Regulierer stellen zweite Sünder-Liste online

sascha

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Regulierer stellen zweite Sünder-Liste online

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat – wie schon bei Dialerschutz.de angekündigt – ihre zweite Sünder-Kartei online gestellt. Darin ist aufgeführt, welche Maßnahmen die Behörde gegen unlautere Werbung für Mehrwertdienste-Nummern (Spam) eingeleitet hat. Demnach wurden bisher 332 0190-Nummern und 15 0900-Nummern wegen Verstößen gegen die Vorschriften gesperrt. Der Missbrauch dieser Nummern geht derweil unvermindert weiter, wie ein aktueller Fall zeigt.

Unter Spamming versteht man die unaufgeforderte Versendung von Werbung in Form von Telefax-Mitteilungen, Telefonanrufen, E-Mails oder SMS. Dabei handelt es sich, wenn die Empfänger dem Versand nicht zugestimmt haben, um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Reg TP kann hier seit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Mitte 2004 eingreifen und Maßnahmen anordnen, wenn eine rechtswidrige Nutzung von Rufnummern vorliegt. Dies sei bei E-Mail-Spam eher selten der Fall, so die Behörde heute. Das Telefon-Spamming allerdings kommt aktuell gleich in zwei Erscheinungsformen vor. Zum einen gibt es die so genannten Lock-Anrufe: Dabei werden Anrufe zu Telefonanschlüssen generiert und die Verbindung nach einmaligem Klingeln wieder unterbrochen. Bei dem Angerufenen bleibt im Display die Meldung "Anruf in Abwesenheit" und die Anzeige einer teuren Rufnummer – in der Hoffnung, dass der Betroffene die Nummer zurückruft. Zum anderen kommt Telefon-Spamming in der Form von Gewinnspielen vor, bei denen in einer Bandansage zu hören ist, dass man einen höheren Geldbetrag garantiert gewonnen hätte. Über beide Maschen hatte Dialerschutz.de in den vergangenen Monaten mehrfach berichtet.

In einem eklatanten Fall hat die Reg TP nun einem Unternehmen das Geschäftsmodell untersagt. Dabei wurde weitflächig ein Telefax eines angeblichen Dr. Guido Homburg versandt, in dem ein Faxabruf beworben wurde (Dialerschutz.de berichtete). Wurden diese angepriesenen Informationen angefordert, erhielt man nur einen Werbetext, der auf einen weiteren Faxabruf über eine teure 0190-Nummer verwies.

"Wir wollen gegen das Unwesen des Spamming mit den Mitteln des TKG weiterhin konsequent vorgehen“, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde. Spammer vertrauten darauf, dass das einzelne Opfer von den Möglichkeiten der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche keinen Gebrauch macht, weil ihm dies zu komplex erscheint und zeitaufwendig ist. „Daher setzen wir mit unserem heutigen Schritt unsere juristische Linie fort, ein derartiges Geschäftsmodell durch unser präventives Handeln zu untersagen. Die Regulierungsbehörde will bewusst alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um mit öffentlich rechtlichen Untersagungen dem Bürger beim Kampf gegen Spam zu helfen." Kurth betonte, dass die Behörde bei ihren Maßnahmen in der Vergangenheit auch Unterstützung durch die zuständigen Verwaltungsgerichte erfahren habe.

Die Maßnahmenliste zu 0190 und 0900-Spammern ist bereits die zweite Sünderkartei auf den Internetseiten der Regulierungsbehörde. Schon seit mehreren Monaten veröffentlicht die Behörde die Maßnahmen gegen Unternehmen, die im Bereich Dialer gegen die Vorgaben verstoßen haben. Ob die alleine Sperrung einer Nummer oder die Untersagung eines Geschäftsmodells gegen Spammer wirklich ausreicht, darf allerdings bezweifelt werden. Vor allem die aktuelle Abzocke mit Gewinnanrufen über 0190-Nummern zeigt, dass die Täter derartige Sperren ganz offensichtlich einkalkulieren. Sprich: Ist eine missbrauchte 0190-Nummer „verbrannt“, wird sofort eine neue Nummer verwendet – und weiter abgezockt. Unterstützt werden die Täter dabei von den Nummernbetreibern, die selbstverständlich mitverdienen. Und auch das Spamming über Faxe geht unvermittelt weiter. Derzeit wird so ein Fax versendet, in dem eine „Euro Service GmbH“ mit angeblichem Sitz in der Schweiz ganz unverhohlen einen 0190-Dienst bewirbt (Bild). Die Masche ist ähnlich wie bei „Guido Homburg“. Die Sperrung der beworbenen Nummer wird die Täter wohl auch in diesem Fall nur wenig stören. Weitaus besser wäre es, wenn Inkasso und Rechnungslegung für die abgezockten Gelder - auch rückwirkend - verboten würde.

cu,

Sascha

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=231
 

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