Sammelklage

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Devilfrank

Sehr aktiv
Immer wieder taucht der Vorschlag auf, es sollen sich mehrere User zusammentun
und eine Sammelklage führen.

Gleichmal vorweg. Diesen Weg gibt es im deutschen Recht nicht.

Hier für alle Interessierten ein kleiner Überblick über die möglichen Klage-Arten:

Einige Begriffe aus der Juristerei zur Klarstellung


Sammelklage


Eine Sammelklage kennt das deutsche Recht nicht. Diese Klage gibt es im US-amerikanischem Recht. Dort können Ansprüche vieler einzelner Personen gebündelt und in einem Prozess erledigt werden. In Deutschland muss jeder für sich klagen. Damit hat jeder für sich auch das volle Prozess-Risiko (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

Vor Prozess muss der Kläger mit Gerichtskosten in Vorlage treten, gewinnt er, kann er sich das Geld und seine Rechtsanwaltsgebühren von der unterlegenen Seite wiederholen.


Verbandsklage


Die Verbandsklage ist eine Neuerung im deutschen Recht. Sie gewährt in bestimmten Bereichen, Verbänden die Möglichkeit gegen die öffentliche Hand vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen. Bestimmte Umweltverbände haben in Planfeststellungsverfahren bestimmte Mitwirkungsrecht und dann auch ein Klagerecht gegen die Planfeststellung- ich bin nicht ganz sicher, ob das Beispiel zutreffend ist, aber das Prinzip wird verdeutlicht.
Im Verwaltungsrecht gilt sonst auch, dass nur der klagen kann, der in seinem subjektiven, öffentlichen Recht verletzt ist.


Sammelverfahren


Ein solches Verfahren kennt das deutsche Recht. Es handelt sich, darum dass eine Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungsverfahren zu einem zusammenlegt und unter einem Aktenzeichen führt. Es ist die Bündelung mehrerer notwendiger Ermittlungsverfahren zu einem.


Streitgenossenschaft

Dann gibt es noch die Streitgenossenschaft.
Rechtliche Grundlage siehe hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/59.html
Von einer Streitgenossenschaft spricht man, wenn eine Mehrheit von Klägern bzw. eine Mehrheit von Beklagten jeweils Partei in einem Prozess sind.

Beispiel:
Die Erben eines Mieters streiten sich mit der Eigentümergemeinschaft (Mehrheit von Eigentümmern des Hauses oder der Wohnung), die die Wohnung an den Verstorbenen vermietet hatte, ob die Renovierung der Wohnung ausreichend war oder ob sie weitere Kosten übernehmen muss.

Dabei geht es aber um einen Anspruch der jeweils an eine Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern gerichtet ist.

In den im Forum besprochenen Fällen geht es um eine Vielzahl von vermeintlichen oder tatsächlichen Ansprüchen gegen jeweils einzelne Nutzer.

Auch für Laien gut verständliche Erläuterungen
http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage
Eine Sammelklage ist eine Klage, bei der eine Vielzahl von Klägern gegen einen oder mehrere
Beklagte klagen. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class
action (Rule 23 der Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23).
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es sie nicht (siehe unten).
...
Situation in Deutschland
In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass die Sammelklage auch verfassungswidrig wäre.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben