Teleton
Sehr aktiv
Die drohen doch ohnehin nur mit Einträgen bei "Vorliegen der Meldevoraussetzungen". Dazu muss man erstmal Mitglied der Schufa sein, um überhaupt melden zu können , die Forderung muss unbestritten oder die Sache muss in öffentliche Verzeichnisse eingetragen sein oder die weiteren Tatbestandsmerkmale des §28a BDSG erfüllt sein.
Das Ganze ist doch ungefähr so konkret wie: "Wer im Straßenverkehr nicht aufpasst kann bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Entzug seine Fahrerlaubnis verlieren und gefährdet seine Mobilität".
Das Ganze ist doch ungefähr so konkret wie: "Wer im Straßenverkehr nicht aufpasst kann bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Entzug seine Fahrerlaubnis verlieren und gefährdet seine Mobilität".