rechnung von grusskarten-24.de

Die drohen doch ohnehin nur mit Einträgen bei "Vorliegen der Meldevoraussetzungen". Dazu muss man erstmal Mitglied der Schufa sein, um überhaupt melden zu können , die Forderung muss unbestritten oder die Sache muss in öffentliche Verzeichnisse eingetragen sein oder die weiteren Tatbestandsmerkmale des §28a BDSG erfüllt sein.
Das Ganze ist doch ungefähr so konkret wie: "Wer im Straßenverkehr nicht aufpasst kann bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Entzug seine Fahrerlaubnis verlieren und gefährdet seine Mobilität".
 
Mir ist in sechs Jahren Nutzlosbranche kein einziger Fall einer Schufaeintragung bekannt, da die Grundvoraussetzung den Inkassobutzen der Abofallenbetreiber fehlt, nämlich Schufamitglied zu sein.
( laut Aussage der Schufa selber)
 
Die Schufa hatte doch bestritten, dass derartige Abzockerhilfsorganisationen
Mitglieder der Schufa seien und nur Schufamitglieder können Einträge vornehmen lassen.

... und natürlich entsprechend 'Härteren' Drohungen auch der Eintrag an die Schufa Holding AG....

Ich lese nur daß die nur drohen.
Darüber stolpere ich eher ...

... Nach dem 1. Mahnbescheid habe ich wieder dummerweise den Betrag von 96,-€ überwiesen...
War das überhaupt ein Mahnbescheid oder nur ein Mahnpups von Webtains?
 
Wird wohl nur ne Mahnung und kein Mahnbescheid gewesen sein.

Ich lese nur daß die nur drohen.
Die drohen nicht mal sondern stellen eine rein theoretisch mögliche -allerdings sehr unwahrscheinliche- Zukunft dar.
Natürlich könnte es theoretisch sein, dass Kunden verklagt werden (schon daran fehlt es ja regelmäßig), der Prozess gewonnen, die Urteilsforderung nicht beglichen wird, die Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt, dann die eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss, diese ins Schuldnerverzeichnis eingetragen und dort dann von der Schufa ausgewertet wird. Klar denkbar ist das alles. Mit der gleichen Wahrscheinlichkeit könnte es aber auch sein, dass wir bei der nächsten WM im Endspiel 17:0 gegen Brasilien gewinnen.
 
Hallo Leute!

Habe heute, nach 9 Monaten der Ruhe, ein Schreiben von der DIG erhalten. Ist wie die anderen Schreiben zuvor in der blaue Tonne abgelegt wurden.
Die müssen ja fasst am Hungertuch nagen, wenn Sie jetzt die alten Fälle vorholen.
 
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