Rechtliche Bedeutung der Registrierung nach dem 15.08.2003

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Rechtliche Bedeutung der Registrierung von Dialern nach dem 15. August 2003

Die Registrierung von Dialern bei der Reg TP stellt kein Gütesiegel dar. Alleiniger Zweck
der Registrierung ist die Bereitstellung von Informationen für Verbraucher,
damit er weiß, wer sich hinter dem Angebot verbirgt.
Eine Rechtskonformitätsprüfung findet nicht statt. Die Registrierung erfolgt, wenn das
Anwählprogramm nach Erklärung des Registrierungspflichtigen bestimmte Mindestvoraussetzungen
erfüllt und dieser weiter schriftlich versichert, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist.
Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird von der RegTP zunächst nicht überprüft.
Allerdings kann die RegTP die Registrierung zurücknehmen, wie etwa in der Entscheidung
vom 27. Oktober 2003, als sie auf Grundlage des neuen Mehrwertdienstemissbrauchsgesetzes
unter Auswertung von Verbraucherhinweisen und eigenen Recherchen die Registrierung aller
Dialer eines Dialer-Anbieters mit Wirkung ab dem 15. September 2003 (Tag der Registrierung)
zurückgenommen hat. Dies hat zur Folge, dass die Dialer zu keinem Zeitpunkt als registriert galten

Nicht registrierte oder die Mindestanforderungen nicht erfüllende Dialer dürfen nach
Inkrafttreten des Gesetzes (15. August 2003) nicht mehr eingesetzt werden.

Beweis:Bundesnetzagentur

Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Postfach 80 01, 53105 Bonn
Telefon 02 28/14-0
Fax 02 28/14-88 72
 
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