Rechnung per email

A

Anonymous

Eine Frage im Zusammenhang mit den ***-heute-vorgängen:

Gilt eine Rechnung per email überhaupt als zugestellt? In den AGB steht nichts über den Versand. Da man nicht gezwungen ist, seine mailbox regelmäßig zu inspizieren und da u.U. automatische Löschung nach kurzer Zeit erfolgt, kann so eine Rechnung doch durchaus ihren Empfänger verfehlen. Somit ist das jetzt vorliegende Schreiben des Herrn T. das 1. wirklich existierende Dokument - und damit doch auch hinfällig. ok, das ist es aus diversen Gründen sowieso...
 
Anonymous schrieb:
Gilt eine Rechnung per email überhaupt als zugestellt?
Klar können Dir Email-Rechnungen, die an die bei Vertragsschluss angegebene addi geschickt werden, zugehen: Du liest sie doch... :bigcry:

Im Ernst: DASS sie zugehen ist klar (Beweisproblem natürlich - wie bei normaler Post aber auch), die Frage ist nur, WANN Email-Rechnungen zugehen. Regel: Zugang dann, wenn der Absender damit rechnen darf, dass die Erklärung zur Kenntnis genommen wird.

Bei Geschäfts-Email-Adressen besteht wohl die Pflicht zum täglichen Nachschauen, bei privaten Adressen wohl nicht. Ungeklärt ist bislang, wann der Absender damit rechnen durfte, dass der Empfänger ein privates Email-Postfach checkt.

Auf die Forderung selbst hat das aber eh keinen Einfluss, nur auf die Frage, ab wann Du im Verzug bist und Verzugszinsen sowie Mahnkosten zahlen musst. Verzug tritt nämlich auch ohne (die sonst normalerweise erforderliche) Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.

u.U. automatische Löschung nach kurzer Zeit erfolgt, kann so eine Rechnung doch durchaus ihren Empfänger verfehlen.

Das solltest Du bei einer addi, auf die Du Dir wichtige Mails schicken lässt, vielleicht lieber abstellen???
 
Fipps schrieb:
Verzug tritt nämlich auch ohne (die sonst normalerweise erforderliche) Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.
Gegenüber Verbrauchern allerdings nur wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung auch hingewiesen wurde (§286 Abs 3 Satz 1 BGB).
 
Fipps schrieb:
u.U. automatische Löschung nach kurzer Zeit erfolgt, kann so eine Rechnung doch durchaus ihren Empfänger verfehlen.

Das solltest Du bei einer addi, auf die Du Dir wichtige Mails schicken lässt, vielleicht lieber abstellen???

Es geht ja nicht um eine Adresse für Wichtiges, sondern um eine Rechnung der Herrn S. aus B. Mittlerweile ist ja das beliebte Schreiben des Herrn T. aus O. eingetroffen, jetzt kann ich wenigstens ein Stück Papier ignorieren.
 
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