einsatz irreführender Informationen bezüglich des vermeintlichen Vertragsinhaltes. Das strafrechtlichen Ergebnis ist unabhängig vom Einsatz des "Zahlungsmittels".
 
Zwei Juristen, eine Meinung! :P

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=113610#113610
KatzenHai schrieb:
Semantisch aus Sicht des üblichen, verständigen, durchschnittlich Sprachbegabten heißt das "Mit Aktivierung für einen Tag Zugang, und der kostet 9,98 €".

Dies ist nicht als Abo erkennbar - also kommt auch über ein Abo kein Vertrag zu Stande.

Meine unerhebliche Meinung - aber eine Meinung, mit der man sicherlich Streit suchen kann. Aber natürlich nicht muss ... :wink:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=114116#114116
Der Jurist schrieb:
Eine "Tageskarte" sozusagen, wie beim Zoo. Einmal bezahlen für einen Tag und das war es, keine sich täglich verlängernde Dauerkarte - so jedenfalls mein Empfängerhorizont, auf den es beim Vertragsschluss immerhin ankommt. Ich vermute bei objektiver Auslegung kommt auch jeder Amtsrichter zum gleichen Ergebnis. Also viel Spaß beim Klagen.
 
Insider schrieb:
Qoppa schrieb:
Aber auch hier ist die strafrechtliche Seite nicht ohne ...
Welche denn?
ich dachte hier an ganz stinknormalen Betrug ... Die interessante Frage dabei ist die nach der Tatbeteiligung der verschiedenen Akteure der "Wertschöpfungskette" (Webmaster - GN - Wapme), wer ist für welchen Teil der Irreführung zuständig? Wo das Zusammenspiel so gut klappt, könnte man auch hieran denken:
StGB § 263 Abs 3 schrieb:
.. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat
 
Hi,

GN hat das Fenster mal wieder geändert, jetzt steht dort was von Abo, zumindest bei den schnellen Spielen gesehen...

Da das Fenster nicht vom PP-Betreiber oder Webmaster kommt, gehe ich mal davon aus, dass es jetzt überall so aussieht (bei gn als Bezahlsystem).

Schade, das es hier immer erst zu Beschwerden kommen muss, bevor die Anbieter das m-payment transparenter und durchschaubarer gestalten :-(

Ein pöser Pube ist, wer Versatz vermuten sollte :-)

mfg
fnag
 

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formerly-nown-as-gast schrieb:
GN hat das Fenster mal wieder geändert, jetzt steht dort was von Abo, zumindest bei den schnellen Spielen gesehen...
es ist bei allen, die ich kurz angetestet habe (auch beim Ösi)

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=114085#114085
Captain Picard schrieb:
Zusatzfrage: Warum wurde der Hinweis, dass es sich um ein (selbstverlängerndes)
Abonnement handelt, wieder entfernt?
bin mal gespannt, wieviel Tage das jetzt wieder bestehen bleibt...

cp
 
Der Jurist schrieb:
Eine "Tageskarte" sozusagen, wie beim Zoo. Einmal bezahlen für einen Tag und das war es, keine sich täglich verlängernde Dauerkarte - so jedenfalls mein Empfängerhorizont, auf den es beim Vertragsschluss immerhin ankommt. Ich vermute bei objektiver Auslegung kommt auch jeder Amtsrichter zum gleichen Ergebnis. Also viel Spaß beim Klagen.

Zu demselben Ergebnis komme ich auch aber mit leicht geänderter Begründung.Entscheidend ist m.E. der Empfängerhorizont der Gegenseite. D.H. darf der Anbieter ernsthaft davon ausgehen dass ein Kunde mit Eingabe der Nummer einen unbefristeten Vertrag mit täglicher Zahlung anbieten/annehmen möchte? Wohl nicht wenn er den Kunden über die Laufzeit des Vertrages nur an versteckter Stelle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert.
Entscheidend ist nämlich der Horizont eines redlichen Durchschnittsempfängers, kein ordentlicher Kaufmann würde auf die Idee kommen der Kunde will das was an versteckter Stelle geregelt ist.
 
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