Hallo Ihr!
Ich habe mittlerweile schon die 2. mahnung bekommen weil vor ca. 5-6 wochen mein kleiner bruder an so nem dummen IQtest teilgenommen hat.
Ich weiss jetz nicht was ich tun soll, weil zahlen will ich das ja eigentlich auch nicht :wall:
Zu erreichen ist der auf ht*p://www.iqfight.de und nach dem ersten blick muss ich sagen das die kosten von 30 euro zwar aufgeführt sind, jedoch schwer ersichtlich ....
Wenn mir irgendwer dabei weiterhelfen kann bitte ich um hilfe!
Hier noch die mahnungen falls die wer braucht....
lg peter
Ich habe mittlerweile schon die 2. mahnung bekommen weil vor ca. 5-6 wochen mein kleiner bruder an so nem dummen IQtest teilgenommen hat.
Ich weiss jetz nicht was ich tun soll, weil zahlen will ich das ja eigentlich auch nicht :wall:
Zu erreichen ist der auf ht*p://www.iqfight.de und nach dem ersten blick muss ich sagen das die kosten von 30 euro zwar aufgeführt sind, jedoch schwer ersichtlich ....
Wenn mir irgendwer dabei weiterhelfen kann bitte ich um hilfe!
Hier noch die mahnungen falls die wer braucht....
Sehr geehrte/r Herr/Frau XXXXXX,
Sie haben unsere Dienstleistung auf w*w.iqfight.de bestellt, aber die offene Forderung noch nicht beglichen.
Durch die Auslösung über Ihre E-Mail- und IP-Adresse ist die Bestellung eindeutig nachweisbar.
Da Sie durch die Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, erhalten Sie diese offizielle Mahnung.
Teilnahme am IQFight - 25,86 Euro, zzgl. 16% Mwst, 30 Euro
Verzugspauschale/Mahnkosten 3 Euro
-----------------------------------------------------------
Zur Erläuterung:
Beachten Sie bitte die von Ihnen akzeptierten AGB. Dort heißt es: "Der einmalige Preis für die Teilnahme am IQFight
beträgt 30 Euro. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Teilnehmer eine
Rechnung zugesandt." Sollten Sie die offene Forderung bis zum 07.08.2006 nicht begleichen,
geraten Sie gemäß §§ 286 ff. BGB in Verzug. Uns steht nunmehr die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie
die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren zu. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass auch wir
betriebswirtschaftlich rationell handeln müssen.
Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren durch unser Inkassounternehmen und unsere Anwaltskanzlei bewahrt.
Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
[.......]
Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format.
Hochachtungsvoll
Ihr IQFight.de-Team
2. MAHNUNG
[......]
Sehr geehrte/r Herr / Frau XXXXXXXX,
bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass unsere Rechnung REVA-******
vom 12.07.2006 immer noch nicht ausgeglichen ist.
Der gegenwärtige Forderungsstand stellt sich wie folgt dar:
Teilnahme am IQFight 30 Euro
Verzugspauschale 5 Euro
-----------------------------------------------------------
Zahlungsbetrag 35 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)
Zur Erläuterung:
Unter Verweis auf unsere AGB hatten wir Ihnen bereits dargelegt, dass es dort lautet:
"Der einmalige Preis für die Teilnahme am IQFight beträgt 30 Euro. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Teilnehmer eine Rechnung zugesandt."
Nach Übersendung unserer 1. Mahnung sind Sie jedenfalls in Verzug gekommen (§ 286 BGB), mit der Rechtsfolge, dass Sie uns gegenüber bereits schadensersatzpflichtig sind.
Sollte am 22.08.2006 auf unserem u.g. Konto, unter Angabe der Mahnungsnummer [......] kein
Zahlungseingang verbucht sein, haben Sie mit einem professionellen Forderungseinzug zu rechnen.
Wir weisen darauf hin, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, bereits mit Beauftragung am 23.08.2006
anfallen werden und legen Ihnen nahe, diese Mehrkosten, die den obengenannten Zahlungsbetrag sogar übersteigen
werden, dadurch zu vermeiden, dass Sie rechtzeitig eine Überweisung vornehmen.
[......]
Zusätzlich möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass bei bewusster Falschangabe von Daten ein Eingehungsbetrug vorliegt und wir jeden Fall einer bewussten Falscheingabe von Daten zur Anzeige
bringen, sollten wir keinen Zahlungseingang verbuchen können.
Wir kooperieren mit einem Anwaltsermittlungsbüro und können so auch bei bewussten Falschangaben an die richtigen Daten des Nutzers kommen (vgl. Urteil 161 C 40353/03).
[.......]
Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format.
Hochachtungsvoll,
Ihr IQFight.de-Team
lg peter