Sexpartnerclub.net Abzocke oder nicht?

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Das darf er dir leider nicht sagen da es unerlaubte Rechtsberatung wäre. Lies doch einfach nochmal in Ruhe alles durch,dann kommst du von allein auf die Antwort

Zahlen würde ich eh nur an den Gläubiger selber und nicht an die Inkassoklitsche

Dem Kunden ist bekannt, dass Jadorra S.à.r.l. zur Animation und Unterhaltung mit anderen Mitgliedern professionelle Animateure und Operator einsetzt, die im System nicht gesondert gekennzeichnet werden. Diese Dienstleistung wird in höchster Qualität betrieben und es sind mit diesen Animateuren keine realen Treffen möglich

Veräppelt wird man da auch noch. Da kann ich mich auch mit meinen Kumpels unterhalten,is billiger :)
 
Gibt es da überhaupt reale Frauen?
Die Frage ist berechtigt. Das Problem für dich, womöglich wollte dir niemand schrieben.

3. Ist hier ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen? Ich habe weder eine Rechnung für die 2. Abbuchung bekommen, noch habe ich mein Einverständis dafür gegeben, daß die von meinem Konto das 2.mal abbuchen dürfen.
Du hast womöglich das Einverständnis gegeben, kannst es heute nur nicht mehr nachvollziehen. Natürlich wird die Erklärung nur ein Mal abgefragt und nicht jeden Monat neu - sonst könnte ja ein Kunde auf die Idee gebracht werden, zu kündigen.

1. Ist diese Forderung in dieser Höhe gerechtfertigt?
Das können wir dir nicht beantworten.
 
Ich habe jetzt vieles gelesen, aber schlauer bin ich trotzdem nicht geworden.
Erstmal entspannt zurücklegen und alles ignorieren bis irgendwann das Gericht einen gelben Brief schickt , wo dann vielleicht eine Summe von 900 EUR verlangt wird.

Und wie verhält es sich mit der nicht erteilten Einzugsermächtigung? Muss sowas nicht expliziert gefragt werden, ob man vom Konto abbuchen darf?
Nur weil ich meine Kontonummer eingebe, dürfen die doch nicht immer und immer wieder abbuchen?
 
Nur weil ich meine Kontonummer eingebe, dürfen die doch nicht immer und immer wieder abbuchen?

Die dürfen so lange wie die Einzugsermächtigung gültig ist. Wenn du keine erteilt hast darf nichts abgebucht werden
 
Genau das ist die Frage, gebe ich ein Einverständis zur dauerhaften Einzugsermächtigung von meinem Konto, wenn ich einmalig meine Kontonummer+Bankleitzahl und Namen eingebe? Sonst kenne ich das eigentlich so: " Beim Anklicken, ermächtigen Sie uns den monatlichen Mitgliedsbetrag von Ihrem Konto bei der Sparkasse München zum Ende des Montas abzubuchen" Wenn ich dann auf Ja oder akzeptieren klicke, ist das glasklar. So eine zusätzliche Abfrage findet man bei flirtfair nicht.
 
Genau das ist die Frage, gebe ich ein Einverständis zur dauerhaften Einzugsermächtigung von meinem Konto, wenn ich einmalig meine Kontonummer+Bankleitzahl und Namen eingebe?
http://www.vz-nrw.de/UNIQ134364771713868/link201729A.html
Seit dem 9. Juli 2012 haben die Banken und Sparkassen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst und so neue Regeln für das Einzugsermächtigungsverfahren eingeführt. Jede Lastschrift muss jetzt vorab autorisiert werden. Das geschieht, indem der Verbraucher gegenüber seinem Vertragspartner eine Erklärung mit zwei Aussagen abgibt. Auf der einen Seite erlaubt er durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung seinem Vertragspartner (Händler, Energieversorger usw.), Zahlungen vom Konto abzubuchen. Auf der anderen Seite weist er dadurch auch seine Bank an, die Lastschrift einzulösen.
 
DAS gilt ab jetzt (bzw 9.7.)
Bei seiner Frage gehts aber erstmal um den Zeitraum vorher.
Und da hat er die Genehmigung erteilt

Aus Deinem Link
Was Sie als Bankkunde konkret beachten müssen:
  • Die Umstellung auf das neue Einzugsermächtigungsverfahren erfolgt automatisch. Sie müssen nichts veranlassen. Vor allem brauchen Sie bereits bestehende Einzugsermächtigungen nicht anzupassen.
  • Erteilte Einzugsermächtigungen können Sie bis zum Tag vor der Abbuchung widerrufen.
  • Bereits abgebuchte Beträge können Sie sich bis 8 Wochen nach der Kontobelastung von Ihrem Kreditinstitut erstatten lassen.
  • Auch wenn Sie Ihr Geld je nach Fall relativ lange zurückfordern können, sollten Sie Ihre Kontoauszüge in kurzen Abständen überprüfen und bei Ungereimtheiten schnell reagieren.
 
Der Grat zwischen (zumindest rein rechtlich) korrekter Forderung (die bezahlt werden muss) und Abzocke ist manchmal recht schmal und für den Laien schwer zu durchschauen.

Bei größeren Summen lohnt sich schon der Weg zum Anwalt. Wer keine Rechtschutzversicherung hat: die anwaltliche Erstberatung ist gar nicht so teuer wie manche denken. Einfach mal vorher beim Anwalt (siehe Telefonbuch) nachfragen. Oftmals zeigen sich Anwälte auch entgegen der landläufigen Meinung sehr kulant und geben hin und wieder auch mal einen kostenlosen Tipp in glasklaren Fällen ab.

Bei kleineren Summen würde ich sagen: bezahlen. Ist halt Lehrgeld. Sorry, aber mal ehrlich: wer darauf immer noch reinfällt, brauch auch mal einen Denkzettel ;)

Für die Ahnungslosen hier nochmal eine beliebte Masche, die sich ständig wiederholt:

Du (Zielgruppe: männlich, jung, ahnungslos) findest ein Flirtportal im Netz mit ganz tollen Profilen aus deiner Nähe (anhand IP-Adresse vom Anbieter steuerbar). Anmeldung kostenlos, du darfst jetzt in gefakten Profilen stöbern. Das eine oder andere männliche Profil mag sogar echt sein. Tipp: sieh dir mal die Bilder von den Mädels an und überlege, wer so ein Bild von sich online stellen würde... Soweit so gut. Dann bekommst Du in dein Postfach Nachrichten a la "Tanja, die sich nur mal mit dir treffen möchte, um dich bisschen näher kennenzulernen..." usw. Nichts offensichtliches, also kein direktes Sxx-Angebot. Du sollst antworten, einen Treffpunkt o.ä. vorschlagen. Jetzt kommt der Knüller: antworten kannst du nur als "Premium"-Mitglied!! Das kostet natürlich, du musst deine Daten rausrücken und damit haben sie dich eingefangen. Wenn du drauf reinfällst, meldet sich "Tanja" einfach nicht mehr bei dir oder hält dich mit weiteren Mails noch ein wenig bei der Stange, damit dein Abo möglichst lange weiterläuft. Du wirst "Tanja" (vermutlich männlich, 59 Jahre und Callcenter-Agent) nie treffen...

Ich sage dazu einfach: Finger weg! Geh am Wochenende aus und lerne echte Frauen kennen. Deine Chancen sind dabei beträchtlich höher, glaub es. ;)

Der Niedersachse
 
Als ich meinen Kontoauszug vor 3 wochen angeschau habe dachte ich hm 29,90 von webbilling abgebucht hm das kan doch was nicht stimmen...geld zurück geholt und webbilling angeschrieben lt. webbilling hätte ich einen kostenpflichtigen Migliedschaft bei sexpartnerclub.net....

Ja ich habe mich dort angemeldet und zwar in Mai habe dort mal coints gekauft das wars....und seit damals nie wieder aus diese seite gewesen....

Ich hackte bei webbilling weiter wan diese Mitgliedschaft den erstanden sein sollte. antwort von denen ich hätte mit der email adresse (die schon seit ende mai eh nicht mehr exiestiert!! mit der email habe ich mich damals kostenlos bei dieser seite regestriert) mich am 18.07. kostenpflichtig angemeldet. Als ich das gelesen habe lachte ich mal ganz laut den da wohnte ich schon seit 2 Monaten in einer stationäre einrichtung!!!

Lt.webbilling sollte ich strafanzeige erstatten nur so können sie das verlangte geld einstellen!!!

Hat wer von euch auch schon mal erfahrung damit das diese seite einfach ein abo aufgedrückt wird wen man seit monaten nicht mehr auf diese seite anwesend war?? Mit irgendwelchen falsche angaben wie zb. erfundenen datum eines regestrierung?
 
AGB Sexpartnerclub.net schrieb:
(5) Der Vertrag ist unbefristet und endet nach Artikel 6.

(6) Kostenpflichtige Mitgliedschaften verlängern sich am Ende der Laufzeit jeweils automatisch um den hierfür im Bestellprozess vereinbarten Zeitraum bzw., wenn kein anderer Verlängerungszeitraum vereinbart ist, um die ursprüngliche Laufzeit, wenn sie nicht vor Ablauf form- und fristgerecht gekündigt wurden.

(7) Testabomitgliedschaften werden nach Ablauf der Testabolaufzeit automatisch als kostenpflichtige Mitgliedschaft mit der im Bestellprozess hierfür vereinbarten Laufzeit bzw., wenn dort keine andere Laufzeit vereinbart ist, mit einer Laufzeit von einem Monat mit jeweils automatischer Verlängerung fortgesetzt, wenn sie nicht vor Ablauf form- und fristgerecht gekündigt wurden.
Ich tackere Deinen Post auch passend an, dort kannst Du dann mal weiterlesen
 
ich glaube du verstehst das nicht? laut denen hätte ich mich im juli kostenpflichtig angemeldet da war ich schon seit 2 monaten in einer Klinik sprich ich habe mich im juli nie angmelden können !!! bzw. regestrieren können hier die email von vorhin:
laut unserer Datenbank haben Sie sich am 18.07.2012 auf der Website members.sexpartnerclub.net angemeldet und einen kostenpflichtigen Service gebucht. Dies sind die Daten, die bei der Anmeldung verwendet wurden:

ich war am 18.07 nicht auf diese seite!!
 
ich glaube du verstehst das nicht?
Immer langsam mit den jungen Pferden ...

... Ja ich habe mich dort angemeldet und zwar in Mai habe dort mal coints gekauft das wars....und seit damals nie wieder aus diese seite gewesen....

AGB Sexpartnerclub (Auszug) schrieb:
(7) Testabomitgliedschaften werden nach Ablauf der Testabolaufzeit automatisch als kostenpflichtige Mitgliedschaft mit der im Bestellprozess hierfür vereinbarten Laufzeit bzw., wenn dort keine andere Laufzeit vereinbart ist, mit einer Laufzeit von einem Monat mit jeweils automatischer Verlängerung fortgesetzt, wenn sie nicht vor Ablauf form- und fristgerecht gekündigt wurden.

Soweit dazu.
Alles andere, insbesondere die Dinge die ev darauf hindeuten daß trotzdem keine Zahlungspflicht bestehen könnte steht in den Beiträgen vorher in diesem Thread
 
Problem. womöglich gibt es eine zweite Anmeldung mit deinen Daten, wer auch immer das gemacht hat?!

Lt.webbilling sollte ich strafanzeige erstatten nur so können sie das verlangte geld einstellen!
Diesen Dummfug lesen wir hier laufend. Webbilling macht nur die Vorbereitung zum Inkasso und wenn denen ein Aktenzeichen vorliegt, dann können die die Forderung an die Sexpartner zurück geben und bekommen wahrscheinlich sogar noch einen Obulus dafür. Sollen doch die Sexpartner eine Anzegie erstatten! Aber egal, wer das macht, so eine Anzeige ist weder erfolgversprechend noch sinnvoll - die belastet nur unnötig die Behörden.
 
was soll ich jezt machen fakt ist ich habe mich anfang oder mitte mai regestriert habe nie eine forderung erhalten plözlich wird behauptet ich hätte im juli mich kostenpflichtig angemeldet am 25 oktober wird erstmalig geld von meinen konto abgebucht 29,90..sie verlangen jetzt ca. 45 euro wegen bearbeitungsgebühren und rücklastschrift
 
Gut - wenn die sich auf einen Termin im Juli berufen würde ich denen schreiben daß Du Dich zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus befunden hast und Dich nicht angemeldet hast.
In dem Schreiben wird nichts erklärt, da steht nur sinngemäß drin: "Ich wars nicht, ich war da im Krankenhaus" - sonst nichts
Das ganze per Einschreiben an den Anbieter - feddisch
Der Versuch mit der Strafanzeige die Du stellen sollst ist alt aber irrelevant. Wenn die was wollen müssen sie die Anzeige schon selber stellen.
Ansonsten, Geld zurückbuchen und der Sache (sprich Mahnmüll) bis u.U. wirklich ein echter Mahnbescheid kommt gelassen entgegensehen. Einem Mahnbescheid (gelber Brief) mußt Du dann widersprechen (Kreuz an der richtigen Stelle) und ans Mahngericht zurückschicken.
Spätestens dann ist nach unseren Erfahrungen Ruhe
 
laut unserer Datenbank haben Sie sich am 18.07.2012 auf der Website members.sexpartnerclub.net angemeldet und einen kostenpflichtigen Service gebucht. Dies sind die Daten, die bei der Anmeldung verwendet wurden:

Da stand sicher auch etwas darüber das sie Deine IP-Adresse gespeichert hätten, oder es kommt in einer der nächsten Mails.

Immer dran denken, eine IP-Adresse beweist noch keinen Vertrag.
 
In dem Schreiben wird nichts erklärt, da steht nur sinngemäß drin: "Ich wars nicht, ich war da im Krankenhaus" - sonst nichts
Wenn man überhaupt schon schreibt dann doch mit vollem Programm also mit vorsorglicher Kündigung und vorsorglichem Widerruf.
 
Ok, hast recht - ich bin da immer kürzer ;)
Dachte bei der Warnung offengestanden grad mehr an die üblichen Erklärungsversuche mit denen sich unsere Kundschaft immer um Kopf und Kragen schreibt
 
so habe die email von deren seite mal kopiert

Sehr geehrter Kunde,

falls Ihre Daten widerrechtlich von einer dritten Person verwendet wurden, wenden Sie sich bitte an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

Bitte schicken Sie uns eine Kopie der Anzeigebescheinigung. Diese erhalten Sie auf Wunsch bei der Polizeidienststelle, bei der Sie die Anzeige erstatten.

Nachdem wir diese erhalten haben, werden wir das Mahnverfahren einstellen, bis der Fall abschließend geklärt wurde.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gern wieder an uns.


ok soll ich wegen lächerliche 29,90 zur polizei rennen......??
..
 
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