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Anonymous
Habt ihr auch diese merkwürdige Adresse von Digital Web Media? Causeway House 1,Dane Street Bishops Stortford,Herts CM23 3BT,UK??????????
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Katzenmischi schrieb:Habt ihr auch diese merkwürdige Adresse von Digital Web Media? Causeway House 1,Dane Street Bishops Stortford,Herts CM23 3BT,UK??????????
REGBKR schrieb:Wenn der Brief in Deutsch und aus Deutschland ist, solltest Du den Einspruch an dolgenden Adresse senden:
Digital Web Media Limited
Postfach 101204
20008 Hamburg
senden,
Die scheint aber zu stimmen. Jedenfalls landet man tatsächlich in der angegebenen Gegend, wenn man auf www.multimap.com den Postcode "CM23 3BT" eingibt. Damit sind diese seriösen Geschäftsleute schon einmal weitaus professioneller als sämtliche Banken der Nigeria-Connection.Katzenmischi schrieb:Habt ihr auch diese merkwürdige Adresse von Digital Web Media? Causeway House 1,Dane Street Bishops Stortford,Herts CM23 3BT,UK??????????
Fidul schrieb:Die scheint aber zu stimmen.Katzenmischi schrieb:Habt ihr auch diese merkwürdige Adresse von Digital Web Media? Causeway House 1,Dane Street Bishops Stortford,Herts CM23 3BT,UK??????????
Coole Idee - diese Dingsda für die Medien könnte von Dr. Brown stammen: dann ab, zurück in die Zukunft!rosinenmarder schrieb:....medienpolizeilich verfolgen.
Mit Sicherheit nicht aber gucke mal hier: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4958alles haare schrieb:...meldet euch bitte bei [...]@aol.com danke
Der Link zur Reg TPsascha schrieb:Regulierer gehen gegen "Hanseaten-Dialer" vor
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat dem Treiben der Firma „Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH“ heute ein Ende gesetzt. Die Firma, die Dialer mit Ortsnetznummern-Einwahl einsetzte und dafür später Rechnungen verschickte, darf dafür künftig kein Inkasso mehr betreiben. Das gab die Behörde heute bekannt.
technofreak schrieb:Der Link zur Reg TP
usw....
Offenbar willst Du je nicht voreilig nochmal den Betrag überweisen. Was erwartest Du also für Ratschläge? Den Tipp "zahl, bis Du schwarz wirst!" ja sicher nicht.worai schrieb:Ich bekam letzten Mittwoch die 2. Mahnung von dieser Scheinfirma. Leider habe ich auf die erste Mahnung das geforderte Geld überwiesen. Was kann ich jetzt noch tun? Wäre nett wenn ich darauf Anwort bekommen würde.
Ein Mahnbescheid kostet nur minimale Gebühren und kann bei vielen Gerichten in einem automatisierten (Massen-) Verfahren beantragt werden.drboe schrieb:Ich selbst lege unberechtigte Forderungen immer erstmal ab. [...] Wenn nicht, mag der andere einen Mahnbescheid erwirken oder klagen. Spätestens dan muss er seien Deckung verschiedener Tarnadresen verlassen, wird erreichbar und muss erstmal löhnen (ans Gericht). Ich bezweifle, dass die tatsächlich so dämlich sind, es darauf ankommen zu lassen.
Beides halte ich für sinnlos. Firmen, die derartige Geschäfte betreiben, wechseln Adressen und Geschäftsführer meist öfter, als ihre Socken.M. E. ist in diesem Fall jede Hoffnung, man würde sein Geld zurückerhalten, vergeblich. Du kannst es natürlich versuchen, aber das Geschäftsmodell der Leute basiert auf Lug und Trug. Da zuzufassen ist aufwendig, mithin teuer und meist hoffnungslos. Es gibt Leute, die stellen Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug o. ä.
In der Politik sitzen überwiegend Juristen. Was erwartest Du von denen?M. E. zeigt sich gerade an solchen Fällen bewußter Täuschung, dass die Politik, die diese Form des Deppenfangs erst ermöglicht hat, damit offenbar direkt die Neuauflage der Sendung "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" fördern wollte.