Captain Picard
Commander
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,399943,00.html
Der postmortale Schutz der Persönlichkeit sei vor allem darauf ausgerichtet,
den Verstorbenen beispielsweise vor unwahren Behauptungen oder Herabsetzungen
zu schützen, urteilte das Amtsgericht. Das aber sei im verhandelten Fall "nicht gegeben", hieß es.
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Das Urteil wird unter dem Aktenzeichen AG Charlottenburg, 218 C 1001/06 veröffentlicht.