Rechtsstatus eines Abi-Jahrgangs - Haftungsfragen

Agavenwurm2

Frisch registriert
Hallo zusammen,

Da ich hier schon seit einiger Zeit mitlese und inzwischen zu dem Schluss gekommen bin dass wir hier viele fähige Juristen und Laien haben wollte ich mal fragen wie es eigentlich mitdem Rechtsstatus eines Abi-Jahrgangs steht.
Vor allem die Haftungsfragen interessieren mich:
Die Spanne der Theorien reicht bisher von "Haften wie ne GbR (Alle Schüler voll und unmittelbar)" über "Die Stufensprecher" bis hin zu "Es haftet der dessen Unterschrift unter dem Vertrag steht", wobei ich persönlich klar zu letzterem stehe.

Ich hoffe ich kann hier mal eine rechtlich fundierte Aussage in das Gewirr der Theorien bringen, vor allem da Google dazu keinerlei Quellen gibt.

Schöne Grüße

Benny
 
Für was soll denn gehaftet werden? Für 'ne Presseveröffentlichung, für einen Sachschaden, für 'ne Markenrechtsverletzung ...?
 
§118
"Kommt es im Rahmen des Abi-Treffens aufgrund alkoholischer Exzesse zu sachbeschädigenden Ausschreitungen im Wirtshaus, so haftet der gesamte Abi-Jahrgang gesamtschuldnerisch."
:rofl:
 
Jetzt mal im Ernst:
Wir hatten überlegt im Rahmen unserer Abi-Feiern ein Konzert mittlerer Größe zu organisieren.

Da wir hier allerdings in einer ziemlich ländlichen Gegend leben und nicht genau wissen ob das ganze dann Floppt ist halt die Frage, wer im Endeffekt auf evntl. Schulden sitzen bleibt, wenn die Abikasse net reicht.
Auch wenn es dann heißt "Der Veranstalter haftet für evntl. Schäden am Inventar" u.ä. stellt sich halt die Frage wer dass dann explicit ist.

Schöne Grüße,

Benny

P.S.: Wirtshausschlägerei?? Letztes Jahr ham hier einige Besoffene Zwölfer knapp 10 von diesen Schwarzweißen Fahrbahnbegrenzungspfählen aus dem Boden gerissen, da hat sich die Stadt vielleicht gefreut ;)
 
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